Energetische Hüllsanierung Inda-Gymnasium; hier: Bauzeitenplan und Umfang nach Leistungsphase 3 HOAI
FB 45/0691/WP17 · Entscheidungsvorlage
Energetische Hüllsanierung Inda-Gymnasium; hier: Bauzeitenplan und Umfang nach Leistungsphase 3 HOAI
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Herr Schavan, technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagement der Stadt Aachen, stellt die Entwurfsplanung der Hüllsanierung am Inda-Gymnasium anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage).
Herr Winkler erkundigt sich, ob die eingebaute Lüftungsanlage in einem Katastrophenfall abschaltbar sei. Daraufhin erläutert Herr Schavan, dass die Lüftungsanlage dezentral agiere und im Bedarfsfall selbstverständlich abgeschaltet werden könne. Allerdings versorge sie die Klassenräume ständig mit frischer Luft, damit der Sauerstoffgehalt optimal für ein angenehmes Lernklima eingestellt sei.Auf Nachfrage von Herrn Giancoli erklärt Herr Schavan, dass diese Art der Lüftungsanlage zwingend notwendig sei, da es sich um eine energetische Sanierung handele bei welcher die Fassade des Gebäudes komplett luftdicht versiegelt werden müsse. Die Lüftungsanlage versorge alle Räume regelmäßig und dauerhaft mit ausreichend Luft. Pro Gerät und Klassenraum entstünden dadurch Kosten in Höhe von 10.000 €.
Auf Nachfrage von Herrn Pilgram erläutert Herr Schavan, dass nach dem Ratsbeschluss am 07.03.2018 eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt sei. Diese Verfahren würden üblicherweise mehr als ein halbes Jahr dauern. Daraufhin ergänzt Herr Pilgram, dass er den Ausführungen der Verwaltung nicht zustimmen könne und sich gegen eine schrittweise Durchführung der Maßnahme ausspreche. Seiner Meinung nach stünden die benötigten Ressourcen zur Verfügung, um eine vollständige Abwicklung des Projektes im Förderzeitraum bis Ende 2022 gewährleisten zu können. Hierfür sei allerdings eine Priorisierung des Projektes notwendig. Zudem solle der Schulbetrieb vor Ort nicht über mehrere Jahre belastet werden.
Herr Brantin betont, dass es wichtig sei, keine Fördermittel zu verlieren. Dies sei mit der vorgestellten Variante in jedem Fall gesichert. Zudem stelle die Einhaltung des aktuellen Sanierungsplanes schon jetzt alle Beteiligten vor eine große Herausforderung und daher bezweifle er eine gelingende Umsetzung in einem Schritt bis Ende 2022. Herr Krott stimmt dem zu und betont, dass ein weiterer Verzug der Maßnahme nicht zielführend sei. Mit allen Beteiligten sei ein guter Weg gefunden worden, möglichst ohne allzu große Einschränkungen die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Herr Schavan erläutert, dass ein heutiger Beschluss für den weiteren Fortgang der Maßnahme unbedingt erforderlich sei. Andernfalls würde das Risiko verstärkt, den ohnehin engen Zeitplan nicht einhalten zu können. Daher würde der zweite Teil der Maßnahme unmittelbar an das Ende des Förderzeitraums im Jahr 2022 angeschlossen.
Herr Pilgram kritisiert, dass die Mittel für den zweiten Teil der Maßnahme laut den Ausführungen in der Vorlage bislang nicht im Haushalt etatisiert seien. Er plädiere daher für eine komplette Einplanung der Mittel und eine Durchführung in einem Schritt. Daraufhin erklärt Herr Schavan, dass die Maßnahme im Grunde in einer zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden Abfolge durchgeführt werde. Da das städtische Gebäudemanagement lediglich die Rolle der Projektleitung innehabe und bei der Durchführung der Arbeiten und des Planungsverfahrens auf externe Anbieter angewesen sei, könne eine schnellere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf seinen Vortrag im Schulausschuss im vergangenen Jahr zum Thema „Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen“.
Herr Auler weist darauf hin, dass die Durchführungsplanungen der Maßnahme von Fachkräften des städtischen Gebäudemanagements erarbeitet worden seien und daher sollte der Schulausschuss die Ausführungen zustimmend unterstützen. In erster Linie muss das Vorhaben für die Schulgemeinschaft funktionieren. Diesem kann Herr Brötz nur zustimmen, da die Durchführung intensiv mit der Schule besprochen worden und eine erneute Anpassung der Planungen nun nicht zu empfehlen sei, da dann gegebenenfalls auch wieder umfangreichere Auslagerungskapazitäten benötigt würden.
Herr Rohé weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag das Wort „möglichst“ gestrichen werden müsse, da der zweite Teil der Maßnahme in jedem Fall direkt im Anschluss an den Förderzeitraum durchgeführt werde. Über diesen Vorschlag herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Schulausschuss:
Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Inda-Gymnasiums zwar vollumfänglich, allerdings schrittweise umzusetzen (in der Folge „Aufschub-Variante“ genannt) und die für das Auslagern von Klassen benötigten Ersatzklassenräume in Modulbauweise anzukaufen.
Die in dem Rahmen der Aufschub-Variante derzeit haushalterisch noch nicht umsetzbaren Sanierungsarbeiten sollen - möglichst unmittelbar imAnschluss an die erste Maßnahmephase -umgesetzt werden. Es sind Haushaltsmittel anzumelden die es ermöglichen, ein der Zeitplanung entsprechendes Umsetzen sicherzustellen.
Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Beschluss des Schulausschusses zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Das 1973 erbaute Hauptgebäude des Inda-Gymnasiums bedarf nach der baufachlichen Einschätzung des Gebäudemanagements (E 26) einer energetischen Hüllsanierung in folgendem Umfang:
- Sanierensämtlicher Dachflächen und Dachränder
- Sanieren sämtlicher Fenster- und Außentüranlagen inklusive Sonnenschutz
- Sanieren der Fassadenflächen, teilweise einschließlich Schadstoffsanierung
- kontrolliertes Be- und Entlüften sämtlicher Klassen- und größerer Gemeinschaftsräume durch das
Einbauen dezentraler Lüftungsgeräte
- Dämmensämtlicher Bauteile, Fenster, Türen, Dächer, Fassaden gemäß den Anforderungen des
Aachener Standards, um energetische Verluste zu vermeiden.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 07.03.2018 sollen die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG), Kapitel 2, prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen, u.a. an dem Inda-Gymnasium, verwendet werden.
Baubeginn ist spätestens Sommer 2020. Die vollständige Abnahme ist bis 31.12.2022 erforderlich.
In der entsprechenden Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Aufnahme von Maßnahmen in Förderprogramme generell die für ein Verifizieren der Kosten erforderliche Planungstiefe nicht vorliegt.In der Kostenermittlungsstufe „Kostenrahmen“ (= Leistungsphase „0“, Teile 1) lässt sich ohne jegliche Planungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bereits eine Kostensicherheit von etwa 60%, rein auf der Basis von Kostenkennwerten, standardmäßig herleiten.
Die Verwaltung wurde durch den Ratsbeschluss beauftragt, jeweils „die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können.“
Mit Vorlage der Kostenberechnungen ist diese Klärung eingetreten.
2. Vorgehen der Verwaltung
Nach Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) stellte das Architekturbüro pbs-Architekten mehrere Vorschläge mit unterschiedlichen Sanierungsumfängen vor. Die Vorschläge sind mit der Schulleitung erörtert worden. Die finanziellen Möglichkeiten sind anhand der verfügbaren Förder- und städtischen Haushaltsmittel abgewogen worden. Abschließend entschied der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 05.11.2019, dass die fünf Gebäudeteile (G1, G2, G3, S, V) der Gesamtimmobilie vollumfänglich saniert werden sollen.
3. Unterrichtsorganisation während der Bauzeit
Damit ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen zwingend Klassenräume ausgelagert werden. Hierzu wird hauptsächlich der Bauteil S, in dem sich ausschließlich Kursräume
befinden, genutzt werden. Zusätzlich werden acht Container,voraussichtlich auf dem Tartanplatz des Schulgeländes, aufgestellt und der Schule zu deren Verfügung gestellt. Inwieweit diese Anzahl ausreichend sein wird, ist abschließend mit der Schule abzustimmen; ausschlaggebend dafür wird die Anzahl der Bauabschnitte, in die die Gesamtmaßnahme unterteilt werden wird, sein.
Unabhängig von dem Auslagern der Klassen kann das Umsetzen der Bauarbeiten aufgrund enormer Lärmbelästigungen im Wesentlichen ausschließlich in den Ferien erfolgen. Um diese Zeiten, insbe-sondere die Sommerferien, effektiv nutzen zu können, sind schulorganisatorische Maßnahmen, durch die der Zeitraum für das Durchführen der Baumaßnahmen verlängert werden kann, anzustreben.
4. Risiken
Die energetische Hüllsanierung ist eine sehr komplexe Maßnahme, die gerade in der Abwicklungsphase ungewöhnlichen Risiken ausgesetzt ist. Die Baudurchführung ist nahezu ausschließlich in den Ferienzeiten möglich, muss aber entsprechend des Förderzeitraums zum 31.12.2022 fertiggestellt sein. Störungen jedweder Art (Wetter, Insolvenzen von beauftragten Firmen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.) wirken sich deshalb unmittelbar auf die Maßnahme aus.
Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster erfordern, dass sämtliche Beteiligtengut zusammenarbeiten. Da die verschiedensten Gewerke zeitlich voneinander abhängig sind, ist eine tagesscharfe, konkrete Abwicklungsplanung unabdingbar.
Sämtliche Beteiligten sind sich dessen bewusst und haben eine enge Kommunikation miteinander vereinbart. Dies ist zwingend notwendig, um einerseits den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und andererseitsüberhaupt die Baumaßnahme mit sämtlichen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen, …) umsetzen zu können.
Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht vollständig auszuschließen. Umso wichtiger sind daher die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien, um beispielsweise das Zeitfenster für die Sanierungsarbeiten an den großen Dachflächen zu erweitern. Bereits jetzt steht fest, dass dieser Bauabschnitt nicht ausschließlich in den Ferien durchgeführt werden kann.
5. Finanzieren der Maßnahme
Ausgehend von der vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde zunächst ein Kostenrahmen in Höhe von 5,95 Mio € ermittelt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 beläuft sich die Kostenberechnung für den endgültigen Sanierungsentwurf (siehe Anlage 1)in vollem Umfang auf 8.859.000 €.
Es verbleibt eine Kostenunsicherheit von etwa 20%.
Die Planung und Leitung der Gebäudetechnik wird seitens des Gebäudemanagements der Stadt Aachen in Eigenleistung erbracht. Bei der Kostenberechnung wurde zudem der angepasste Baupreisindex von 6% für die Jahre 2019-2022 berücksichtigt.
Aufgrund der Tatsache, dass die etatisierten Haushaltsmittel nicht auskömmlich sind, ist die aus der Anlage 2 ersichtliche, sog. „Aufschub-Variante“, entwickelt worden. Dabei wird der Gebäudeteil „S“ zu einem späteren Zeitpunkt, folglich nach dem 31.12.2022, saniert.
Die Kostenberechnung für diese Variante beläuft sich nach aktuellem Stand auf 6.690.000,00 €. Zu beachten ist, dass es bei einem späteren Ausführen absehbar zu Preiserhöhungen kommen wird.
In der Anlage 3 werden die beiden hier skizzierten Varianten, der besseren Übersicht halber, noch einmal mit Zahlen hinterlegt dargestellt.
Ein erster Kostenrahmen für die Ersatzklassenräume beläuft sich nach Aussage des E 26 auf rund 400.000,00 € für ein zweieinhalbjähriges Anmieten bzw. auf etwa 520.000,00 € für den Kauf von acht Containern. Nicht berücksichtigt ist ein eventuelles Anmieten eines Grundstückes für das Aufstellen der Container; die Zahlen basieren auf der Voraussetzung, dass das Auslagern auf einem städtischen bzw. dem Schulgrundstück erfolgen kann.
Zusammengefasst ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt 7.210.000,00 €.
Aufgrund der Tatsache, dass im Anschluss an die Hüllsanierung des Inda-Gymnasiums möglicherweise ein neuerlicher Container-Bedarf (z.B. für notwendige Klassen-Auslagerungen im Zuge der Erweiterungen bzw. Umbauten von Gymnasien durch die Rückkehr zu G 9) entstehen wird, empfiehlt die Verwaltung, die für das Auslagern benötigten Container anzukaufen.
Derzeit stehen Haushaltsmittel aus einem Förderprogramm (KInvFG, Kap.2) inkl. Eigenanteil der Stadt Aachen in Höhe von 6.000.000,00 €sowie 747.000,00 € aus dem „Schulreparaturprogramm“ zur Verfügung.
Die darüber hinaus in der Aufschub-Variante benötigten Finanzmittel in Höhe von 463.000,00 €, die durch den Kauf der Ersatzklassenräume in Modulbauweise erforderlich werden,werden in dem Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich in den Haushalt 2020 ff. eingestellt.
Würde die Voll-Variante ausgeführt, wären als fehlende Mittel 2.633.000,00 € in den Haushalt einzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Haushaltsmittel stehen für die Hüllsanierung an dem Inda-Gymnasium bei PSP 5-030302-900-00100-991-1 „KomInvFöG II - Maßnahmen“ in Höhe von 6.000.000,00 € einschließlich des städtischen Eigenanteils zur Verfügung.
Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 747.000,00 € (davon 690.000,00 € Deckungslücke für das Sanieren) werden anteilig aus dem „Schulreparaturprogramm“ (SRP) für das Jahr 2020 (Gesamthöhe 2.600.000,00 €) generiert.
Die darüber hinaus benötigten Restmittel in Höhe von 463.000,00 € (520.000,00 € abzgl. dem Anteiö in Höhe von 57.000,00 € aus dem SRP), die durch den Kauf der Auslagerungs-Modulräume erforderlich werden, müssen in dem Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 96033
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96033
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-11-05 FB 45_0691_WP17 Energetische Huellsan SAO.pdf
7.11.2024
660.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 28.11.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 11:58
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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