NRW-Tarif (AVV)Mobilitätsgarantie NRW
AVV/0034/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Geulen trägt vor.
Herr Fischer stellt fest, die Mobilitätsgarantie gebe es schon seit Jahren. Er wende sich mit der Bitte an ASEAG und AVV, dafür zu sorgen, dass diese in Aachen auch gelebt wird und die Durchführung verbessert wird.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der beschriebenen Modifikation der Mobilitätsgarantie NRW zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erhöhung der Erstattungsgrenzen für Taxikosten
Im Kundendialog der DB Regio NRW wurde mehrfach angemerkt, dass die Erstattungshöchstgrenze der Mobilitätsgarantie bei Taxifahrten seit Mitte 2012 nicht angepasst wurde und damit der allgemeinen Preisentwicklung in der Taxibranche nicht mehr gerecht wird. Daher wird vorgeschlagen, die maximale Taxikostenerstattung von tagsüber 25 Euro pro Person auf 30 Euro anzuheben. Die nächtliche Taxikostenerstattung soll von maximal 50 Euro auf maximal 60 Euro steigen.
Willenserklärung zur Bearbeitungszeit für Anträge der Kostenerstattung
Aus diversen Kundenbeschwerden ging zudem hervor, dass es eine einheitliche Bearbeitungsfrist von Mobilitätsgarantien geben soll. Die Kunden heben hervor, dass für sie eine Frist von 14 Tagen für die Einreichung gilt, die Unternehmen sich jedoch mitunter über einen Monat Zeit nehmen, auf den eingereichten Fall zu reagieren.
Auf NRW-Ebene wurde sich für eine gemeinsame Willenserklärung seitens der Verkehrsunternehmen ausgesprochen, dass die Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgt. In der Kommunikation darf und sollte darauf hingewiesen werden.
Tool für digitale Anträge und Verarbeitung
Aus Befragungen und Reaktionen ist deutlich geworden, dass die Kunden die Einreichung der Anträge zur Mobilitätsgarantie in Papierform nicht mehr als zeitgemäß empfinden. Auch hier sollte im Zuge der Digitalisierung eine Vereinfachung aus Fahrgastsicht forciert werden. Auf NRW-Ebene hat man sich für eine Zentralisierung dieser Dienstleistung über mobil.nrw ausgesprochen. DB Regio NRW hat bereits den Vorschlag eingebracht, ein Tool zu entwickeln, was neben der elektronischen Eingabemöglichkeit für Kunden auch die Bearbeitungsmöglichkeit der Anträge und die automatisierte Prüfung der Kundenangaben beinhalten würde. Ziel für den AVV ist es, die bereits in der Zentralen Vertriebsplattform (ZVP) angedachten Funktionalitäten zur elektronischen Abwicklung der Mobilitätsgarantie mit dem zentralen NRW-Modul mittels Schnittstelle zu verknüpfen. Somit wird zum einen aus Kundensicht die vereinfachte Beantragung und Einreichung der Anträge und zum anderen aus Verkehrsunternehmenssicht die Beschleunigung und Automatisierung des Bearbeitungsverfahren erreicht.
Der AVV-Unternehmensbeirat hat sich in seiner Sitzung am 27.09.2019 für die Modifikation der Mobilitätsgarantie NRW ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 96016
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96016
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-10-31 AVV_0034_WP17 NRW-Tarif _AVV_Mobil SAO.pdf
23.11.2024
69.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 21.11.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:52