21. November 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020

AVV/0037/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Neumann gibt bezüglich Punkt 7.2 - Zahlungsmittel - zu bedenken, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hier soll aber kein Anspruch bestehen, mit Bargeld zu zahlen. Auf der anderen Seite könne man aber auch nicht überall mit Karte zahlen. Er bitte, das zu überarbeiten.

Frau Bünten berichtet, Arriva habe komplett auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Das werde auch NRW weit angestrebt.

Herr Ferrari erklärt ergänzend, es gebe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel sei.

Eine Frage der Frau Breuer beantwortet Frau Bünten.

Auf eine Frage der Frau Rhie, ob es eine Verpflichtung gibt, feste Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen, antwortet Herr Geulen, er werde den Hintergrund in Erfahrung bringen.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Ergänzungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Ergänzungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Zum 01.01.2020 ist eine Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 erforderlich.

Auf Empfehlung des LAK Nahverkehr NRW in der Sitzung 25.06.2019 soll in Ziffer 3.1.1 der Begriff Chip durch elektronisches Speichermedium ersetzt werden. Darüber hinaus ergab sich die Ergänzung der Fahrgelderstattung in Ziffer 4. (4). Des Weiteren soll mit der Umgestaltung der Ziffer 7.2 der bargeldlose Ticketverkauf ermöglicht werden. Als letztes soll in Ziffer 9.4 (6) präzisiert werden, dass sich die Fahrgäste bei ihren mitgenommenen Fahrrädern aufhalten müssen.

Im Einzelnen sind die Änderungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-10-31 AVV_0037_WP17 NRW-Tarif _AVV_Forts SAO.pdf

17.11.2024

454.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.11.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:52