Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 960 -Süsterfeldstraße/Süsterau-Wechsel der Vorhabenträgerin
B 03/0142/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
(Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)
Herr Larosch erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass aufgrund des Zeitdrucks bereits eine Beschlussfassung im Rat erfolgt sei. Dort sei jedoch der Wunsch geäußert worden, den Planungsausschuss nochmals mit der Angelegenheit zu befassen.
Herr Plum kritisiert das Vorgehen der Verwaltung als unglücklich. Aus seiner Sicht wäre eine Beratung im Planungsausschuss vor der Beschlussfassung im Rat erforderlich gewesen. Es sei zudem fraglich, ob mit dem neuen Vorhabenträger die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus schneller und besser gelänge. Dennoch habe man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung im Rat zugestimmt und werde dies auch hier tun.
Herr Gilson hält die geäußerten Bedenken für nachvollziehbar, sieht aber auch keine Notwendigkeit für inhaltliche Änderungen gegenüber dem Ratsbeschluss.
Herr Baal weist darauf hin, dass das schnelle Handeln der Verwaltung in diesem Fall zunächst nur den Verkauf beschleunige, nicht jedoch automatisch auch den Bau von Wohnungen. Es sei zu hoffen, dass das Vorhaben nun auch zügig realisiert werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin zu.
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 26.04./11.05.2016 haben die Stadt und die Guter Hirte GmbH & Co. KG den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 – Süsterfeldstraße / Süsterau – abgeschlossen. Dieser regelt neben der Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen die Realisierung des geplanten Bauvorhabens „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten (hiervon 17 Wohneinheiten öffentlich gefördert)“ einschließlich Maßnahmen der Grünordnung (Ausgleichsmaßnahmen) auf dem Baugrundstück sowie die Anpflanzung von acht Bäumen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 02.06.2016 in Kraft getreten. Die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus wurde im März 2018 erteilt, der Förderantrag für 17 Wohneinheiten wurde im Dezember 2018 bewilligt. Mit dem Bau des Wohnhauses wurde jedoch aus betrieblichen Gründen noch nicht begonnen. Die bisherige Vorhabenträgerin hat das Flurstück 191 an die Wilms und Reifgerste GbR III veräußert und im Rahmen des Kaufvertrages privatrechtlich die Verpflichtung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf die Erwerberin übertragen. Die bisherige Vorhabenträgerin ist mit der Bitte an die Stadt herangetreten, von ihren Verpflichtungen zur Errichtung des Bauvorhabens sowie der Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen der Grünordnung und weiterer Umweltbelange entbunden zu werden und diese auf die Erwerberin des Baugrundstücks als neue Vorhabenträgerin zu übertragen. Dagegen soll die Verpflichtung zur Anpflanzung von acht Bäumen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nicht auf die Erwerberin übergehen. Es ist somit eine klare Trennung der vertraglichen Verpflichtungen nach Vorhaben und Erschließung vorgesehen.
Die Erwerberin als neue Vorhabenträgerin ist gewillt und in der Lage, das geplante Vorhaben und die Grünordnungsmaßnahmen zu realisieren. In anderen Durchführungsverträgen wurde eine Trennung zwischen Vorhaben und Erschließung gleich zu Beginn vereinbart (z.B. Kaiserplatz-Galerie). Aus Sicht der Verwaltung spricht daher nichts gegen eine nachträgliche Aufgabentrennung mit Rechtsnachfolge.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem beantragten Wechsel der Vorhabenträgerin - bezogen auf das Vorhaben - zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 94996
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=94996
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-07-01 B 03_0142_WP17 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf
13.11.2024
191.7 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 11.07.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:13