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Betrauung der Kur- und Badegesellschaft mbH, hier: Zuwendungsbescheid

FB 20/0216/WP17 · Entscheidungsvorlage

Betrauung der Kur- und Badegesellschaft mbH, hier: Zuwendungsbescheid

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

1.) Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2.) Der Rat der Stadt stimmt dem Zuwendungsbescheid wie vorgelegt zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.) Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.) Der Rat der Stadt stimmt dem Zuwendungsbescheid wie vorgelegt zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Finanzausschuss (25.6.2019), Hauptausschuss (26.6.2019) und schließlich im Rat der Stadt (10.7.2019) wurde der Betrauungsakt für die Kur- und Badegesellschaft mbH beschlossen (siehe Anlage 1, dort Anlage des Zuwendungsbescheids).

In der hierzu gehörenden Vorlage (FB 20/0204/WP17) war ausgeführt worden, dass die im Rahmen der Betrauung zu leistenden Zahlungen - neben der Berücksichtigung im städtischen Haushalt - durch entsprechende Zuwendungsbescheide konkret bewilligt werden sollen.

Diese – in Zukunft i.d.R. jährlich – zu erstellenden Zuwendungsbescheide werden nicht der Zustimmung durch den Rat oder einen seiner Ausschüsse bedürfen. Wie bereits in der o.a. Vorlage zum Betrauungsakt erwähnt, soll aber der diesjährige und erstmalige Zuwendungsbescheid dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Anlage). Dies auch deshalb, weil er – anders als zukünftige Zuwendungsbescheide – als Besonderheit eine Einzahlung in das Eigenkapital der KuBa i.H.v. 3.000.0000,- EUR beinhaltet:

Die hierfür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt bereits berücksichtigt. Das Eigenkapital soll 2019 um 3.000.0000,- EUR(und 2020 um weitere 500.000,- EUR) durch die Stadt Aachen aufgestockt werden. Geschehen soll dies nicht durch eine Erhöhung des Stammkapitals, sondern durch Einstellung der genannten Beträge in die Kapitalrücklage. Hieraus ergeben sich zum einen weniger Formerfordernisse, vor allem aber bleibt die Haftung der Gesellschafterin auf den Betrag des Stammkapitals i.H.v. 205.000 EUR begrenzt.

Die Eigenkapitalerhöhung erfüllt dabei zum einen eine Finanzierungsfunktion und erleichtert der KuBa darüber hinaus die zukünftige Fremdfinanzierung über Bankkredite.

Der über die genannten 3.000.000,- EUR hinausgehende Betrag (2.167.300 EUR) soll den laufenden handelsrechtlichen Verlust der KuBa abdecken. Diese Mittel sind ebenfalls bereits im städtischen Haushalt berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis

Bei 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-08-01 FB 20_0216_WP17 Betrauung der Kur- u SAO.pdf

15.11.2024

113.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:29