Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagenhier: Querschnitt Campusband
FB 61/1300/WP17 · Entscheidungsvorlage
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagenhier: Querschnitt Campusband
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Frau Breuer liest den geänderten Beschlussentwurf der Koalition aus CDU und SPD vor, der auch als Anlage eingestellt ist.
Frau Rhie stellt Fragen bezüglich der genauen Breite der Radfahrstreifen und des Verhältnisses zur Gesamtbreite.
Herr Achilles fragt, auch bezugnehmend auf seine Ausführungen in der Sitzung der BV Aachen-Mitte vom Vortag, ob es nicht verfrüht ist,jetzt schon auf Details einzugehen, da der jetzige Planungsstand unangemessen konkret werde.
Herr Neumann erinnert an den Masterplan Campus West. Da habe seinerzeit die gesamte Politik hinter gestanden. Auf der anderen Seite habe es nie einen größeren Beschluss zu den Themen der Mobilität gegeben. Er übt deshalb Kritik an der Vorlage, die auch jetzt nichts Konkretes enthalte. Man entferne sich von der Idee einer zukunftsweisenden Mobilität und am Ende sei es kein Prozess mit Bürgerbeteiligung. Die Verkehrszählung auf der Hörn sei überholt.Es sei lange diskutiert worden und es seien viele Vorschläge gemacht worden.
Seine Fraktion erwarte von der Campus GmbH ein umfassendes Konzepteiner zukunftsweisenden Mobilität und schlage vor, dass die ÖPNV-Trasse nochmal geprüft wird. Im Gegensatz zu Herrn Achilles sei er schon dafür, die Verkehrsführung jetzt zu beschließen.
Herr Siepmann meint, die Ideen seien zu wenig berücksichtigt worden. Er könne nicht nachvollziehen, warum auf die ÖPNV Trasse verzichtet werden soll. Aktuell sei die Stadtbahn in Form der Regiotram wieder aufgenommen worden und soll beschlossen werden. Deshalb könne der Verzicht auf die ÖPNV Trassenicht hingenommen werden.
Herr Lindemann wendet ein, man rede hier nicht von einer Haupt-, sondern von einer Nebenstraße. Ein Querschnitt von 26 m sei komfortabel. Wenn man aber auf der einen Seite etwas verbreitern möchte, z. B. für den Radweg müsse man es woanders wegnehmen. Man müsse sich eben für eine Sache entscheiden.
Herr Fischer gibt sich negativ überrascht über den Wegfall der ÖPNV-Trasse und er finde, man solle sich nicht eine Möglichkeit für die Zukunft verbauen. Er wolle zwar nicht über einen konkreten Querschnitt feilschen, man sollte sich aber darüber unterhalten, welchen Verkehrsträger man haben wolle. Mit der Brücke hätte man schon eine Entscheidung getroffen. Das Argument, die separate ÖPNV Trasse könnte nur für einen km angelegt werden, wolle er nicht gelten lassen. In einem studentisch geprägten Raum sollte man sowohl dem Radverkehr als auch dem ÖPNV im Zusammenhang mit dem Fußverkehr eine Chance geben und sich nicht irgendwelchen Zwängen wie Entwässerung unterwerfen, sondern grundsätzlich entscheiden.
Herr Müller berichtet, es habe bereits viele Diskussionen gegeben, auch zwischen der Campus GmbH, der Stadt und dem Land. Es wäre schön, mehr Zeit zu haben. Der Prozess nehme gerade Fahrt auf. Diesen Moment sollte man nutzen. Trotzdem könne man sich über die Möglichkeiten der Flächenaufteilung Gedanken machen.
Man sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Breite von 26 m optimal ist. Grundsätzlich sei eine Breite von 1,50 m für die Schutzstreifen Standard, jetzt sind jeweils 2,35 m vorgesehen. Die Frage des Entscheids, wie der Platz aufgeteilt werden soll, sei der Verwaltung schwer gefallen. Man gewinne ihn entweder aus dem städtebaulichen Bereich oder müsse ihn aus der Trasse gewinnen. Auch habe sich die Verwaltung gefragt, wie detailliert sie die Pläne zum jetzigen Zeitpunkt festlegen wolle. Man müsse sich irgendwann festlegen, in dem Wissen, wie schnelllebig die Zeit ist.
Ebenso hätten sich die Verbände eingebracht. Einige Vorschläge hätten aber dazu geführt, dass ein neues Bebauungsplanverfahren aufgelegt werden müsste mit neuen Gutachten und Zahlungen.
Zu der Frage der Beteiligung der Bürger nennt Herr Müller einige Veranstaltungen, wo Bürger und auch Verbände beteiligt wurden.
Frau Hergarten bestätigt als für diesen Bebauungsplan verantwortliche Planerin die vielfältige Zusammenarbeit. Wenn man alle Vorschläge umsetzen wolle, werde alles um mindestens ein Jahr verschoben und die Kosten würden entsprechend steigen. Es sei natürlich ein Plan, in dem Kompromisse gemacht wurden.
Man sei übereingekommen, die Brücke jetzt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch nicht zu planen, gleichwohl könne man sie aber zu einem späteren Zeitpunkt einfließen lassen.
Frau Rhie erinnert, dass die ÖPNV Trasse lange vor dem Radentscheid geplant worden sei. Bis zum Sommer sei sie noch in den Planungen enthalten gewesen. Jetzt nach dem Radentscheid hätte man sie verbreitern müssen, mit den bereits geschilderten zeitlichen Verzögerungen. Sie stellt die Frage, wie sich eine Verbreiterung um 50 cm auf beiden Seiten auswirken würde.
Frau Hergarten antwortet, eine Erweiterung um 50 cm auf beiden Seiten würde bedeuten, dass die Gestaltung entlang der Protected Lane verändert werden müsste. Man wolle hier auch die Chance nutzen, möglichst viel Grün zu schaffen, ähnlich dem Campus Melaten.
Frau Burgdorff stellt fest, man befinde sich in einem Dilemma; man müsse jetzt eine Entscheidung treffen, die für Jahre halten soll. Bis der Campus fertig gebaut ist, werde noch viel passiert sein, was aber jetzt noch niemand wissen könne. Dieses Dilemma sollte man akzeptieren. Man brauche jetzt einen rechtssicheren Bebauungsplan innerhalb der 26 Meter, damit man in fünf Jahren nicht alles komplett neu planen und neu entscheiden müsse.
Herr Müller schlägt vor, das nun mitzunehmen ohne direkt den Inhalt des Querschnitts zu definieren.
Frau Breuer erklärt, sie sehe das so wie Frau Burgdorff, der Ausschuss solle sich jetzt entscheiden, damit die Aufträge vergeben werden können. Ihr Appell sei deshalb, jetzt die Planungen entsprechend in Auftrag zu geben. In 5 oder 6 Jahren sei man vielleicht froh, nicht so genaue Vorgaben gemacht zu haben.
Frau Rhie erklärt ergänzend, auch den Vorschlag des Herrn Müllers zu befürworten.
Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt zunächst über den Antrag der Fraktion Grüne, die ÖPNV-Trasse noch einmal zu prüfen, abstimmen.
Er wird mehrheitlich abgelehnt bei 4 Zustimmungen.
Der Ausschuss fasst dann folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg -dassder Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m geplant wird, mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dass der Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m geplant werden soll, mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie tritt dem Beschluss des Mobilitätsausschuss, den Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m und mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse zu planen, bei.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 27.06.2019 hatte der Mobilitätsausschuss dem Masterplan Campus West zugestimmt (s. Vorlage FB 61/1176/WP17). Anschließend hatte der Planungsausschuss am 11.07.2019 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretungen Aachen Laurensberg und Aachen-Mitte den Masterplan ebenfalls beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung waren verschiedene Prüfaufträge erfolgt, die nachfolgend aufgeführt sind:
- (separate) Radwegführung Campusband
- Fahrradtrasse nach Laurensberg
- Planung der Fuß- / Radwegbrücke
- Ausgleichsmaßnahmen auf Laurensberger Gebiet
- Planungsziel Wohnen
- Kultureinrichtungen im Bereich Ringlokschuppen
- Lärmschutzmaßnahmen / Schienentauglichkeit der Brücke
- ÖPNV-Verknüpfungspunkt Westbahnhof
Diese Beschlussergänzungen wird die Verwaltung im weiteren Verfahren bzw. in Vorbereitung der Offenlage prüfen und in der Planung – soweit möglich - berücksichtigen.
Es besteht das Ziel, das Verfahren Campus West möglichst zügig weiterzuführen. Grundlage bei der derzeitigenBeauftragung der Gutachter und Fachplaner ist der Masterplan. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beauftragung der Straßen- und Entwässerungsplanung, da diese Voraussetzung für die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist. Der Planer benötigt für die Bearbeitung die durch die Stadt Aachen und den Verkehrsgutachter vorgegebenen Querschnitte der Straßen im Plangebiet. Um Planungssicherheit zu erhalten und bei der weiteren Bearbeitung (kostenaufwändige) Änderungen zu vermeiden, sollten diese Querschnitte nun festgelegt werden.
Campusband
Für den Querschnitt des Campusbandes wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Varianten entwickelt, die intensiv diskutiert wurden. Im Masterplan wurde das Campusband zuletztin einer Breite von 26,0 m dargestellt. Darin enthalten waren Radschutzstreifen in der Fahrbahn und eine separate ÖPNV Trasse, die bis zu einer Inanspruchnahme als multifunktionaler Freibereich ausgebildet werden sollte.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf beiden Seiten baulich getrennte Radweg vorzusehen. Die denkbaren Möglichkeiten wurden in zwei interfraktionellen Terminen am 28.8. im Katschhof und am 23.9. bei der Campus GmbH vorgestellt. Aus dem letztgenannten Termin konnte als Konsens festgehalten werden, dass eine Verbreiterung der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächenbreite von 26,00 m nicht weiter verfolgt werden soll. Die Anlage einer separaten ÖPNV-Trasse wurde hingegen kontrovers diskutiert, als weitere Varianten wurden die Einführung eines Tempo 30-Streckengebots bzw. die Anordnung einer Fahrradstraße eingebracht.
Die Rückmeldungen aus den einzelnen Fraktionen ergeben unterschiedliche Präferenzen und keinen Konsens in der Verkehrsflächenaufteilung, wobei die Beibehaltung der separaten ÖPNV-Trasse einer qualitätsvollen Separierung des Radverkehrs bei Beibehaltung der gestalterischen Ansprüche an das Campus Band entgegen steht.
Die Berücksichtigung der separaten ÖPNV-Trasse bedeutet, dass – wie bisher dargestellt – der Radverkehr maximal im Mischverkehr mit Schutzstreifen geführt werden kann, alternativ/ergänzend wäre eine Tempo 30 Anordnung in der Fahrbahn denkbar. Für die Schienentrasse wäre eine Trassenbreite von 6,50 m für die Fahrbahn maximal 5,50 m Kernfahrbahn zzgl. je 1,50m breiten Schutzstreifen = 8,50 m Fahrbahn zu realisieren. Die in der vorherigen Beratung gewünschte Separation des Radverkehrs ist damit nicht zu erreichen.
Eine Separierung des Radverkehrs bedeutet, dass ein zukünftig mögliches Schienenverkehrsmittel im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr in der Fahrbahn fahren muss. In der Fahrbahn wären zwei je 3,25m breite Fahrspuren sowie maximal separate Radwege in einer Breite von 2,35 m anzulegen. Diese können sowohl als bauliche Radwege oder als geschützte Radfahrstreifen, sog.“protected bike lanes“ angelegt werden. Damit würde der formulierte Arbeitsauftrag erfüllt.
Nach Abwägung der verschiedenen Varianten und in Anbetracht des gemeinschaftlich bestätigten Querschnitts von 26,0 m schlägt die Verwaltung vor, auf eine potentielle separate ÖPNV Trasse zu verzichten. Dies wird auch damit begründet, dass die separate ÖPNV Trasse auch nur auf einem Kilometer des insgesamt 2,5 Km langen Campusbandes (Kühlwetterstraße bis Anschluss Seffenter Weg) angelegt werden könnte. Potentielle Konfliktstellen in den jeweiligen Wechselbereichen zwischen Fahrbahnführung und Trasse entfallen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei einer Einführung eines schienengebundenen Systems, nach heutigem Stand eine Förderung nur für separate Trassen möglich ist.
Im Ergebnis wird vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Fragestellungen die Separierung des Radverkehrs präferiert. Bei der Wahl der verschiedenen Führungsformen wird seitens der Verwaltung die Anlage von protected bike lanes bevorzugt. Das Büro BSV hat im Auftrag der Campus GmbH eine Analyse und Bewertung von alternativen Radverkehrsführungen/-anlagen im Campusband erstellt, die als Information der Vorlage beigefügt ist.
Die übrigen Querschnitte (Anlieferstraße, Nebenerschließung, Brücke, Mittlere Anbindung) entsprechen denen, die bereits im Rahmen des Masterplanbeschlussesvorgestellt wurden.
Süsterfeldstraße
Eine Anpassung des Querschnitts Süsterfeldstraße ist aus städtebaulichen Aspekten und vor allem wegen fehlender Radverkehrsanlagen ebenfalls erforderlich. Zudem wird die Süsterfeldstraße künftig eine höhere Verkehrsbelastung aufweisen. Bei der Beschlussfassung des Masterplans wurde die Verwaltung aufgefordert, eine geeignete Radwegverbindung Richtung Laurensberg herzustellen. Die Süsterfeldstraße bietet aus Sicht der Verwaltung hierfür gute Voraussetzungen, allerdings nur, wenn entsprechende Radverkehrsanlagen vorgesehen werden. Da die heutige Straßenverkehrsfläche in weiten Teilen hierfür nicht ausreicht, wird ein Eingriff in private Grundstücksflächen erforderlich werden. Über den Bebauungsplan können diese Flächen festgesetzt werden. Parallel hierzu ist mit den Eigentümern zu verhandeln.
Radbrücke
Aus Sicht der Verkehrsplanung ist das Verbindungspotential der Brücke nur auf unmittelbar angrenzende Bereiche beschränkt. Als übergeordnete Verbindung wären die Anbindung an die Roermonder Straße bzw. an den Radschnellweg oder die Verbindung über den Seffenter Weg von größerer Bedeutung. Weiterhin sind die hohen, bislang allerdings nur grob kalkulierten Kosten von ca. 8 Mio. € zu berücksichtigen. Deshalb soll im Bebauungsplan nur die spätere Realisierungsmöglichkeit gewährleistet werden und hierfür der Bereich der Zufahrtsspindel als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Auch aus zeitlichen Gründen soll auf eine planungsrechtliche Sicherung der gesamten Brücke über den B-Plan Campus West verzichtet werden. Im Falle einer späteren Realisierung dieser Brücke, ist ein separates Verfahren durchzuführen.
Ergebnisse zu den übrigen oben genannten Beschlussergänzungen werden bis zum Offenlagebeschlussvorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 95473
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=95473
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-10-17 FB 61_1300_WP17 Aufstellung des Beba SAO.pdf
18.11.2024
3.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 31.10.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:44
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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