„Stiftung Armenfonds – Heizungsanlage Gut Kuckesrath – Überplanmäßige Mittelbereitstellung
FB 20/0224/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Pilgram fragt, wie die Heizungsanlage zukünftig befeuert werden solle und ob es Überlegungen zur eigener Stromherstellung, möglicherweise mittels Blockheizkraftwerk, gebe.
Frau Grehling erläutert, dass eine Gasheizung installiert werden solle, weist jedoch darauf hin, dass diese gesamte Maßnahme in einer gewissen wirtschaftlichen Relation stehen solle und aus diesem Grund über eine autarke Lösung noch nicht nachgedacht worden sei.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelt sich um eine Gasheizung, welche im Bestand ersetzt wurde auf den aktuellen Stand der Technik. Aufgrund eine Defektes musste diese kurzfristig ersetzt werden. Es wurde jedoch in dem denkmalgeschützten Gebäude lediglich die Heizungstherme und nicht etwa alle Zu- und Ableitung erneuert. Der Einbau eines Blockheizkraftwerkes hätte einen wesentlich höheren Finanzierungsaufwand und natürlich eine entsprechend aufwendigere und langwierige Planung bedeutet. Des Weiteren handelt es sich bei dem Gutshof um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches bei größeren Eingriffen zu beachten sei. Auch aufgrund der zeitlichen Vorgabe wurde auf einen weitergehende Prüfung verzichtet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 10.000,-€ zur Erneuerung der Heizungsanlage auf dem Gut Kuckesrath zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Heizungsanlage auf dem Stiftungsgutshof der städtischen Stiftung Armenfonds ist defekt. Eine Reparatur der Gasheizung aus dem Jahr 1987 ist nicht möglich. Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist dringend erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 10.000,-€.
Die Mittel hierfür stehen im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von 10.000,-€ muss aus der freien Rücklage entnommen werden. Die Entnahme ist sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus operativer Sicht möglich.
Die freie Rücklage der Stiftung gemäß§ 62 Abs.1 Nr. 3 dient dazu, dauerhaft das Vermögen der Stiftung zu vermehren um die Leistungserhaltung sicherzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt für satzungsmäßige Zwecke verwendet zu werden.
Die Mittel in der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds betragen zum 31.12.18 1.694.239,53 €.
Es sind ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrag in Hohe von 10.000,-€ zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -10.000 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds.
Technische Details
ID: 95562
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=95562
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-10-10 FB 20_0224_WP17 _Stiftung Armenfonds SAO.pdf
20.11.2024
92.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 29.10.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:39