29. Oktober 2019 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 4.1Öffentlich

„Stiftung Armenfonds – Heizungsanlage Gut Kuckesrath – Überplanmäßige Mittelbereitstellung

FB 20/0224/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram fragt, wie die Heizungsanlage zukünftig befeuert werden solle und ob es Überlegungen zur eigener Stromherstellung, möglicherweise mittels Blockheizkraftwerk, gebe.

Frau Grehling erläutert, dass eine Gasheizung installiert werden solle, weist jedoch darauf hin, dass diese gesamte Maßnahme in einer gewissen wirtschaftlichen Relation stehen solle und aus diesem Grund über eine autarke Lösung noch nicht nachgedacht worden sei.

Anmerkung der Verwaltung:

Es handelt sich um eine Gasheizung, welche im Bestand ersetzt wurde auf den aktuellen Stand der Technik. Aufgrund eine Defektes musste diese kurzfristig ersetzt werden. Es wurde jedoch in dem denkmalgeschützten Gebäude lediglich die Heizungstherme und nicht etwa alle Zu- und Ableitung erneuert. Der Einbau eines Blockheizkraftwerkes hätte einen wesentlich höheren Finanzierungsaufwand und natürlich eine entsprechend aufwendigere und langwierige Planung bedeutet. Des Weiteren handelt es sich bei dem Gutshof um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches bei größeren Eingriffen zu beachten sei. Auch aufgrund der zeitlichen Vorgabe wurde auf einen weitergehende Prüfung verzichtet.

Beschluss

Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 10.000,-€ zur Erneuerung der Heizungsanlage auf dem Gut Kuckesrath einstimmig zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds in Höhe von 10.000,-€ zur Erneuerung der Heizungsanlage auf dem Gut Kuckesrath zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Heizungsanlage auf dem Stiftungsgutshof der städtischen Stiftung Armenfonds ist defekt. Eine Reparatur der Gasheizung aus dem Jahr 1987 ist nicht möglich. Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist dringend erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 10.000,-€.

Die Mittel hierfür stehen im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Der Betrag in Höhe von 10.000,-€ muss aus der freien Rücklage entnommen werden. Die Entnahme ist sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus operativer Sicht möglich.

Die freie Rücklage der Stiftung gemäß§ 62 Abs.1 Nr. 3 dient dazu, dauerhaft das Vermögen der Stiftung zu vermehren um die Leistungserhaltung sicherzustellen oder zu einem späteren Zeitpunkt für satzungsmäßige Zwecke verwendet zu werden.

Die Mittel in der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds betragen zum 31.12.18 1.694.239,53 €.

Es sind ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrag in Hohe von 10.000,-€ zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

10.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

10.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-10.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Armenfonds.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-10-10 FB 20_0224_WP17 _Stiftung Armenfonds SAO.pdf

20.11.2024

92.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 29.10.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:39