A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - B. Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Umweltbericht - Offenlagebeschluss
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Im Hinblick auf die Verwaltungsvorlage, die unter anderem auch den Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie den Offenlagebeschluss enthält, verwies Frau Nacken darauf, dass lt. Ratsbeschluss der Umweltausschuss sich nur mit dem Umweltbericht befasse und diesbezüglich einen Empfehlungsbeschluss an den Planungsausschuss abgebe.
Sowohl Herr Alt-Küpers für die SPD– als auch Herr Mayers für die CDU-Fraktion stimmten dem Planungsvorhaben und dem Umweltbericht zu, da insbesondere die Erweiterung der Automeile an dieser Stelle sinnvoll sei.
Demgegenüber erklärte Herr Prof. Dr. Kettern, dass er angesichts der Nachteile der Planung für einzelne Umweltmedien, die im Umweltbericht beschrieben seien, den Bericht der Verwaltung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen könne. Er kritisierte, dass die Formulierung von notwendig erachteten Maßnahmen zum Schutz von Umweltmedien deren Durchführungen zwar empfehle ( „solle“ ), aber mit einer Ausnahme nie fordere.
Hierzu führte Herr Wiezorek aus, dass im Umweltbericht die Auswirkungen einer Planung auf jedes Medium zunächst beschrieben würden. Und da sei es auch im vorliegenden Fall etwa im Bereich Klima unbestritten, dass die Umsetzung der Planung zu denen im Bericht beschriebenen Nachteilen führe. In einem weiteren Schritt müssten die beschriebenen Schäden jedoch auch bewertet werden, denn nicht jeder festgestellte Schaden sei von vornherein unakzeptabel. Im vorliegenden Fall sei die Umweltverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die im Umweltbericht beschriebenen Auswirkungen hinnehmbar seien. Hinsichtlich der empfohlenen Maßnahme wies er darauf hin, dass der Umweltbericht eingebettet in den gesamten B-Plan sei und daher Bestandteil eines Abwägungsprozesses. Insofern habe weder der Fachbereich Umwelt noch der Umweltausschuss die Position, empfohlene Maßnahmen durchzusetzen. Diese müssten vielmehr in den stattfindenden Gesamtabwägungsprozess eingebracht werden.
Herr Alt-Küpers erinnerte daran, dass die Verkehrssituation im gesamten Bereich Neuenhofstraße problematisch sei und untersucht werden solle. Er forderte die Verwaltung auf sicherzustellen, dass die abschließende Entscheidung über den vorliegenden Bebauungsplan erst nach Vorlage und Berücksichtigung der verkehrlichen Prüfung des gesamten Bereichs erfolge. Dies sagte Frau Nacken zu.
Bei drei Enthaltungen beschloss der Umweltausschuss einstimmig:
Beschluss
Technische Details
ID: 956
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=956
Grunddaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 30.11.2004
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt