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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW- Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn

FB 52/0127/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Ratsherren Palm und Mohr, Allianz für Aachen, Fragen nach der Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung für die durchzuführende Maßnahme und dem Grund für die Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Bereich Schulreparaturen. Diese Fragen werden von Frau Stadtdirektorin Grehling, dem Oberbürgermeister und Ratsherrn Paul mit Hinweis auf haushaltsrechtliche Regelungen und die seinerzeitigen Diskussionen und Beschlüsse im Sportausschuss beantwortet. Der Oberbürgermeister lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen die gem. § 60 GO NRW am 26.08.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Er beauftragt die Verwaltung mit der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn“ baldmöglichst zu beginnen, hierfür werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.540.000,00 € zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie beauftragt, mit dem Verein eine vertragliche Regelung hinsichtlich seiner Eigenbeteiligung in Höhe von 110.000,00 € an der Maßnahme zu treffen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 26.08.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Er beauftragt die Verwaltung mit der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn“ baldmöglichst zu beginnen, hierfür werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.540.000,00 € zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie beauftragt, mit dem Verein eine vertragliche Regelung hinsichtlich seiner Eigenbeteiligung in Höhe von 110.000,00 € an der Maßnahme zu treffen.

(Philipp)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 GO NRW

Die Baumaßnahme „ Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner- Stadion Aachen-Hörn“ erfordert zur baldmöglichsten Realisierung die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 1.540.000 € im Jahr 2019.

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen /Auszahlungen erheblich sind.

Um die Eigenbeteiligung des Vereins in Höhe von 110.000,00 € nicht zu gefährden war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Diese wurde am 26.08.2019 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-080102-900-01100-300-1 „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

110.000 €

0

0

0

0

Auszahlungen

115.000 €

1.765.000 €

0

0

0

0

Ergebnis

115.000 €

1.655.000 €

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 1.540.000 €

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* inkl. Ermächtigungsübertragung in Höhe von 65.000 € aus Vorjahren,somit in 2019 115.000 € (Planungskosten)

Die Gesamtsumme der Kosten der Maßnahme liegt bei 1.650.000 € (ohne Planungskosten). Die bereits eingeplanten 115.000 € sind darüber hinaus gehende Planungskosten. Somit ergibt sich eine Gesamtauszahlung in Höhe von 1.765.000 €.

Die Eigenleistung des Vereins liegt bei 110.000 €, die Einzahlung erfolgt bei genanntem PSP-Element und der Finanzposition 68820000 „Beitragsähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit“.

Es ergibt sich somit ein über den Eigenanteil hinausgehender Deckungsbedarf in Höhe von 1.540.000 € im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltspositionen:

- PSP-Element 5-030101-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ (Grundschulen) in Höhe von

500.000 €

- PSP-Element 5-030103-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ (Realschulen) in Höhe von

240.000 €

- PSP-Element 5-030104-900-00100-990-1 „ Schulreparaturprogramm“ (Gymnasien) in Höhe von

800.000 €

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-09-02 FB 52_0127_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf

15.11.2024

804.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 22
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:30