17. Oktober 2019 um 10:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 3Öffentlich

Vortrag von Frau Amen, AOK Rheinland/Hamburg, zum Thema "Pflegeversicherung" mit anschl. Aussprache

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Beratung

Zu diesem Thema nimmt ab 10:15 Uhr Frau Andrea Amen, examinierte Krankenpflegefachkraft, Case Managerin DGCC der AOK Rheinland/Hamburg, an der Sitzung teil.

Nach einer kurzen Vorstellung ihrer Person steigt Frau Amen direkt in das o.a. Thema ein.

Pflegebedürftig bedeutet, dass bestimmte Bereiche des alltäglichen Lebens nicht mehr so gestaltet werden können, wie früher.

In insgesamt 6 sogenannten Modulen beurteilt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) die Beeinträchtigung der Selbständigkeit durch Inaugenscheinnahme von:

Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Selbständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Zwei weitere Module fließen in die Beurteilung ein:

außerhäusliche Aktivität und Haushaltsführung.

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt seit dem 1.1.2017 anhand eines Punktesystems.

Die aus den vorgenannten Modulen erreichte Gesamtpunktzahl bildet den Pflegegrat.

Themen-Schwerpunkte sind:

Antrag und Beratung: Jede Pflegesituation ist anders, daher brauchen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen individuelle Unterstützung. Die AOK-Pflegeberater informieren umfassend zu allen Themen derPflegeversicherung, entweder telefonisch oder persönlich. Dabei erfolgen eine systematische Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs; Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes und ggf. Kontaktaufnahme zu weiteren beteiligten Institutionen.

Häusliche Pflege & Leistungen: Für die Pflege zu Hause können verschiedene Arten der Unterstützung beantragt werden:

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombination von Pflegegeld und Sachleistung.

Werden durch den Pflegedienst nicht alle Pflegesachleistungen in vollem Umfange in Anspruch genommen, wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Höhe des monatlichen Pflegegeldes:

Pflegegrad 1:

0 Euro

Pflegegrad 2:

316 Euro

Pflegegrad 3:

545 Euro

Pflegegrad 4:

728 Euro

Pflegegrad 5:

901 Euro

Höhe der monatlichen Sachleistungen durch Pflegedienste:

Pflegegrad 1:

0 Euro

Pflegegrad 2:

689 Euro

Pflegegrad 3:

1.298 Euro

Pflegegrad 4:

1.612 Euro

Pflegegrad 5:

1.995 Euro

Pflegegeld ist kein Einkommen; auf Pflegegeld müssen weder Steuern noch Sozialver­sicherungsabgaben gezahlt werden.

Zu bedenken ist bei der vollen häuslichen Pflege eines Angehörigen, wie sich dies dann auf den eigenen Anspruch auf Renten- und Arbeitslosenversicherung auswirkt.

Entlastung & Unterstützung: Für die Betreuung zu Hause bietet die AOK individuelle Pflegekurse für ein nötiges Grundwissen zur Entlastung, Unterstützung und entsprechende Techniken an.

Besteht keine Möglichkeit, den Angehörigen tagsüber oder nachts ausreichend zu betreuen, kann eine Pflege in einer Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtung helfen. Für diese sogenannte teilstationäre Pflege stehen folgende Beträge zur Verfügung:

Pflegegrad 1:

0 Euro

Pflegegrad 2:

689 Euro

Pflegegrad 3:

1.298 Euro

Pflegegrad 4:

1.612 Euro

Pflegegrad 5:

1.995 Euro

Handgriffe & Praxistipps: Schwerpunkte sind u.a.: Körperpflege von Kopf bis Fuß, Mundhygiene, Fuß- und Nagelpflege, die Psyche pflegen, Gleichgewichts- und Kraftübungen.

Demenz & Pflege: Ein an Demenz erkrankter Mensch verändert sich in seiner Persönlichkeit und das Gedächtnis schwindet. Denn eine demenzielle Erkrankung geht weit über den Verlust der geistigen Fähigkeiten hinaus. Sie beeinträchtigt die Wahrnehmung und das Erleben und somit das gesamte Verhalten. Nach und nach verändert sich die Persönlichkeit. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz; sie ist gekennzeichnet durch einen langsam fortschreitenden Untergang von Nervenzellen sowie Eiweißablagerungen im Gehirn. Das frühzeitige Erkennen der Krankheit ist sehr wichtig, um eine klare Diagnose stellen zu können.

Pflegeheim & Alternativen: Die Zufriedenheit der Bewohner eines Pflegeheimes ist u.a. Maßstab für die Qualität des Pflegeheimes. Vor Abschluss eines Heimvertrages sollten Art und Umfang der Pflege detailliert aufgeführt sein. Sind alle vom Heim zu erbringenden Leistungen genau beschrieben, werden alle Rahmenbedingungen genannt, Heimkosten, zusätzliche Kosten, Rechte und Pflichten des Heimbewohners etc.?

Herr Rolf Winkler dankt Frau Amen, die sich der anschließenden Diskussion stellt.

Aus dem Kreis der Anwesenden wird das Ausfüllen der Datenschutzverpflichtung und der Schweigepflichtentbindung angesprochen. Der erstgenannte Vordruck sei sehr umfangreich und daher sehr zeitaufwendig. Laut Frau Amen sind die in den Vordrucken gewünschten Angaben wichtig, damit der Angehörige den zu Betreuenden in allen Belangen vertreten kann. In der Vorsorgevollmacht, der Betreuungs- und Patientenverfügung sollten schon rechtzeitig die eigenen Vorstellungen geregelt werden.

Ein Pflegegrad muss nicht immer von Angehörigen beantragt werden. Der Pflegegrad 1 kann als Nachbarschaftshilfe beantragt werden; dazu ist der Abschluss eines entsprechenden Seminars notwendig. Ist die Anpassung des Wohnraumes oder ein Umzug in eine andere Wohnung notwendig, unterstützt die Pflegekasse dies mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 €.

Frau Amen bietet den Anwesenden an, auch zukünftig alle aufkommenden Fragen gerne zu beantworten und bei Problemlösungen behilflich zu sein.

Herr Winkler bedankt sich noch einmal bei Frau Amen für die Ausführungen, die sodann die Sitzung verlässt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Seniorenrates
Gremium
Seniorenrat
Datum
Do., 17.10.2019
Uhrzeit
10:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt