7. November 2019 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Förderung Musikbunker e.V.Ratsantrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE; FDP, Piraten vom 08.04.2019

E 49/0095/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn erklärt Ratsherr Demmer, dass er an der Diskussion auf Grund von Befangenheit nicht teilnehmen wird.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, führt aus, dass Mittel für das laufende Jahr bereits zur Verfügung gestellt wurden. Sie weist auf das noch laufende Gerichtsverfahren hinsichtlich Emission und Schallschutz hin. Der Musikbunker beklagt auf Grund der erforderlichen Maßnahmen weniger Gäste und hat folglich auch geringere Einnahmen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass die Lärmbelästigung nicht durch die Veranstaltungen als solche ausgehen, sondern dem Umstand geschuldet ist, dass Besucher zwischen 3 und 6 Uhr morgens das Gebäude verlassen, was immer wieder zu akustischen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft führt.
Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass viele Kulturstätten von den Vereinen selbst betrieben werden und hat den deutlichen Apell, die KASTE-Mittel deutlich zu erhöhen.

Beschluss

Beschluss 90/86/2019: Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig, die fehlenden Einnahmen in Höhe von 32.000 Euro für den Musikbunker e.V. gemäß Vorschlag auszugleichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt, die fehlenden Einnahmen in Höhe von 32,000,00 € für den Musikbunker e.V. gem. Vorschlag auszugleichen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach Prüfung der Unterlagen zur finanziellen Situation des Musikbunker e.V., die von Herrn Templin vorgelegt wurden, hat Frau Dezernentin Grehling zugestimmt, dass dem Musikbunker aus städtischen Mitteln für das Jahr 2019 die beantragten und anscheinend erforderlichen 32.000 € als Zuschuss gewährt werden. Die Deckung erfolgt aus dem Haushalt.Es muss keine Teildeckung aus KASTE-Mittel erfolgen.

Die 32.000 € werden kurzfristig als Zuschusserhöhung ausgezahlt, sodass die Mittel an den Musikbunker e.V. weitergeleitet werden können.

FB 20 weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss handelt und dies keine dauerhafte Zuschussgewährung begründet. Vielmehr sei damit verbunden auch die Forderung, dass der Verein alle notwendigen Schritte zur Abwendung eines weiteren/zukünftigen Verlustes unternimmt; insbesondere eine aktivere Rolle im Rahmen der Bauantragsverfahrens einnimmt und vorantreibt.


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-10-16 E 49_0095_WP17 Foerderung Musikbunke SAO.pdf

16.11.2024

808.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Kultur
Datum
Do., 07.11.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:48