Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe - Sachstandsbericht 2019
FB 45/0647/WP17 · Kenntnisnahme
Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2019 - Zeitraum 01.01.2019– 31.08.2019 -
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Frau Scheidt dankt der Verwaltung für die ausführliche Darstellung der Zahlen, welche sie als spannend empfinde. Ihrer Ansicht nach sei es von großer Bedeutung, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss in regelmäßigen Abständen mit dieser Thematik befasse. Sie dankt den Mitarbeitenden der Verwaltung für ihr hohes Engagement und die Qualität der Arbeit in diesem Bereich.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
DerSachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 dar.
- Fallzahlenentwicklung
Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 wurden insgesamt 3.533 Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen (im Vergleich 3.396 Leistungen zum 24.07.2018) durchgeführt.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind2.795 Leistungen (im Vergleich 2.646 Leistungen zum 24.07.2018) und bei den UMA insgesamt 738 Leistungen (im Vergleich 750 Leistungen zum 24.07.2018) zu verzeichnen.
2.1Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Das Jahr 2019 hat sich – analog zu 2018 - ebenfalls als leistungsintensiv in allen Teams erwiesen. Das für Kriseninterventionen eingerichtete SRT IX verzeichnete bis zum 30.06.2019 bisher 751 Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen. Im Vergleich hierzu wurden 2018 insgesamt 1.213 Hinweise und 1.106 Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen in 2017 registriert.
Im Rahmen notwendiger Klärungsprozesse im Sinne der Minderjährigen kam es zu kurzfristigen stationären Unterbringungen, die sich erneut im Bereich der § 34 SGB VIII – Leistungen niederschlagen. Hierbei ist festzustellen, dass über die Gesamtbetrachtung aller Hinweise (seit 2005) die Sensibilität in Bezug auf kindeswohlgefährdende Aspekte in der Gesellschaft steigt. Der Anteil der sich hieraus ergebenden weiteren Beratungen, Hilfen zur Erziehung und Initiierung familiengerichtlicher Verfahren liegen stets bei rund 45 %. In der Folge ist hierdurch eine Steigerung der Leistungen innerhalb der Sozialraumteams zu verzeichnen.
In 2019 zeichnet sich ab, dass in den vergangenen Jahren zugewanderte Familien mit minderjährigen Kindern deutliche Unterstützungsleistungen an der Schwelle zwischen Integrationsleistung und Hilfen zur Erziehung benötigen. Dies wird in der Regel durch zeitlich befristete ambulante Hilfen umgesetzt. Allein in der ersten Jahreshälfte 2019 wurden mehr als 35 Familien professionell begleitet.
Vermehrt müssen suizidgefährdete Kinder und Jugendliche, die sich mit ihrem individuellen Scheitern innerhalb der eigenen Familien und dem nahen Umfeld konfrontiert sehen, intensiv aufgefangen und engmaschig professionell begleitet werden.
Im Weiteren haben sich psychische Erkrankungen – häufig allein erziehender Elternteile – weiter manifestiert. Die sich hieraus entwickelnden Konsequenzen für die überforderten Kinder und Jugendlichen werden durch adäquate Einzel- sowie Gruppenangebote im HzE- sowie EGH-Bereich gemildert bzw. aufgefangen.
Durch die Bündelung sowie Umstrukturierung vorhandener pädagogischer Angebote wird gemeinsam mit den Hilfeanbietern alles unternommen, um einerseits auf die sich kontinuierlich verändernden Bedarfe einzugehen und dennoch die hieraus entstehenden Kosten im Rahmen zu halten.
So wurden in 2019 mehrere Angebote im Sinne der zu betreuenden Kinder im Bereich der Eingliederungshilfe am Ort der Schulen und innerhalb der Familien zusammengefasst. Hierdurch werden zum einen für die Familien Hilfen aus einer Hand angeboten und zum anderen Einsparpotentiale ausgeschöpft.
2.2Unbegleitete minderjährige Ausländer
Wie auch in 2018 setzt sich der Abbau vorhandener Leistungen kontinuierlich fort. Die stationären Unterbringungen sinken bedingt durch die Volljährigkeit vieler junger Menschen. Es werden weiterhin Leistungen konsequent ab Volljährigkeit – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – in ambulanter Form fortgesetzt.
Junge, meist an der Volljährigkeit stehende weibliche UMA werden in 2019 vermehrt schwanger (zzt. zehn junge Mädchen) und zur Sicherung des Kindeswohls und zur weiteren Stabilisierung der Persönlichkeit der jungen Mütter müssen hierfür Hilfen nach § 19 SGB VIII (Mutter/Vater/Kind Einrichtung) eingerichtet werden. Die Dauer dieser Unterstützung gestaltet sich je nach Entwicklungsstand der jungen Mütter individuell.
Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 198 Leistungen annähernd so hoch wie im vergleichbaren Zeitraum (183 Leistungen) bis zum 24.07.2018. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter reibungslos. Die Abgabe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer erfolgt weiterhin an andere Bundesländer.
Die UMA, die bedingt durch ihre individuelle Entwicklung und ihren psychischen wie physischen Gesundheitszustand nicht auf andere Bundesländer verteilt werden dürfen, benötigen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Begleitung.
- Kostenentwicklung
Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware LogoData und den tatsächlich bisher getätigten Ausgaben wurde der vorliegende Erkenntnisstand zum Stichtag 31.08.2019 erhoben.Nach entsprechender Konkretisierung ergibt sich für das Jahr 2019 folgendes Bild.
3.1Unbegleitete minderjährige Ausländer
Auf den UMA-Bereich werden entsprechend der Konkretisierung rd. 11,8 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von rd. 16,2 Mio. Euro gegenüber stehen.
3.2 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Entsprechend der Anlage 2 entsteht ein Aufwand in Höhe von rd. 44,4 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von rd. 42,1 Mio. Euro gegenüber steht. Die entsprechende Deckung wird innerhalb des Produktes erfolgen.
3.3 Einnahmeentwicklung
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2019 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 10.189.840 Euro
(Stand der Konten am 31.08.2019).
- Klassischer HzE-Bereich4.733.217 Euro
- UMA-Bereich 4.876.505 Euro
- Personalkostenerstattung vom Land 580.117 Euro
Dem gegenüber steht ein Ansatz in Höhe von insgesamt 14.867.000 Euro für das Jahr 2019.
Die Zahlung bei den UMA erfolgt weiterhin seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 weiter nicht beeinflussen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | fortgeschrie-bener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||
Ertrag | 21.100.800 | 21.100.800 | 63.476.800 | 63.476.800 | 0 | 0 | ||||||
Personal-/ Sachaufwand | 58.413.600 | 58.413.600 | 177.788.100 | 177.788.100 | 0 | 0 | ||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Ergebnis | 37.312.800 | 37.312.800 | 114.311.300 | 114.311.300 | 0 | 0 | ||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 94989
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94989
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-06-17 FB 45_0647_WP17 Sachstandbericht fuer SAO.pdf
16.11.2024
1.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 17.09.2019
- Uhrzeit
- 16:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:27