5. November 2019 um 16:30, Hochgrundhaus - Seminarraum 1. OG
TOP 9Öffentlich

Sachstandsbericht zu Maßnahmen zur Rassismus - und Gewaltprävention

FB 45/0678/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Paul merkt an, dass es sich bei der Rassismus- und Gewaltprävention um einen zunehmend bedeutsamen Aspekt in der Gesellschaft handele, auch bereits in kleineren Gruppierungen. Daher werde auch bei jungen Menschen die Demokratiebildung umso wichtiger. Er erkundigt sich danach, ob es auch Projekte gebe, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel hätten eingestellt oder nicht umgesetzt werden können.

Frau Drews bestätigt, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, beispielsweise auch aus dem Jugendfonds, jedes Jahr voll ausgeschöpft werden würden. Zwar würde versucht, ausreichend Mittel zu generieren, allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem Projekte nicht finanziert werden könnten. Sie hoffe zudem darauf, dass mehr Multiplikatoren gewonnen werden könnten.

Herr Deloie und Herr Simons erkundigen sich daher danach, ob die Finanzierung in die diesjährigen Haushaltsberatungen eingebracht oder ob unterjährig bei Bedarf nachgesteuert werden solle.

Frau Scheidt weist darauf hin, dass die Haushaltsberatungen in der KJA-Sitzung am 3. Dezember 2019 auf der Tagesordnung stünden und bis dahin fraktionsintern beraten werden könne, ob und zu welchen Themen entsprechende Anträge gestellt werden könnten. Sie hebt hervor, dass vor allem bei diesem Projekt die Teilnehmerkosten gering ausfallen würden im Verhältnis zu dem enormen Nutzen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Team Jugendpflege, fördert die Angebote zur Prävention von Gewalt und Rassismus gem. §11 und §14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

Im Jahr 2018 wurde das Budget ausgeschöpft.

Es konnten insgesamt 140 Projekte für 4.723 Teilnehmer mit 103.077,95 Eurodurchgeführt werden.Die Ausgaben pro Teilnehmer lagen durchschnittlich bei 22 Euro.

Im Jahr 2019 stehen hierfür aus dem

  • Fonds gegen Gewalt und Rassismus 75.700,00 Euro und für die
  • übergreifenden Maßnahmen zur Gewaltprävention 30.000,00 Euro bereit.

Laut KJA-Beschluss vom 19.06.2012 und SchulA – Beschluss vom 21.06.2012 besteht die Möglichkeit auf die Mittel des

  • Jugendfonds mit 20.300,00 Euro zurück zu greifen.

Insgesamt stehen somit 126.000,00 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen zur Verfügung.

Es wurden 2019 bereits 126.000,00 Euro für insgesamt 177geplanteund zum Teil schon durchgeführte Projektemit ca. 4.800Teilnehmerngebundenbzw. ausgezahlt.

Die Fördermittel liegen voraussichtlich bei ca. 26 Euro pro Teilnehmer im Durchschnitt.

  1. Landesprogramm

2019 nahm FB 45 erneut am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ teil.

Über das Landesprogramm wurden neben moderierten Expertengesprächen und Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte auch direkte Maßnahmen mit jungen geflüchteten und nicht geflüchteten Menschen zur Wertevermittlung durch Wertedialog, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt angeboten. Die direkten Maßnahmen bestehen z.B. aus verschiedenen Sprachprojekten, dem Jahreskochprojekt „Integration geht durch den Magen“ oder unterschiedliche sexualpädagogische Workshops für Schulklassen.

Die Förderung durch den LVR beträgt ca. 95.000,00 Euro; der Eigenanteil der Stadt liegt bei 20% der Fördersumme. Für diesen Eigenanteil wurden 5.000,00 Euro aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus für den Bereich der direkten Maßnahmen mit Jugendlichen zur Verfügung gestellt.

  1. Kommunale Angebote

Die Möglichkeit, Zuschüsse für gewaltpräventive Projekte aus den o.g. Mitteln zu erhalten, ist zunehmend bekannter geworden. Mittlerweile gehen von allen Schulformen und vermehrt auch Jugendfreizeiteinrichtungen Anträge ein. Die beantragten Zuschüsse beziehen sich auf die unterschiedlichsten Angebote, die durch die individuelle Auswahl der Projekte als große Bereicherung z.B. für die jeweilige Klasse oder ganze Schulen angesehen werden. Die Zuschüsse zur Gewaltprävention eröffnen den jeweiligen Institutionen oft vollständig neue Möglichkeiten,außerhalb des gewohnten Rahmens eine Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt anzustoßen.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen zur Gewaltprävention.

Neu ist eine Kooperation mit der Pfarre St. Donatus, die das Material für das sexualpädagogische Projekt „Echt Klasse“ mit eigenen Mitteln angeschafft hat, welches von Grundschulen zum Selbstkostenpreis gebucht werden kann. Die Übernahme der Kosten für diese Buchung, d.h. Lehrerschulung, Elternabend, Transport von Stellwänden sowie das nötige Arbeitsmaterial können von den jeweiligen Schulen über den Fonds gegen Gewalt und Rassismus beantragt werden.

Da das Projekt erst seit Schuljahresbeginn den Schulen zur Verfügung steht, wurden hierfür im Vorfeld Mittel gebunden, so dass auch bis Dezember die Möglichkeit der Förderung besteht.

Das Begleitprogramm zum Aachener Friedenslauf, das alljährlich von dem Netzwerk Aachener Schulen und Pax Christi angeboten wird, wird ebenfalls aus diesen Mitteln gefördert.

Hier stehenden Aachener Schulen insgesamt 63 Workshops zu 12 verschiedenen Projekten mit dem Thema „Frieden“ kostenfrei zur Verfügung.

Die VHS führt das Bundesprogramm „Demokratie leben“ durch. Hierfür werden aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus insgesamt 5.840,00 Euro für verschiedene Workshops über den historischen und den aktuellen Rechtsextremismuszur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind in den Eigenanteil der Stadt für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ eingeflossen.

Voraussichtlich können nicht alle Anträge in diesem Jahr berücksichtigt werden, da die Mittel bereits im Sommer ausgeschöpft bzw. verplant waren. Diese Anträge werden durch evtl. Rückzahlungen im späteren Jahr bezuschusst oder aber im Folgejahr vorrangig behandelt.

Fazit:

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden voll ausgeschöpft.

Der Kreis der antragstellenden Institutionen hat sich deutlich erweitert.

Es ist davon auszugehen, dass durch den wachsenden Bekanntheitsgrad und die offene Problemlage der Bedarf an Zuschüssen für gewaltpräventive Maßnahmen steigen wird.

Wie beabsichtigt, konnten offene Elternabende angeboten und vermehrt Jugendfreizeiteinrichtungen angesprochen werden.

In diesem Jahr haben mehrere Jugendfreizeiteinrichtungen durch diese Förderung zusätzliche Angebote zur Gewaltprävention für ihre Besucher und auch deren Eltern anbieten können. So führtzuzzeit die OT JuB in Brand erfolgreich das „Cool down“ Programm mit Mona Oellers im Rahmen einer kleinen Elternabendreihe durch.

Die meisten Maßnahmen kommen nur mit Hilfe der finanziellen Zuwendungen aus den o.g. Produktsachkonten zustande, da die Institutionen nicht über ausreichend eigene Mittel verfügen und die möglichen Elternbeiträge die Kosten nicht decken.

Es zeigt sich anhand der Sachberichte zu den Verwendungsnachweisen und durch Gespräche mit Lehrern, dass die Maßnahmen besonders geeignet sind, die Kinder und Jugendlichenanzusprechen und ein positives Miteinander zu stärken. Die freie Projektauswahl macht speziell

auf die jeweiligen Kinder und Jugendlichen und ihre Lebenssituation zugeschnittene Maßnahmen möglich, wodurch die Effizienz sich deutlich erhöht.

Die Mittel zur Förderung dieser Projekte sind aus Sicht der Fachverwaltung unverzichtbar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1)75.700

2)30.000

3)20.300

1)75.700

2)30.000

3)20.300

1)227.100

2)90.000

3)60.900

1)227.100

2)90.000

3)60.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1)PSP-Element: 4-060202-915-2, Sachkonto: 53180000-4530

Fonds gegen Gewalt und Rassismus

2)PSP-Element: 4-060201-925-7, Sachkonto: 53390000-4530

Übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention

3)PSP-Element: 4-060201-914-4, Sachkonto: 53180000-4530

Jugendfonds

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-10-15 FB 45_0678_WP17 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

7.11.2024

430.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 05.11.2019
Uhrzeit
16:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:45