3. Dezember 2019 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Haushaltsplanentwurf 2020 einschl. Finanzplanung bis 2023

FB 45/0693/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Krott dankt der Verwaltung für die gute und ausführliche Vorarbeit.

Herr Kaldenbach führt durch die vorliegenden Unterlagen zu den konsumtiven und investiven Haushaltsplanungen für die Jahre 2020 ff.

Es werden folgende Anträge beraten und beschlossen.

Ergebnisplan:

Produkt 050203 (Unterhaltsvorschuss):

Das Produkt 050203 wird einstimmig beschlossen.

Produkt 060101 (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege):

Herr Krott informiert darüber, dass der Gesetzesentwurf zum neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) am gestrigen Tag vom Landtag NRW verabschiedet worden sei. Die fiskalischen Auswirkungen hätten noch nicht in die Haushaltsplanung 2020 ff. mit aufgenommen werden können, sodass die Verwaltung hier nochnachsteuern müsse.

Das Produkt 060101 wird einstimmig beschlossen.

Produkt 060201 (Kinder- und Jugendförderung § 11-15 SGB VIII):

Die Anträge der freien Träger mit den Nummern 1, 2, 22, 24 und25 (der Antrag des Jugendtreffs Knutschfleck e. V. wurde zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt) werden unter dem Produkt 060201 beraten.

Herr Tillmanns erläutert, dass die CDU Fraktion den fünf Anträgen vollumfänglich nachkommen wolle. Frau Scheidt schließt sich Herrn Tillmanns an.

Herr Pauls bedankt sich zudem bei der Jugendpolitik für die wohlwollende Beschlussfassung gegenüber den Anträgen der freien Jugendhilfe.

Herr Paul bedankt sich bei der Verwaltung für die kurzfristige Aufnahme des als Tischvorlage ausgelegten Antrages Nr. 25 des Jugendtreffs Knutschfleck e. V. Der Verein leiste seiner Wahrnehmung nach eine gute und einzigartige Arbeit für junge Menschen.

Herr Tillmanns schließt sich Herrn Paul zwar an, bittet allerdings darum, dass solche Anträge künftig früher bei den Fraktionen eingehen, damit eine ordnungsgemäße Beratung gewährleistet werden könne. Er wäre dankbar für eine gemeinsame Lösung zusammen mit den freien Trägern, beispielsweise in Form einer Fristsetzung für die Einreichung von Anträgen.

Frau Scheidt könne die Bitte von Herrn Tillmanns zwar nachvollziehen, gleichzeitig weise sie darauf hin, dass stets kurzfristige Bedarfe auftreten könnten. Die Politik solle ihrer Meinung nach flexibel auf solche Anträge reagieren können.

Herr Deloie befürwortet die Bezuschussung des Vereins, ergänzt allerdings, dass der Antrag auch an den Jugendhilfeausschuss der StädteRegion Aachen gespielt werden müsse, da eine Vereinbarung für eine gemeinsame Finanzierung des Jugendtreffs bestehe. Er beantragt daher, die Bezuschussung unter dem Vorbehalt der anteiligen Übernahme der Kosten durch die StädteRegion zu gewähren. Hierüber herrscht Einvernehmen.

Die Anträge Nr. 1, 2, 22 und 25 werden mit 14 Zustimmungen einstimmig beschlossen.

Der Antrag Nr. 24 wird mit 13 Zustimmungen einstimmig beschlossen. Herr Dautzenberg verlässt aufgrund von Befangenheit den Beratungstisch.

Des Weiteren wird Antrag Nr. 3 beraten.

Herr Tillmanns lobt die gute Arbeit des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim und befürwortet den Antrag.

Der Antrag Nr. 3 wird mit 14 Zustimmungen einstimmig beschlossen.

Weiterhin liegt ein Antrag der Fraktionen CDU und SPD auf Erhöhung des Fonds gegen Gewalt und Rassismus um 9.300 Euro auf 95.000 Euro ab 2020. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Erhöhung desselben Fonds um 14.300 Euro auf 100.000 Euro ab 2020.

Außerdem beantragt Frau Scheidt für die GRÜNEN, dass der Jugendfonds nicht, wie im Ergebnisplan aufgeführt, um 10.000 Euro gekürzt werde, sondern in der bisherigen Höhe verbleibe. Ihrer Wahrnehmung nach nehme das politische Interesse junger Menschen aktuell zu, daher wäre die Kürzung des Jugendfonds kein gutes Signal. Sie plädiere dafür, den Jugendfonds verstärkt zu bewerben um die Anzahl der Anträge wieder zu steigern. Bezüglich der Erhöhung des Fonds gegen Gewalt und Rassismus schließe sie sich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE an.

Herr Tillmanns entgegnet, dass die Aufrechterhaltung des Jugendfonds in der bisherigen Höhe schwierig sei, wenn die Mittel in den vergangenen Jahren nicht oder nur zum Teil abgerufen worden seien. Insofern stelle sich die Frage, ob ein Bedarf an diesen Mitteln bestehe. Er schlägt daher vor, die von der Verwaltung eingestellte Absenkung zu unterstützen und bei einem aufkommenenden größeren Bedarf an weiteren Mitteln unterjährig nachzusteuern.

Im Hinblick auf den Fonds gegen Gewalt und Rassismus betont er, dass diese Thematik zunehmend an Bedeutung gewinne. Er erkundigt sich bei Frau Hrvaćanin nach dem Zustandekommen der beantragten Erhöhung. Die CDU Fraktion habe sich im Vorfeld bei der Verwaltung nach der benötigten Summe erkundigt. Seiner Ansicht nach sei eine Bedarfsdeckung wichtig.

Frau Hrvaćanin erläutert, dass die Anfragen nach finanzieller Unterstützung in diesem Bereich immer weiter ansteigen würden. Die Fraktion DIE LINKE wolle mit der Summe sicherstellen, dass alle zukünftigen Anträge bedient werden könnten.

Frau van der Meulen schließt sich den Ausführungen von Frau Scheidt zum Jugendfonds an. Beispielsweise zeige das Projekt Politikum des Couven-Gymnasiums sehr deutlich ein ansteigendes Interesse junger Menschen an der Kommunalpolitik.

Herr Paul ergänzt zum Jugendfonds, dass die Höhe der bisherigen Mittel beibehalten werden solle. Er sei allerdings auch der Meinung, dass für den Fonds mehr geworben werden müsse und sei überzeugt, dass die Mittel dann auch abgerufen werden würden. Die zusätzlich von der Fraktion DIE LINKEN beantragten Mittel zur Erhöhung des Fonds gegen Gewalt und Rassismus würden ebenfalls seiner Ansicht nach abgerufen.

Frau Scheidt betont die Wichtigkeit der Jugendarbeit und hebt hervor, dass die Mittel des Jugendfonds durch die jungen Menschen selbst abgerufen werden könnten und daher einzigartig seien. Zudem seien sie nicht an einen bestimmten Zweck – wie beispielsweise der Fonds gegen Gewalt und Rassismus – gebunden und könnten somit vielfältig eingesetzt werden.

Herr Deloie weist darauf hin, dass es sich beim Jugendfonds nicht um eine tatsächliche Kürzung von Fördermitteln für die Jugendarbeit insgesamt handele, sondern es würden Mittel lediglich verlagert in den Fonds gegen Gewalt und Rassismus. Er könne sich aber dem Antrag von der Fraktion DIE LINKE auf eine Erhöhung um 14.300 Euro anschließen.

Herr von Thenen ergänzt, dass die CDU Fraktion zudem dazu bereit sei, bei Bedarf die Mittel des Jugendfonds unterjährig wieder aufzustocken. Seiner Ansicht nach sei es wichtig, den gesamtstädtischen Haushalt in einer Balance zu halten und nicht Mittel willkürlich einzustellen oder nicht benötigte Mittel beizubehalten.

Herr Tillmanns schlägt als Kompromiss vor, den Jugendfonds nicht um 10.000 Euro sondern lediglich um 5.000 Euro abzusenken. In diesem Fall bittet er jedoch die Verwaltung vor den Haushaltsberatungen 2021 um einen Sachstandbericht zur Mittelabrufung in 2020. Dann solle erneut entschieden werden.

Frau Scheidt stimmt dem Vorschlag von Herrn Tillmanns zu.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Erhöhung des Fonds gegen Gewalt und Rassismus um 14.300 Euro auf insgesamt 100.000 Euro wird mit 14 Zustimmungen einstimmig beschlossen.

Der Antrag der Fraktion DIE GRÜNE auf Beibehaltung des Jugendfonds in der bisherigen Höhe wird dahingehend abgeändert, dass lediglich eine Absenkung um 5.000 Euro erfolgt, was bedeutet, dass der Ansatz im Haushaltsentwurf um 5.000 Euro aufgestockt wird. Dieser geänderte Antrag wird mit 14 Zustimmungen einstimmig beschlossen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit wird an den Personal- und Verwaltungsausschuss verwiesen.

Das Produkt 060201 wird mit den oben genannten Änderungen einstimmig beschlossen.

Produkt 060301 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien):

Die Anträge der freien Träger mit den Nummern 4-21 und 23 werden unter diesem Produkt beraten.

Die Anträge mit den Nummern 4-12, 14-21 und 23 werden mit 14 Zustimmungen einstimmig beschlossen.

Zum Antrag Nr. 13 führt Herr Tillmanns aus, dass die CDU Fraktion befürworte, die beantragte zusätzliche Pädagogenstelle mit 62.200 Euro zunächst nur für 2020 zu beschließen und möglichst eine Refinanzierung durch Stiftungsmittel zu erreichen. Im Laufe des Jahres 2020 könne der Kinderschutzbund den Bedarf näher erläutern und belegen. Hierüber herrscht Einvernehmen.

Der Antrag Nr. 13 wird mit 14 Zustimmungen wie von Herrn Tillmanns erläutert geändert beschlossen.

Das Produkt 060301 wird mit den oben genannten Änderungen einstimmig beschlossen.

Der Ergebnisplan wird mit den oben genannten Änderungen einstimmig beschlossen.

Investitionsplan:

Herr Küpper erkundigt sich nach einer Haushaltsposition, aus welcher die erforderlichen Umbaumaßnahmen des Kinderheims Maria im Tann finanziert werden könnten. Drei der Häuser würden nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen für die Unterbringung junger Menschen entsprechen und müssten somit umgebaut werden. Das städtische Gebäudemanagement habe in 2019 eine Machbarkeitsstudie und eine Kostenschätzung durchgeführt. Diese Kosten sollten in den Haushalt eingestellt werden.

Herr Kaldenbach bestätigt, dass der Antrag des Kinderheims bei der Verwaltung eingegangen sei, aber noch keine entsprechende Haushaltsposition eingerichtet worden sei. Es gebe aktuell noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem Fachbereich Finanzsteuerung. Inhaltlich werde der Antrag des Trägers befürwortet. Er hoffe, dass bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 11.12.2019 eine Klärung erzielt werden könne.

Frau Scheidt bittet um Übersendung des Antrages an die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher.

Frau Drews ergänzt, dass die Regularien zur Unterbringung junger Menschen in den letzten Jahren angepasst worden seien. Unter anderem seien Doppelzimmer nicht mehr gestattet. Sie sichert zu, den Antrag weiterzuleiten.

Herr Tillmanns dankt dem Träger für die geleistete Arbeit. Die Haushaltsberatungen würden auch die Wertschätzung der Politik gegenüber dem Träger zum Ausdruck bringen. Die Ansiedelung der Position im Haushalt sei nun eine verwaltungsinterne Abstimmung. Er hoffe, dass die Kooperation zwischen Verwaltung, Politik und freien Trägern auch künftig so gut und verlässlich gelinge wie bisher.

Frau Scheidt bittet zudem um einen regelmäßigen Bericht der Verwaltung zur Situation des Kinderheims.

Der Investitionsplan wird einstimmig beschlossen.

Die Produktblätter werden einstimmig beschlossen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2020 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend,die im Teilfinanzplan 2020 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2023 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2020, einschließlich des Finanzplanes bis 2023, wurde am 09.10.2019 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203 Unterhaltsvorschuss

060101Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2020zwischen dem 27.11. und dem 04.12.2019. Die Jugendhilfe betreffenden Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisungen zur Ergebnis- und Investitionsplanung werden ebenfalls nachgereicht.

Ferner sind beigefügt:Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  1. Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden. Im Einzelnen wird fachlich wie folgt bewertet:

DKSB Aachen – Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Pauschalzuschuss (lfd.Nr. 1)

Der Abenteuerspielplatz ist als kontinuierliches und niedrigschwelliges Betreuungsangebot für die Kinder des Viertels, aber auch als Kooperationspartner für Schulen, OGS-Gruppen und für die Ferienspiele, unverzichtbar. Eine Reduzierung des bisherigen Angebotes sollte in jedem Fall vermieden werden. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Vorstellung des Abenteuerspielplatzes in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 17.09.2019 verwiesen.

DieBezuschussung wird inhaltlich befürwortet.

DKSB Aachen – Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen, Zuschusserhöhung (lfd. Nr. 2)

Der Abenteuerspielplatz ist eine besondere Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zukünftige Erhöhungen der Zuschüsse werden im Zusammenhang mit der Entwicklung von Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Aachen thematisiert. Dem Antrag kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefolgt werden.

Antrag des Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. (lfd. Nr.3)

Das Freizeitgelände in Walheim hält eine große Angebotspalette für Familien aus dem gesamten Stadtgebiet vor.Zentrum des privaten Geländes ist ein großer Spielplatz, bei dem der Verein die Sicherheitsvorschriften des TÜVs für öffentliche Spielplätze einzuhalten bemüht ist.

Um den Verein dauerhaft in die Lage zu versetzen, die Sicherheit auf dem Gelände TÜV-konform zu gewährleisten, wird aus fachlicher Sicht zur Erhaltung des Angebotes eine Erhöhung befürwortet.

Antrag des SKF für den Pflegekinderdienst (lfd. Nr. 4)

Der Pflegekinderdienst des SKF stellt eine wichtige Institution der Kinder- und Jugendarbeit in Aachen dar, eine Einschränkung des Angebotes sollte deshalb unbedingt vermieden werden.

Antrag des SKF für den Nachbarschafts- und Jugendtreff (lfd. Nr. 5)

Der SKF bietet entsprechend der vorliegenden Leistungsvereinbarung den Nachbarschafts- und Jugendtreff in der Robert-Koch-Straße an. Hier sind u.a. Sozialberatung, Schuldnerberatung, verschiedene Bildungsangebote und Kinder– und Jugendarbeit angesiedelt. Der Nachbarschafts- und Jugendtreff stellt mit seinem niedrigschwelligen Unterstützungsangebot eine wichtige soziale Anlaufstelle im prekären Wohngebiet dar und hat besonders für die Familien und Kinder der Übergangsheime bei ihren Integrationsbemühungen eine wichtige Bedeutung. Eine Einschränkung des Angebotes sollte vermieden werden.

Arbeiterwohlfahrt – Bezirkssozialarbeit (lfd. Nr. 6)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet die Arbeiterwohlfahrt Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an. Das Angebot sollte aufrechterhalten werden und wird fachlich befürwortet.

SKM – Bezirkssozialarbeit (lfd.Nr. 7)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet der SKMniederschwellige Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an. Das Angebot sollte aufrechterhalten werden und wird fachlich befürwortet.

Diakonisches Werk – Bezirkssozialarbeit (lfd.Nr. 8)

Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung bietet das Diakonische Werk niederschwellige Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen für Familien an.

In diesem Zusammenhang ist die Anpassung des Leistungszuschusses nachvollziehbar und zur Aufrechterhaltung des bestehenden Angebotes geboten und wird aus fachlicher Sicht von hier aus befürwortet.

Antrag des SKF für den Bereich Vormundschaften (lfd.Nr. 9)

Da das Angebot unverzichtbar ist, wird der Antrag aus fachlich-inhaltlicher Sicht befürwortet.

Caritas – Familienberatungsstelle (lfd.Nr.10)

Die Familienberatungsstelle der Caritas bietet in der Stadt Aachen ein notwendiges Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche.

Gerade im Bereich der Prävention und niederschwelligen Unterstützung hat sie eine besondere Bedeutung als Anlaufstellefür den oben genannten Personenkreis.

Der Antrag wird fachlich-inhaltlich befürwortet.

Diakonisches Werk -evangelische Erziehungsberatungsstelle (lfd.Nr. 11)

Die Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes bietet in der Stadt Aachen umfängliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche an.

Neben der Beratung in erzieherischen Fragen werden insbesondere Familien und ihren Kindern in Trennungssituationen umfängliche Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt.

Gerade im Bereich der Prävention und niederschwelligen Begleitunghat sie eine besondere Bedeutung als Anlaufstellefür den oben genannten Personenkreis. Der Antrag wird daher befürwortet.

DKSB Aachen – Erziehungsberatungsstelle, Zuschusserhöhung (lfd.Nr. 12)

Der Betrieb dieser Einrichtung stellt ein wichtiges und unverzichtbares Angebot in der Beratungs- und Unterstützungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien dar. Vor diesem Hintergrund wird der Erhöhungsantrag befürwortet.

DKSB Aachen – Erziehungsberatungsstelle, zusätzliche Pädagogenstelle (lfd. Nr. 13)

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der Kinderschutzbund Aachen im Rahmen seines Projektes AKisiA gezielt mit Kindern undJugendlichen von psychisch erkrankten Eltern. Es handelt sich dabei u. a. um ein präventives Angebot, das die Risiken für eine gesunde Entwicklung von Kindern psychisch erkrankter Eltern minimieren soll und somit die Resilienzentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen fördert. Die im Laufe der Jahre stetige Zunahme der Inanspruchnahme dieser Hilfen spricht für einen entsprechenden Bedarf. Die Arbeit hat sich in der Vergangenheit bewährt, so dass das Projekt AKisia Teil der Erziehungsberatungsstelle wurde.

Um das Angebot dauerhaft und unabhängig von evtl. möglichen Projektfördermitteln aufrechterhalten zu können, bedarf es der dauerhaften Sicherung durch die entsprechende Zuschussgewährung für die Kosten der entsprechenden sozialpädagogischen Fachkraft.

Aus der Sicht der Fachabteilung wird diese Arbeit als präventives Angebot an der Schnittstelle zur Thematik psychische Gesundheit befürwortet.

Verband allein erziehender Mütter und VäterOrtsverband Aachen e. V. (lfd. Nr. 14-16)

Nach Einschätzung der Fachverwaltung kann das derzeitige Aufgabenspektrum bzw. die Erledigung dieser Aufgaben in dem u. a. im KJA beschriebenen Umfang vom Träger nur durch eine Aufstockung der derzeitigen Fachkraftstelle sowie durch Unterstützung durch eine Verwaltungskraft im Umfang einer halben Stelle gewährleistet werden.

DKSB Aachen - Müttercafe Aachen-Ost (lfd.Nr. 17)

Bei dem Angebot handelt sich um eine wichtige Anlaufstelle im Aachener Osten, dessen Bestand als Angebot gewährleistet bleiben sollte.

Frühe Hilfen des Kinderschutzbundes Aachen (lfd.Nr. 18)

Seit dem Jahr 2008 bietet der Kinderschutzbund im Programm „Frühe Hilfen“ ein niederschwelliges Beratungsangebot für Eltern und Familien vor Geburt und in den ersten Lebensjahren ihres Kindes an.

Die Frühen Hilfen bilden einen der zentralen Bestandteile der Präventionsangebote in der Stadt Aachen.Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass dieses Präventionsangebot wirkt und von Eltern aller Bildungsschichten zunehmend angenommen wird. Eine Einschränkung des Angebotes sollte vermieden werden.

SKF – „Guter Start ins Leben“ (lfd.Nr.19)

Das Angebot wird als fachlich dringend erforderlich angesehen und eine Einschränkung sollte vermieden werden.

SKM und SKF für die Fachstelle Familienpatenschaften (lfd. Nr. 20)

Bei der gemeinsam betriebenen Fachstelle Familienpatenschaften des SKM Aachen und des SKF handelt es sich um ein wichtiges Angebot für die Stadt Aachen. Der Antrag wird daher fachlich befürwortet.

Antrag des KingzCorner e.V. für die offene Jugendarbeit (lfd.Nr. 22)

Der KingzCorner e.V. betreibt in der Königstraße 46 eine offene Jugendkultureinrichtung. Diese bietet für interessierte Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Kulturen eine Plattform für musikalische und andere künstlerische Aktivitäten und einen interkulturellen Austausch. Der Verein legt bei seiner Arbeit mit den jungen Menschen großen Wert auf den qualifizierten Umgang mit den neuen Medien. Als offene Jugendkultureinrichtung stellt sie, vor dem Hintergrund ihrer Nutzergruppen, eine unverzichtbare Ergänzung zu den bestehenden Angeboten dar.

Der KingzCorner erhielt bereits 2019 einen einmaligen städt. Zuschuss zu seinen Betriebskosten. Ein Fortbestand dieser Jugendkultureinrichtung ist ohne erneuten Zuschuss nicht gewährleistet. Eine weitere Bezuschussung wird dringend befürwortet.

SKM „Aachener Hände – Patenschaften für junge Geflüchtete“ (lfd.Nr. 23)

Das Projekt „Aachener Hände“ des SKM Aachen hat sich als ein wichtiges, effektives und unverzichtbares Angebot zur Integrationjunger Geflüchteter Menschen bewährt. Die Projekt- und Ehrenamtsbegleitung im Umfang von 15 Wochenstunden ist notwendig und angemessen. Vor diesem Hintergrund wird die entsprechende Förderung des Projektes mit seinem gesamtstädtischen Nutzen befürwortet.

Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld „Das Netz“ (lfd.Nr. 24)

Der Antrag jub - Das Netz hat die Verwaltung erst im Rahmen der Vorlagenerstellung erreicht, sodass dieser in der Auflistung der Anträge freier Träger unten angestellt wurde.

Mit der Weiterbeschäftigung dieser Mitarbeiterin kann der Verein der Forderung nach einer paritätischen Besetzung der Jugendeinrichtung nachkommen. Die Jugendeinrichtung liegt im Brander Feld und damit in einem expandierenden Wohngebiet. Circa 250 Besuche von Kindern und Jugendlichen finden pro Woche statt. Bei dieser Anzahl an Besuchern ist die Einrichtung mit nur einer Fachkraft nicht zu betreiben.Der Verein ist nicht mehr in der Lage aus eigenen Mitteln die Unterstützungskraft zu finanzieren.Aus diesen Gründen ist eine Bezuschussung im beantragten Umfang zu befürworten

  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2018: 1,24 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2019) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 3: Freizeit- und Erholungsverein Walheim - Freizeitgelände
  • Nr. 5: DKSB – Projekt Robert-Koch-Straße (Pauschale Erhöhung des Zuschusses)
  • Nr. 9: SKF: Vormundschaften
  • Nr. 18: DKSB – Frühe Hilfen
  • Nr. 19: SKF – Guter Start ins Leben

Nicht nachvollziehbar

Die Anträge des DKSB für die pauschale Erhöhung des Zuschusses für den Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“ (Nr. 2), des VAMV für die Erhöhung des Sachkostenzuschusses (Nr. 16), sowie des DKSB für das Müttercafé (Nr. 17) können betriebswirtschaftlich nicht nachvollzogen werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (7)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-11 FB 45_0693_WP17 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

20.11.2024

22.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 03.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 11:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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