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Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen akt. Tagesordnungsanträge der GRÜNE Fraktion vom 07.08.19 und 14.08.2019

FB 36/0400/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf eine Vorlage der Fraktionen von CDU und SPD, die den Ratsmitgliedern vorliege.

Ratsfrau Lürken, CDU, erklärt mit Hinweis auf das Urteil des OVG Münster, dass es notwendig sei, Entscheidungen zu treffen, die sofort und nachhaltig wirken, damit die Stadt nach vorne gebracht werde. Dies betreffe unter anderem den Antrag von CDU und SPD, Tempo-30-Zonen im Innenbereich des Alleenrings einzuführen, weil man sich hiervon unmittelbare Effekte zur Verbesserung des Verkehrsflusses erwarte. Insgesamt seien es rund 23 Maßnahmen, mit denen auch ein Zeitplan im Auge behalten werde. Dieser sei notwendig, um zu erkennen, welche Maßnahmen die Verwaltung umgesetzt habe und welche noch zu bearbeiten seien.

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD, geht auf Erfolge der Vergangenheit ein, die zeigten, dass die Feinstaub-Grenzwerte weit unterschritten würden. Das einzige, das problematisch sei, seien die NOX-Werte. Das Münsteraner Urteil habe nicht den Luftreinhalteplan für nichtig erklärt, es gehe vielmehr darum, Nachsteuerungsmaßnahmen durchzuführen. Gemeinsames Ziel müsse es sein, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung umzusetzen, weshalb sie für einen möglichst einstimmigen Beschluss zu den Maßnahmen des Beschlussvorschlages wirbt.

Ratsherr Blum, FDP, hält die Vorschläge der Verwaltung für absolut richtig und nachvollziehbar, kritisiert aber Einrichtung einer Umwelttrasse sowie die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Vorschlag der Großen Koalition. Hinsichtlich der Umwelttrasse stellt er das Funktionieren infrage, hinsichtlich der Tempo-30-Regelung die Kontrollmöglichkeiten. Er sieht darin nur großen Theaterdonner, mit dem versucht werde, den Beifall des Publikums zu erringen. Durch diese Vorschläge werde die Luftqualität in Aachen nicht verbessert, weshalb er beantragt, über diese Punkte einzeln abzustimmen.

Ratsherr Neumann, Grüne, merkt zu den Vorschlägen der Großen Koalition an, dass sie größtenteils die Vorschläge der Verwaltung beinhalteten. Die Maßnahmen seien kleine minimale Maßnahmen an den Messstellen, was er bedauere. Er verweist auf den seinerzeitigen Antrag der Grünen, das Tempo 50 innerorts auf Tempo 40 zu reduzieren, da davon eine größere Wirksamkeit zu erwarten sei. Er bemängelt, dass die neu vorgelegten Anträge eigentlich vorher im Mobilität-und Umweltausschuss hätten behandelt werden müssen. Die Einrichtung einer Umwelttrasse auf dem Adalbertsteinweg hält er für falsch. Auch dieses Thema hätte besser im zuständigen Fachausschuss erörtert werden müssen.

Ratsherr von Hayn, Piraten, bemängelt ebenfalls die nicht erfolgte Behandlung von Vorschlägen im Fachausschuss und sieht darin einen schlechten Stil. Inhaltlich kritisiert er, dass ein Zeitplan und eine Überarbeitung eingefordert werde, ohne zu sagen, in welche Richtung dies gehen solle. Die Forderung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone befürwortet er.

Ratsherr Deumens, Linke, sieht in den Vorschlägen der Großen Koalition 23 Punkte, die unter Hektik und Aktionismus zustande kamen. Er plädiert für eine sozial-ökologische Verkehrswende mit preiswerterem ÖPNV. Gleichwohl gebe es im Beschlussvorschlag Punkte, die in die richtige Richtung gehen, wie die Einrichtung von Tempo 30. Mittel-bis langfristig müsse es das Ziel sein, Autos aus der Innenstadt herauszuhalten, damit mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer entstehe.

Ratsherr Servos, SPD, weist auf die Dringlichkeit der Umsetzung von Maßnahmen hin und erinnert daran, dass die CO2-Reduktion und der Klimanotstand gemeinsam im Rat beschlossen worden waren. Man wolle die rasche Realisierung, weil man auf der Grundlage des Urteils nur noch wenig Zeit habe. Weitergehende Maßnahmen, die dann erst in zwei oder drei Jahren ihre Wirkung entfalteten, könnten ausführlich und gemeinsam in den Fachausschüssen diskutiert werden. Im heutigen Beschluss gehe es um Maßnahmen, die zum Jahresbeginn 2020 wirksam werden sollen.

Ratsfrau Lürken, CDU, betont, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen der Großen Koalition der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde. Es gehe nicht darum, wer die schärferen Maßnahmen in einem politischen Wettbewerb fordere.

Ratsherr Baal, CDU, legt dar, dass bis zum 01.01.2020 wenig Zeit bestehe, um die vom OVG vorgegebenen Ziele erreichen zu können. Er zeigt auf, an welchen Messstellen Probleme bestehen und warum nun nachgearbeitet werden müsse. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einzelnen Straßenabschnitten wolle man vermeiden. Die Erreichbarkeit der Stadt für alle Verkehrsträger soll erhalten bleiben. Man sei der Meinung, dass dafür im Gegenzug ein langsameres Fahren mehr als akzeptabel sei, um das Gut Gesundheit zu stärken. Er bittet darum, den Sofortmaßnahmen zuzustimmen, weil sie eigentlich vom Tenor her das treffen, was alle oder zumindest sehr viele in den Ausschüssen und im Rat immer wieder gefordert haben.

Ratsfrau Griepentrog, Grüne, sieht die vom Vorredner erwähnte Einigkeit als nicht gegeben, da die Große Koalition viele Vorschläge abgelehnt habe, was nun zu einem Dilemma geführt hätte. Im Übrigen hält auch sie die Befassung der Fachausschüsse mit den Themen für erforderlich. Sie schlägt deshalb vor, alle vorliegenden Anträge, die nicht in den 23 Punkten der Großen Koalition stehen, in den Fachausschüssen intensiv zu beraten.

Ratsfrau Breuer, CDU, betont nochmals die Dringlichkeit, mit der Beschlüsse gefasst werden müssen. Sie informiert den Rat darüber, dass gegen Ende des Monats der erste von sieben bestellten Elektrobussen der ASEAG übernommen werden könne.

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, kritisiert die Grenzwerte als zu niedrig, weist darauf hin, dass in den USA Grenzwerte von 100 statt 40 µg gelten und sieht in der europäischen Regelung einen Angriff auf die Automobilindustrie. Er bezieht sich auf eigene Anträge der Ratsgruppe zum Verkehrsfluss, kritisiert, dass insbesondere die CDU sich von den Grünen treiben ließe und bewertet das Ziel, Autos aus der Innenstadt zu verbannen, als „Genickschuss“ für den schon angeschlagenen Einzelhandel. Er fordert vernünftige Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen, um die Feinstäube zu binden. Die Mehrheit riskiere weitere Verluste der Einzelhandelskaufkraft, was von der Ratsgruppe abgelehnt werde.

Nach weiteren – teilweise mehrfachen – die jeweiligen Positionen vertiefenden Wortmeldungen der Ratsmitglieder Rau, Servos, Lürken, Pilgram, Neumann, Palm, Baal, Helg sowie der Beantwortung einer Klärungsfrage von Herrn Pilgram durch Frau Stadtdirektorin Grehling lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussentwurf der Großen Koalition unter Berücksichtigung einer von Ratsherrn Servos veränderten Formulierung des Punktes fünf des ersten Absatzes abschnittsweise abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen: Einrichtung von Tempo 30 mit Zusatz "Luftreinhaltung" innerhalb des Alleenrings gem. Antrag 523/17 von CDU und SPD Änderung der Signalsteuerung an der Monheimsallee zur Verbesserung des Abflusses des Linksabbiegers am Hansemannplatz (Verlängerung der Grünphase um ca. 2 min zu Lasten der Heinrichsallee) Abbindung der Rochusstraße von der Monheimsallee Unterbindung des Rechtsabbiegers an der Jülicher Straße stadtauswärts in die Hein-Jansen-Straße Einrichtung einer Umwelttrasse auf dem Adalbertsteinweg stadtauswärts im Zuge der Wiederherstellung nach der Baumaßnahme Einbau von schadstoffminderndem Belag/Asphalt auf dem Adalbertsteinweg auf einer Fläche von ca. 4.500 m² im Zuge der Baumaßnahme Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen für die nächste Sitzung des Rates vorzubereiten und nach Beschlussfassung unverzüglich umzusetzen: Überarbeitung des Ladezeiten- und Flächenkonzepts auf dem Adalbertsteinweg zur Verringerung von Haltern in zweiter Reihe Überarbeitung des Ladezeiten- und Flächenkonzepts auf der Jülicher Straße zur Verringerung von Haltern in zweiter Reihe Überarbeitung der Fahrspuraufteilung auf der Monheimsallee zur Verringerung von Rückstaus. Realisierbarkeit und Wirksamkeit sollen abgeschätzt werden. Wirksame Überwachung und Ahndung von Parkverstößen, insbesondere auf Bus- und Radfahrspuren Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, folgende Maßnahmen durchzuführen: Überprüfung, ob weitere Geschwindigkeitsreduzierungen zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen Überprüfung, ob durch geänderte Signalzeiten ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht werden kann Überprüfung, ob durch intelligente Ampelsteuerung basierend auf einer Echtzeiterfassung des fließenden Verkehrs ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht werden kann (gem. Antrag 545/17 von CDU und SPD) Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Radvorrangrouten Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Radabstellanlagen Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen regionalen Radwege Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Premiumfußwege Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Verbesserungen von Park&Ride Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Qualitätsverbesserungen im Busverkehr Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Elektrifizierung der ASEAG-Busflotte Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Nachrüstung von SCRT-Filtern bei Subunternehmern Darstellung des Zeitplanes zur Umsetzung der beschlossenen Intensivierung des betrieblichen Mobilitätsmanagements (Jobtickets) Darstellung des Zeitplanes zur Schaffung von Micro-Depots zur Reduzierung der Schadstoffe durch Kurier-, Express- und Paketdienste Abstimmungsergebnis: Punkt 1 aus dem ersten Absatz: mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, Punkt 5 aus dem ersten Absatz des Beschlussentwurf (in der von Herrn Servos veränderten Form): mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen, Rest des Beschlussentwurf: mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt Aachendie Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (05.11.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (31.10.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung auf Empfehlungdes Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Mobilitätsausschusses wie folgt:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (06.11.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,

Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW); wesentlichen Ergebnisse:

Im November 2015 hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene durch das zuständige Land NRW aufgestellte Luftreinhaltepläne (LRP) Klage erhoben, u.a. auch gegen den „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen“ in seiner Fortschreibung aus 2015. Die zweite Fortschreibung aus 2019 wurde in das laufende Verfahren mit einbezogen. Am 31.07.2019 fand die Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) statt mit dem Ergebnis:

  1. Der vom Land NRW (Umweltministerium und Bezirksregierung Köln als federführende Behörde) erstellte LRP für das Stadtgebiet Aachen ist rechtwidrig und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OVG NRW so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet so kurz wie möglich zu halten.
  1. Hierbei ist ein Prognosefehler zu beheben, den das OVG NRW darin sieht, dass man sich bei der Erstellung der Prognose nicht auf die aktuellste Datengrundlage gestützt hat, um auf dieser Grundlage eine möglichst realitätsnahe Prognose zu erstellen.
  1. Darüber hinaus hat das OVG NRW die Erwägungen, die für das Absehen von Fahrverboten in dem überprüften Luftreinhalteplan herangezogen wurden, für unzureichend gehalten. Diese sind zu ergänzen.
  1. Zwingend erforderlich ist es zudem nach der Entscheidung des OVG NRW, dass Sicherungsmaßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, die für den Fall vorgesehen sind, dass die zugrunde liegenden Erwartungen und Prognosen sich als zu positiv erweisen oder nicht eintreten sollten (Stufenkonzept und Wirkungskontrolle).
  1. Gleichwohl betont das Urteil, dass Fahrverbote keinen Automatismus darstellen. Diese haben stets und ausnahmslos dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Es gäbe derzeit keine Veranlassung, das Land NRW dazu zu verurteilen für Aachen, ein Verkehrsverbot für bestimmte Strecken oder eine bestimmte Zone zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend in Kraft zu setzen. Ob hierzu Veranlassung besteht, hängt von der Entwicklung der Immissionswerte und dem Ergebnis einer Wirkungsbeurteilung der in Betracht kommenden Luftreinhaltemaßnahmen ab.

Die Bezirksregierung Köln wird die Überarbeitung des LRP nun unverzüglich angehen. Dazu hat sie am 08. August einen ersten Konzeptentwurf vorgelegt, der sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch im Abstimmungsprozess befindet.

Sofortmaßnahmen der Stadt Aachen

Im Vorfeld der Verhandlungen beim OVG NRW hatte die Stadt bereits zusätzliche Sofortmaßnahmen dargelegt, die an einzelnen Belastungsschwerpunkten zur weiteren Reduzierung der NO2-Werte beitragen können. Diese unterteilen sich in zwei Stufen:

  • Sofortmaßnahmen der Stufe 1 (s. Anhang 1) wurden soweit vorbereitet, dass sie unmittelbar nach der Behandlung im Rat am 18.09.19, also September / Oktober 2019 umgesetzt werden können.
  • Sofortmaßnahmen der Stufe 2 (s. Anhang 1) bedürfen einer genaueren fachlichen Planung und Vorbereitung. Die Verwaltung rechnet damit, dass die Umsetzung von Maßnahmen der Stufe 2 gegen Jahresende 2019, spätestens Anfang 2020 erfolgen kann.

Zu den Vorschlägen der Fraktion der GRÜNEN aus den Tagesordnungsanträgen (s. Anhang 2) wird in den Sitzungen mündlich Stellung genommen.

Die Fachverwaltungen arbeiten intensiv an Maßnahmen, die zu einer Änderung des Mobilitätsverhaltens in Aachen beitragen sollen. Dazu zählt die zügige Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen wie auch die Entwicklung, Bearbeitung und Umsetzung neuer Ideen und Vorschläge, wie etwa eines Konzeptes zur Geschwindigkeitsbegrenzung, dessen Realisierbarkeit geprüft wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen sind durch die Haushaltsansätze 2019 für lfd. verkehrliche Maßnahmen finanziell mit abgedeckt.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

006 TOP-Anlage 1
237.6 KB · PDF
006 TOP-Anlage 2
878.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-08-30 FB 36_0400_WP17 Luftreinhalteplan_ B SAO.pdf

12.11.2024

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:29