12. September 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6.1Öffentlich

Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen akt. Tagesordnungsanträge der GRÜNE Fraktion vom 07.08.19 und 14.08.2019

FB 36/0400/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Neben dem bereits mit der Einladung versandten Tagesordnungsantrag der Fraktion Grüne (siehe TOP 6) legt die Koalition aus den Fraktionen CDU und SPD einen Antrag zur Tagesordnung vor, der als Anlage erfasst ist.

Herr Meiners hält einen Vortrag, der ebenfalls als Anlage eingestellt ist. Er erläutert denvorab verteilten Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz.

Frau Rhie dankt Herrn Meiners für den Vortrag, in dem er auch noch einmal die Chronologie aufbereitet und zur Klärung von Fragen beigetragen habe.

Sie stellt eine Frage zur Folie „Sofortmaßnahme Adalbertsteinweg 5 - Einrichtung einer Umwelttrassestadtauswärts“. Sie fände es seltsam, wenn MIV und Radverkehr sich eine Spur teilen würden.

Herr Müller antwortet,die dargestellte Maßnahme sei nur ein mögliches Szenario für eine Umsetzung der Umgestaltung.

Herr Blum spricht die Umwelttrasse an, die ihm auf Anhieb aufgefallen sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass Busse und Radfahrer sich eine Spur teilen. So müsse ein Bus hinter einem Radfahrer

herfahren, denn überholen dürfe er nicht.

Herr Meiners weist auf die Aussage des Herrn Müller hin, dass es nur eine Möglichkeit ist. Es sei aber klar, dass die Sicherheit der Radfahrer Vorrang habe.

Auch Frau Breuer dankt für den Vortrag.Eines der wichtigsten Kriterien sei, dass die ASEAG freie Durchfahrt bekomme. Deshalb sollten bei den Planungen Verkehrsexperten, u. a. von der ASEAG beteiligt werden.

Herr Nießen äußert seine Freude darüber, dass die Koalition und die FDP sich für separate Spuren einsetzen würden. Es störe ihn, dass nur Kosmetik betrieben werde, nur um Meßstellen zu bedienen. Das Ordnungsamt sollte vermehrt eingeschaltet werden. Er fahre täglich über zugeparkte Radwege.

Herr Meiners entgegnet, die Verwaltung wolle eigentlich nicht auf Meßstellen hinarbeiten. Andere Städte hätten das gemacht. Hier wolle man integrativ, übergreifend sein. Es gebe aber enormen Handlungsdruck.Ziel sei es, dass man für den Bürger handle, wobei die Dinge gemeinsam betrachtet und gemeinsam angepackt werden müssten.

Herr von Hayn erklärt, die Sofortmaßnahmen kämen ihm sehr klein vor; das sei nicht der „große Wurf“. Ein Fahrverbot wäre eine Maßnahme, die zum Ziel führen könnte. Er verstehe, dass das nicht gewollt sei. Wenn der Fall aber eintreten sollte, dass die Stadt es durchführen müsse, sei man nicht vorbereitet. Deshalb sollten jetzt schon Pläne erstellt werden für diesen Fall.

Herr Meiners bestätigt, dass auch die Gerichte das in einem Zwei-Stufen-Plan fordern. Die Verwaltung werde es als letzte Möglichkeit im Luftreinhalteplan vorsehen müssen.

Herr Siepmann ist der Meinung, Verwaltung und Politik seien nicht dafür da, die Gerichte zufrieden zu stellen, sondern man müsse in die Zukunft denken. Den Antrag der Fraktion Grüne würde er deshalb begrüßen. Der Antrag der Koalition liege ihm nicht vor.

Herr Ferrari schlägt vor, dass der Ausschuss unter Bezugnahme auf den Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (AUK) die Anträge der Koalition,die verteilt werden, sowie der Fraktion Grüne (siehe Anlage zu TOP 6) an den Rat verweist.

Frau Breuer befürwortet den Vorschlag; die Anträge würden in den Rat gehören.

Der Vorsitzende liest den Beschluss des AUK in modifizierter Form, d. h. bezogen auf den Mobilitätsausschuss, vor und stellt diesen zur Abstimmung.

Es ergeht somit der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die hierzu relevanten Anträge von CDU und SPD sowie die der Grünen im Rahmen von TOP Ö.5 der Ratssitzung am 18.09.2019 zu beraten und zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt Aachendie Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (05.11.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (31.10.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung auf Empfehlungdes Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Mobilitätsausschusses wie folgt:

  1. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 1 sind unmittelbar nach der Ratssitzung umzusetzen.
  2. Die Sofortmaßnahmen der Stufe 2 und die im Tagesordnungsantrag der GRÜNEN benannten Vorschläge werden zur Beratung in der nächsten Sitzung (06.11.19) weiter aufbereitet.
  3. Die Einbindung von Maßnahmen in den Luftreinhalteplan wird im Rahmen des Prozesses zur Dritten Fortschreibung mit der Bezirksregierung abgestimmt.

Die Verwaltung wird der Politik fortlaufend berichten.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Luftreinhalteplan, Bericht der Verwaltung zum Gerichtsurteil,

Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Sofortmaßnahmen

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG NRW); wesentlichen Ergebnisse:

Im November 2015 hatte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene durch das zuständige Land NRW aufgestellte Luftreinhaltepläne (LRP) Klage erhoben, u.a. auch gegen den „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen“ in seiner Fortschreibung aus 2015. Die zweite Fortschreibung aus 2019 wurde in das laufende Verfahren mit einbezogen. Am 31.07.2019 fand die Verhandlung im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) statt mit dem Ergebnis:

  1. Der vom Land NRW (Umweltministerium und Bezirksregierung Köln als federführende Behörde) erstellte LRP für das Stadtgebiet Aachen ist rechtwidrig und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OVG NRW so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet so kurz wie möglich zu halten.
  1. Hierbei ist ein Prognosefehler zu beheben, den das OVG NRW darin sieht, dass man sich bei der Erstellung der Prognose nicht auf die aktuellste Datengrundlage gestützt hat, um auf dieser Grundlage eine möglichst realitätsnahe Prognose zu erstellen.
  1. Darüber hinaus hat das OVG NRW die Erwägungen, die für das Absehen von Fahrverboten in dem überprüften Luftreinhalteplan herangezogen wurden, für unzureichend gehalten. Diese sind zu ergänzen.
  1. Zwingend erforderlich ist es zudem nach der Entscheidung des OVG NRW, dass Sicherungsmaßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, die für den Fall vorgesehen sind, dass die zugrunde liegenden Erwartungen und Prognosen sich als zu positiv erweisen oder nicht eintreten sollten (Stufenkonzept und Wirkungskontrolle).
  1. Gleichwohl betont das Urteil, dass Fahrverbote keinen Automatismus darstellen. Diese haben stets und ausnahmslos dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Es gäbe derzeit keine Veranlassung, das Land NRW dazu zu verurteilen für Aachen, ein Verkehrsverbot für bestimmte Strecken oder eine bestimmte Zone zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend in Kraft zu setzen. Ob hierzu Veranlassung besteht, hängt von der Entwicklung der Immissionswerte und dem Ergebnis einer Wirkungsbeurteilung der in Betracht kommenden Luftreinhaltemaßnahmen ab.

Die Bezirksregierung Köln wird die Überarbeitung des LRP nun unverzüglich angehen. Dazu hat sie am 08. August einen ersten Konzeptentwurf vorgelegt, der sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch im Abstimmungsprozess befindet.

Sofortmaßnahmen der Stadt Aachen

Im Vorfeld der Verhandlungen beim OVG NRW hatte die Stadt bereits zusätzliche Sofortmaßnahmen dargelegt, die an einzelnen Belastungsschwerpunkten zur weiteren Reduzierung der NO2-Werte beitragen können. Diese unterteilen sich in zwei Stufen:

  • Sofortmaßnahmen der Stufe 1 (s. Anhang 1) wurden soweit vorbereitet, dass sie unmittelbar nach der Behandlung im Rat am 18.09.19, also September / Oktober 2019 umgesetzt werden können.
  • Sofortmaßnahmen der Stufe 2 (s. Anhang 1) bedürfen einer genaueren fachlichen Planung und Vorbereitung. Die Verwaltung rechnet damit, dass die Umsetzung von Maßnahmen der Stufe 2 gegen Jahresende 2019, spätestens Anfang 2020 erfolgen kann.

Zu den Vorschlägen der Fraktion der GRÜNEN aus den Tagesordnungsanträgen (s. Anhang 2) wird in den Sitzungen mündlich Stellung genommen.

Die Fachverwaltungen arbeiten intensiv an Maßnahmen, die zu einer Änderung des Mobilitätsverhaltens in Aachen beitragen sollen. Dazu zählt die zügige Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen wie auch die Entwicklung, Bearbeitung und Umsetzung neuer Ideen und Vorschläge, wie etwa eines Konzeptes zur Geschwindigkeitsbegrenzung, dessen Realisierbarkeit geprüft wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen sind durch die Haushaltsansätze 2019 für lfd. verkehrliche Maßnahmen finanziell mit abgedeckt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

006 TOP-Anlage 1
237.6 KB · PDF
006 TOP-Anlage 2
878.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-08-30 FB 36_0400_WP17 Luftreinhalteplan_ B SAO.pdf

12.11.2024

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 6.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:24

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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