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Rahmenplanung für die Ortsmitte Walheims -Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 25.08.2019

FB 61/1308/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die SPD-BF hat den Antrag gestellt, weil sie der Auffassung ist, das der Ortsbereich Walheim und hier insbesondere an der Schleidener Straße ein sehr negatives Eintrittsportal auf dem Gebiet der Stadt Aachen ist. Nicht nur, dass dort Grundstücke brachliegen, sondern auch deswegen, weil es im Umfeld eine Menge Dinge zu tun gäbe. Sie verweist diesbezüglich auf ihren Antrag mit den aufgeführten Einzelpunkten. Sie findet es sehr bedauerlich, dass die Verwaltung in der Vorlage ausführlich beschrieben hat, was alles nicht geht und warum es nicht geht. Da sind einerseits die fehlende gesamtstädtische Priorisierung und größere Handlungsbedarfe in anderen Stadtgebieten. Andererseits sind es die fehlenden personellen Möglichkeiten und es wird keine Chance auf Förderung in den nächsten Jahren gesehen.

Die SPD-BF beantragt, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass die Bezirksvertretung den Planungsausschuss bittet, die Ortsmitte Walheims in die Prioritätenliste aufzunehmen und entsprechend die Inhalte aus dem gestellten Antrag abzuarbeiten. Es ist ihr wichtig, dass die Angelegenheit auf die Prioritätenliste aufgenommen wird, damit man sich danach inhaltlich mit den einzeln aufgeführten Punkten befassen kann.

Die CDU-BF schließt sich den Ausführungen an und weist darauf hin, dass es wichtig ist in dieser Sache weiterzukommen. Sie führt aber auch auf andere Missstände auf, z. B. auf den vor Jahren gestellten Antrag zur Fortführung des Vennbahnweges in der Vennbahnstraße am ehem. Bahnhof und die zahlreichen Straßenbaustellen in Walheim.

Auch die Grüne-BF setzt sich für eine klare Planung für die Ortsmitte Walheim ein und wünscht sich, dass die Planungsverwaltung einen diesbezüglichen Auftrag erhält.

Dier SPD-BF betont nochmals, man muss das Ganze planungsrechtlich im Zusammenhang sehen und nicht immer nur einzelne Bereiche kleinteilig betrachten. Hier ist die Verwaltung auch städtebaulich gefordert.

Die CDU-BF verweist auf eine bereits existierende Prioritätenliste, in der die Schleidener Straße, der Kreisverkehr, der Umbau des Bahnüberganges und andere Bereiche enthalten sind. Es sollte daher verlangt werden, dass diese Prioritätenliste in den einzelnen aufgeführten Punkten konkreter gefasst wird.

Der SPD-BF geht es jedoch nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um ein Handlungskonzept bzw. Planungskonzept für den gesamten Bereich der Ortsmitte.

Aufgrund des Antrages der SPD-BF und der vorstehenden Beratung ergeht auf Vorschlag von Herrn von Thenen folgender erweiterter Beschluss.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Sie bittet den Planungsausschuss zu beschließen, dass die Rahmenplanung für die Ortsmitte Walheim in die zu erstellende Prioritätenliste aufzunehmen ist. Der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 25.08.2019 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 25.08.2019 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit demAntrag vom 25.08.2019 stellt die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vielfältigen planungspolitischen Handlungsbedarf in der Ortsmitte Walheim dar.

Der Antrag hat zum Ziel, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Rahmenplans für die Ortsmitte Walheim, insbesondere den Bereich der Schleidener Straße (Antrag s. Anlage 1) zu beauftragen, der in ein Integriertes Handlungskonzept münden soll, um mögliche Städtebaufördermittel beim Land NRW einzuwerben zu können.

Die Zuständigkeit für Rahmenpläne als informelle städtebauliche Pläne mit bezirklicher Bedeutung liegt bei den Bezirksvertretungen. Der Antrag umfasst allerdings über den Rahmenplan hinaus auch die Zielsetzung der Beantragung von Städtebaufördermitteln. Städtebauförderung als Angelegenheiten der Stadtentwicklung liegt in der Zuständigkeit des Planungsausschusses. Daher wird der Bericht der Verwaltung auch dem Planungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Entscheidung über künftige Rahmenplanungen im Stadtgebiet mit der Perspektive der Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) als Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln bedarf einer gesamtstädtischen Priorisierung. Es gibt aktuell – über Walheim hinaus – auch für andere Bereiche im Stadtgebiet Anfragen/Anträge zur Erstellung von ISEKs mit dem Ziel, Städtebaufördermittel einzuwerben. Zurzeit zeichnet sich ab, dass es in anderen Stadtteilen größere Handlungsbedarfe gibt.

Die Erarbeitung einer Rahmenplanung für die Ortsmitte Walheim (oder Betreuung einer externen Erarbeitung) kann derzeit personell nicht geleistet werden.

Bezogen auf die Zielsetzung des Antrages, Städtebaufördermittel für die Ortsmitte Walheim einwerben zu können, ist fraglich, ob sich ein ISEK Walheim im Rahmen des finanziellen Korridors der Städtebauförderung in den nächsten Jahren in der Gesamtschau darstellen ließe.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-10-22 FB 61_1308_WP17 Rahmenplanung fuer di SAO.pdf

7.11.2024

298.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 30.10.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:40