4. September 2019 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 10Öffentlich

Tempo 30 innerhalb des Ortsbereiches Nütheimer StraßeAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.01.2019

FB 61/1199/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-BF ist die umfangreiche Verwaltungsvorlage verständlich und logisch, aber nicht mit der Realität vereinbar, weil im Fortsatz der Nütheimer Straße am Ortseingang eine Tempo-30-Zone beginnt. Als Beispiel nennt sie vergleichbar die Straße Kreuzerdriesch in Hitfeld, wo eine Tempo-30-Zone eingerichtet ist, in der aber überwiegend nur Anliegerverkehre und keine Durchgangsverkehre vorkommen. Demgegenüber weist die Nütheimer Straße vor allem an Schultage in den Morgen- und Nachmittagsstunden Durchgangsverkehre in Richtung Inda-Gymnasium und zurück auf. Diese Straße hat einen engen Querschnitt und es wird dort schnell gefahren. Die SPD-BF betont daher aus ihrer Sicht nochmals die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

Herr Havertz erläutert, dass die Straßenverkehrsordnung zwischen Tempo-30-Zonen und Streckengebote 30 km/h unterscheidet. Tempo-30-Zonen sind danach innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf einzurichten. Wie das Wort „Zone“ bereits ausdrückt, befindet sich eine Tempo-30-Zone in einem flächigen Bereich von mehr als einer Straße oder Straßenabschnitt. Deshalb ist das angesprochene Teilstück der Nütheimer Straße keine Zone, sondern eine Einzelstraße, in der keine Zone eingerichtet werden kann. Für Streckengebote 30 km/h sagt die Straßenverkehrsordnung, dass diese nur angeordnet werden dürfen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor; es sind seit 10 Jahren dort keine Unfälle aufgenommen worden und die Verkehrssituation ist übersichtlich. Nachdem Herr Havertz nochmals auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage eingeht, verdeutlicht er nochmals, dass keine Rechtsgrundlage besteht, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb und außerhalb der Ortslage Nütheim weiter herabzusetzen.

Auf Nachfrage der SPD-BF welche der genannten Kriterien auf die Straße Kreuzerdriesch denn zutrifft, antwortet Herr Havertz, dass es sich in diesem Fall eigentlich um zwei Straßen handelt, die im rechten Winkel aufeinander zulaufen. Die Regelung der Ausschilderung von Tempo-30-Zonen ist damals im Jahre 2000 stadtweit in Aachen eingeführt worden. Auf den Kreuzerdriesch bezogen bietet sich dieses Wohngebiet mit überwiegend Anliegerverkehren eher als Aufenthaltsbereich für Personen und spielende Kinder an.

Hierzu äußert Herr von Thenen, dass es sich um eine alte Anordnung handelt, die zunächst weiter Bestand hat, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen, diese zu ändern oder zurückzunehmen.

Nach weiteren Äußerungen und Fragen der SPD-BF, die von Herrn Havertz beantwortet werden, weist sie auf die sehr hohe Fahrradverkehrsdichte an den Wochenenden auf der Nütheimer Straße hin und stellt die Frage, ob der angesprochene Streckenabschnitt nicht mit in die bestehende Tempo-30-Zone der Nütheimer Straße jenseits der Aachener Straße aufgenommen werden kann.

Herr Havertz antwortet, dass sich der andere Teil der Straße, der sich bereits in einer Tempo-30-Zone befindet, einen ganz anderen Gebietscharakter hat. Hier sind mit der Nütheimer Straße und dem Hundkaulweg zwei Straßen zu einer Zone zusammengefasst. Es ist eine beidseitige und fast durchgehende Wohnbebauung vorhanden, in der auch die Fußläufigkeit zwangsläufig höher ist. Insoweit sind beide Streckenabschnitte nicht miteinander vergleichbar. Bezogen auf die Fahrraddichte an Wochenenden bleibt festzustellen, dass zu diesen Zeiten dann auch das Kraftfahrzeugaufkommen auf der gesamten Nütheimer Straße wesentlich geringer ist. Die Verwaltung sieht daher derzeit keine Gefahrensituationen, die eine Änderung der Beschilderung notwendig macht.

Nachdem Herr von Thenen auch nochmal darauf hinweist, dass es keine Rechtsgrundlage für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung gibt, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit einer Gegenstimme mehrheitlich zur Kenntnis, wonach im Straßenabschnitt der Nütheimer Straße zwischen Aachener Straße und Ortseingang Kornelimünster keine weitere Geschwindigkeits-reduzierung vorgenommen wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach im Straßenabschnitt der Nütheimer Straße zwischen Aachener Straße und Ortseingang Kornelimünster keine weitere Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen wird.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Verwaltungsvorschriften zu Z. 274 StVO „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ schreiben ausdrücklich fest, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen angeordnet werden sollen, „wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeisbedingte Unfälle aufgetreten sind“.

Eine Überprüfung der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle im Teilabschnitt der Nütheimer Straße zwischen Aachener Straße und Beginn der Tempo 30-Zone Kornelimünster (Eurensteg) hat ergeben, dass in den letzten 10 Jahren in diesem Teilabschnitt kein einziger Verkehrsunfall aufgenommen wurde. Das Fußgängeraufkommen in diesem ca. 1,2 km langen übersichtlichen Straßenstück ist äußerst gering. Die Schüler zum Inda-Gymnasium oder die Anwohner der nur wenigen meist landwirtschaftlichen Gebäude in diesem Streckenabschnitt nutzen Fahrräder und Kraftfahrzeuge zur Fortbewegung. Die Nütheimer Straße wird weitestgehend von ortskundigen Anliegern, Berufspendlern oder Eltern von Inda-Schülern befahren. An Wochenenden ist der Ausflugsverkehr von Radfahrern deutlich höher, zu dieser Zeit fahren jedoch nur sehr wenige Kraftfahrzeuge über die Nütheimer Straße, weil der Wochenendverkehr weitestgehend die Aachener Straße und Schleckheimer Straße nutzt. Folgerichtig sind gleichzeitiges verstärktes Radfahreraufkommen und verstärkter Kfz-Berufsverkehr nicht zu verzeichnen. In übereinstimmender Auffassung mit der Polizei und den städtischen Fachdienststellen liegt somit keine rechtliche Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der freien Strecke vor.

Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre innerhalb der Ortslage Nütheim die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zwischen Ortstafel und Einmündung Aachener Straße. Hier legt § 45 Abs. 1 c StVO fest, dass solche Tempo 30-Zonen insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohen Querungsbedarf eingerichtet werden können. Auch hier stuft die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei das jetzige Geschwindigkeitsverhalten der Autofahrer gemessen an der sehr geringen Wohnbebauung auf der Strecke als angemessen und verkehrssicher ein. Die im unmittelbaren Kreuzungsbereich liegenden Wohnhäuser würden von einer Tempo 30-Zone keine Verbesserung erfahren, weil die Autofahrer in diesem Bereich auch jetzt bereits aufgrund der angeordneten STOP-Regelung langsamer als 30 km/h fahren.

Das Fußgängeraufkommen ist äußerst gering und das Kfz-Aufkommen sowie das Aufkommen an Radfahrenden divergiert zeitlich. Aus diesen Gründen und aufgrund des insgesamt äußerst geringen Kfz-Aufkommens im genannten Straßenzug besteht keine Rechtsgrundlage, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb und außerhalb der Ortslage Nütheim weiter herabzusenken.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-04-29 FB 61_1199_WP17 Tempo 30 innerhalb d SAO.pdf

20.11.2024

164.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 04.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:16