Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen akt. Tagesordnungsanträge der GRÜNE Fraktion vom 07.08.19 und 14.08.2019
FB 36/0400/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt dem Ausschuss ein gemeinsamer Beschlussentwurf der CDU- und der SPD vor.
Einleitend nimmt für die Verwaltung Herr Dr. Kremer Bezug auf den in der Vorlage enthaltenen Stufenplan für Sofortmaßnahmen der Stufen 1 und 2. Die dort der Stufe 2 zugeordnete Maßnahme „Adalbertsteinweg“, und zwar der Einbau von ca 4.500 m² schadstoffmindernden Asphalts, könne nach aktueller Baustellenplanung schon im Oktober 2019 umgesetzt werden. Dies sei sowohl vergabetechnisch als auch haushalterisch machbar. Die Maßnahme könne insoweit aus der Stufe 2 in die Stufe 1 des Sofortmaßnahmenplans hochgestuft werden.
Im Anschluss erläutert ebenfalls für die Verwaltung Herr Meiners anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand in Sachen Luftreinhalteplanung, deren chronologische Entwicklung bis hin zum Urteil des OVG Münster im Juli 2019. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Ergebnis habe das Gericht den vom Land erstellten Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Aachen als rechtswidrig beurteilt und eine erneute Fortschreibung unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts gefordert.
Dazu müsste unter anderem die Datengrundlage, die seitens des LANUV für die Prognose der Entwicklung der Schadstoffwerteherangezogen wurde, aktualisiert werden. Das Gericht habe diese als fehlerhaft angesehen. Dies müsse zu einer neuen, möglichst realitätsnahen Prognose durch das LANUV führen. Des Weiteren müssten Sicherungsmaßnahmen für den Fall in das Konzept aufgenommen werden, dass die aktualisierten Prognosen nicht eintreten sollten. Hierzu sei ein Stufenplan zu erstellen und seitens der Bezirksregierung Wirkungskontrollen vorzusehen.
Hinsichtlich der Frage nach Fahrverboten habe das Gericht zwar die Erwägungen, aus denen man bislang von Fahrverboten abgesehen habe, als unzureichend bezeichnet und die Aufnahme von Fahrverboten in den Stufenplan gefordert. Gleichwohl habe es aber darauf hingewiesen, dass es keinen Automatismus für Fahrverbote gebe, sondern dass deren Verhängung verhältnismäßig sein müsste. Indikatoren hierfür seien die konkreten Immissionswerte sowie die Wirkungsbeurteilung der Maßnahmen.
Im weiteren Vortrag geht Herr Meiners auf die Entwicklung der NO2-Messwerte ein. Nachdem es an der Referenzstation an der Wilhelmstraße in den Jahren 2009 bis etwa 2018 insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der NO2-Belastung gekommen sei, sei seit 2016 der Rückgang nicht mehr im prognostizierten Umfang erfolgt. Hierfür gebe es eine Reihe von Einflussfaktoren, von denen sich vor allem der Dieselskandal negativ ausgewirkt haben dürfte. Im Ergebnis bedürfe es ergänzender Maßnahmen und deren schnellere Umsetzung, um den NO2-Grenzwert baldmöglichst erreichen zu können.
Hierzu geht Herr Meiners zunächst auf Schlüsselmaßnahmen im LRP 2019 (KM1-KM3) ein, die z.T. bereits umgesetzt seien (SCTR-Filter-Nachrüstung von 98 Bussen der ASEAG Busflotte, Erhöhung der Parkgebühren und Begrenzung der Parkhöchstdauer auf 1 Stunde zur Reduzierung der Parksuchverkehre) oder sich in der Umsetzung befänden (Anpassung der Busflotten an die Qualitätsstandards sowohl bei der ASEAG (ab 01.09.19 erfolgt) als auch bei den Subunternehmen (bis spätestens 31.12.2020).
Unter dem Druck des Urteils müsse aber auch an anderen Stellen nachjustiert werden. So habe man sich teilweise von dem Grundsatz, Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet zu definieren, abgekehrt zugunsten schneller umsetzbarer, spezifischer Maßnahmen, die da wirken sollen, wo besondere Probleme indentifiziert worden seien. Hierzu stellt er die derzeit vorgesehenen Sofortmaßnahmen der Stufen 1 und 2 vor und erläutert, dass die Maßnahmen der Stufe 1 unverzüglich nach Beschlussfassung in den politischen Gremien noch in den Monaten September / Oktober, die Maßnahmen der Stufe zwei nach entsprechenden Beschlussfassungen Ende des Jahres / Anfang 2020 umgesetzt würden.
Herr Meiners verweist darauf, dass zur Erreichung des Ziels einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ein über den Bereich der Mobilität hinausgehendes, erweitertes Handlungsspektrum geprüft werden müsse. Hierzu sei Kreativität in allen Bereichen und bereichsübergreifend unverzichtbar.
Abschließend erläutert er die Zeitschiene für die Dritte Fortschreibung des LRP, beginnend bei den Sofortmaßnahmen sowie den vorliegenden Ratsanträgen, über die Aktualisierung der Datenbasis (IST 2019) und der Prognose 2021, der Prognose bzw Wirkungsanalyse (Januar bis April 2020) bis hin zu den notwendigen Abstimmungen mit der Politik, in der Projektgruppe und mit Verbänden. Ziel sei es, ca. Juni 2020 die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, und die 3. Fortschreibung des LRP möglichst zum 01. September 2020 in Kraft treten zu lassen.
Insgesamt zeigt sich Herr Meiners zuversichtlich, dass dies zu einem guten LRP führe. Man sei schon jetzt nicht mehr weit weg von den zu erreichenden Zielen. Es werde bei den Maßnahmen noch einmal nachgelegt, so dass diese Ziele dann tatsächlich erreicht werden könnten.
Im Anschluss erklärt Ratsfrau Lürken, dass CDU und SPD den eigenen Beschlussentwurf vorgelegt hätten, da die in der Verwaltungsvorlage als Bezug aufgeführten Anträge der GRÜNEN Fraktion eigentlich nicht an den AUK gerichtet seien, sondern an den Mobilitätsausschuss und den Rat. Man wolle das Thema an sich weiterbringen und beabsichtige daher, mit dem Beschlussentwurf die Themen an die zuständigen Gremien zu verweisen.
Die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog vertritt die Auffassung, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sich als solcher durchaus zum vorliegenden Thema und zu den damit verbundenen Maßnahmen äußern und Empfehlungen an die zuständigen Gremien und den Rat geben sollte.
Mit Blick auf den vorgeschlagenen Beschlussentwurf verweist Ratsherr Neumann darauf, dass es zum Thema Luftreinhalteplan nicht nur relevante Anträge von CDU und SPD sondern auch von der GRÜNEN Fraktion gebe, die im Beschlusstext ebenfalls Erwähnung finden sollten.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der AUK folgenden Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt Aachendie Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (05.11.19) weiter aufbereitet.
- Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (31.10.19) weiter aufbereitet.
- Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung auf Empfehlungdes Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Mobilitätsausschusses wie folgt:
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
- Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (06.11.19) weiter aufbereitet.
- Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,
Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW); wesentlichen Ergebnisse:
Im November 2015 hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene durch das zuständige Land NRW aufgestellte Luftreinhaltepläne (LRP) Klage erhoben, u.a. auch gegen den „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen“ in seiner Fortschreibung aus 2015. Die zweite Fortschreibung aus 2019 wurde in das laufende Verfahren mit einbezogen. Am 31.07.2019 fand die Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) statt mit dem Ergebnis:
- Der vom Land NRW (Umweltministerium und Bezirksregierung Köln als federführende Behörde) erstellte LRP für das Stadtgebiet Aachen ist rechtwidrig und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OVG NRW so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet so kurz wie möglich zu halten.
- Hierbei ist ein Prognosefehler zu beheben, den das OVG NRW darin sieht, dass man sich bei der Erstellung der Prognose nicht auf die aktuellste Datengrundlage gestützt hat, um auf dieser Grundlage eine möglichst realitätsnahe Prognose zu erstellen.
- Darüber hinaus hat das OVG NRW die Erwägungen, die für das Absehen von Fahrverboten in dem überprüften Luftreinhalteplan herangezogen wurden, für unzureichend gehalten. Diese sind zu ergänzen.
- Zwingend erforderlich ist es zudem nach der Entscheidung des OVG NRW, dass Sicherungsmaßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, die für den Fall vorgesehen sind, dass die zugrunde liegenden Erwartungen und Prognosen sich als zu positiv erweisen oder nicht eintreten sollten (Stufenkonzept und Wirkungskontrolle).
- Gleichwohl betont das Urteil, dass Fahrverbote keinen Automatismus darstellen. Diese haben stets und ausnahmslos dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Es gäbe derzeit keine Veranlassung, das Land NRW dazu zu verurteilen für Aachen, ein Verkehrsverbot für bestimmte Strecken oder eine bestimmte Zone zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend in Kraft zu setzen. Ob hierzu Veranlassung besteht, hängt von der Entwicklung der Immissionswerte und dem Ergebnis einer Wirkungsbeurteilung der in Betracht kommenden Luftreinhaltemaßnahmen ab.
Die Bezirksregierung Köln wird die Überarbeitung des LRP nun unverzüglich angehen. Dazu hat sie am 08. August einen ersten Konzeptentwurf vorgelegt, der sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch im Abstimmungsprozess befindet.
Sofortmaßnahmen der Stadt Aachen
Im Vorfeld der Verhandlungen beim OVG NRW hatte die Stadt bereits zusätzliche Sofortmaßnahmen dargelegt, die an einzelnen Belastungsschwerpunkten zur weiteren Reduzierung der NO2-Werte beitragen können. Diese unterteilen sich in zwei Stufen:
- Sofortmaßnahmen der Stufe 1 (s. Anhang 1) wurden soweit vorbereitet, dass sie unmittelbar nach der Behandlung im Rat am 18.09.19, also September / Oktober 2019 umgesetzt werden können.
- Sofortmaßnahmen der Stufe 2 (s. Anhang 1) bedürfen einer genaueren fachlichen Planung und Vorbereitung. Die Verwaltung rechnet damit, dass die Umsetzung von Maßnahmen der Stufe 2 gegen Jahresende 2019, spätestens Anfang 2020 erfolgen kann.
Zu den Vorschlägen der Fraktion der GRÜNEN aus den Tagesordnungsanträgen (s. Anhang 2) wird in den Sitzungen mündlich Stellung genommen.
Die Fachverwaltungen arbeiten intensiv an Maßnahmen, die zu einer Änderung des Mobilitätsverhaltens in Aachen beitragen sollen. Dazu zählt die zügige Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen wie auch die Entwicklung, Bearbeitung und Umsetzung neuer Ideen und Vorschläge, wie etwa eines Konzeptes zur Geschwindigkeitsbegrenzung, dessen Realisierbarkeit geprüft wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen sind durch die Haushaltsansätze 2019 für lfd. verkehrliche Maßnahmen finanziell mit abgedeckt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 95028
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=95028
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-08-30 FB 36_0400_WP17 Luftreinhalteplan_ B SAO.pdf
12.11.2024
1.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 10.09.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:18
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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