TOP 5Öffentlich

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

E 18/0203/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lennartz, Aachener Stadtbetrieb erläutert anhand einer Präsentation die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

Folgende Änderungen für den Stadtbezirk Aachen-Eilendorf wurden vorgestellt:

Severinusplatz

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass beim Severinusplatz der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entsprechen. Es erfolgt ein Wechsel von Reinigungsklasse S 9 in Reinigungsklasse U 6.

Bei der Kapelle

Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog). Herr Lennartz erläutert die zukünftige Pflicht der Anwohnenden bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen und Winterwartung vorzunehmen.

Die Bezirksbürgermeisterin dankt der Verwaltung für den Vortrag und moniert insbesondere im Bereich des Severinusplatzes die neuen Reinigungsvorgaben. Dort wäre ein zentraler Punkt in Eilendorf und die besondere Lage des angrenzenden Seniorenzentrums und des Wochenmarktes sowie die Querung vieler Passantinnen und Passanten mache eine komplette Schneeräumung ihrer Meinung nach erforderlich.

Herr Lennartz entgegnet, dass zukünftig Plätze nicht vollflächig (im Winter) geräumt werden können, wie überall in Aachen auch und zeigt dies anhand eines Schaubildes. Er habe die Mitarbeitenden des Bauhofes entsprechend eingewiesen.

Der Bezirksamtsleiter weist auf die bestehende Problematik in der Räumungspflicht der unmittelbar angrenzenden Bewohnenden des Severinusplatzes hin.

Herr Lennartz sieht die Anwohnenden in der Pflicht, auch auf einem Platz vor ihren Häusern einen entsprechenden Winterdienst sicherzustellen.

Die Bezirksbürgermeisterin weist im Anschluss noch auf den Antrag der Bürgergruppe Fahrradfreundliches Brand hin, die beklagen, dass der Vennbahnweg in der geänderten Satzung weiterhin im Negativkatalog aufgeführt werde. Sie wünscht sich ebenfalls eine Verbesserung der Winterwartung auf dem Vennbahnweg, da der Radverkehr weiter gestärkt werden solle.

Herr Lennartz teilt mit, dass der Vennbahnweg seit 2013 in der Dringlichkeitsstufe III geräumt werde. Bei Schnee und Eis erlische die Pflicht zur Nutzung des Radweges. Eine Steigerung der Dringlichkeitsstufe sei aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben, da mit den derzeit bestehenden Verkehrsteilnehmerbewegungen pro Stunde keine höhere Priorisierung notwendig werde. Zudem sei der Vennbahnweg mit 17,3 km mit den gegebenen Kapazitäten nicht vollumfänglich zu räumen.

Die Bezirksbürgermeisterin regt an, aber wenigstens, die Dringlichkeitsstufe im Bereich der Zieglerstraße bis zur Halfenstraße, die sehr stark frequentiert sei, in die Dringlichkeitsstufe II zu heben.

Herr Lennartz will dies gemeinsam mit den zuständigen Kollegen prüfen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

b) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen-Mitte

Aachen-Eilendorf

Aachen-Laurensberg

Aachen-Brand

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und der zuständigen Bezirksvertretungen die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.

1)Änderungen im Straßenverzeichnis

Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2020 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

-Alois-Riedler-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Campus-Boulevard(Aachen-Laurensberg)RKL S8

-Doris-Schachner-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Maria-Lipp-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Wilfried-König-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:

-Wolferskaul(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

-Marktstraße(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

Verringerung der Reinigungshäufigkeit:

-Severinusplatz (Aachen Eilendorf)von RKL S9 in RKL U6

Neueinteilung Marktplatz Brand:

Aufgrund der baulichen Veränderungen des Marktplatzes Brand ergibt sich folgende neue Einteilung der jeweiligen Straßenabschnitte und der somit zugehörigen Reinigungsklassen:

-MarktplatzHausnummer 11 – 15 in RKL S9

-MarktplatzHausnummer 4 – 30in RKL S8

-Marktplatz Hausnummer 5 – 9in RKL U6

2) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog).

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

-Lotharstraße(Aachen Mitte)

3) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen

(Stichstraßen – Negativkatalog)

-Schleswigstraße (Aachen Mitte)

-Buschhäuser Weg (Aachen Mitte)

4) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

-Bei der Kapelle (Aachen Eilendorf)

5) Gebühren

Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2020 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.

Vorstehende 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2020 in Kraft.


Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-04 E 18_0203_WP17 2. aenderungssatzung sao

7.11.2024

751.1 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 27.11.2019
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:58