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Straßenrechtliche Widmung des umgebauten Marktplatzes in Brand

FB 62/0053/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Auler von der CDU-BF schlägt vor, einen Teilbereich des Marktplatzes auch für Fahrradfahrer zu widmen und zwar als kombinierten Fuß- und Radweg. So könne eine übermäßige Nutzung der Eschenallee durch Radfahrer vermieden werden.

Herr Sanders erläutert, dass die Verfügung zunächst eine straßenrechtliche Widmung für den öffentlichen Verkehr sei. Straßenverkehrsrechtlich sei es trotzdem möglich, den Fußgängerbereich auch für Radfahrer freizugeben. Bei Bedarf könne die Beschilderung für den Radfahrer entsprechend ergänzt werden. Er halte es deshalb nicht für erforderlich, einzelne Teile der Fläche mit einer Freigabe für Radfahrer in die Widmungsverfügung einzufügen. Aus diesen Gründen empfiehlt er, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen.

Herr Auler von der CDU-BF möchte für seine Fraktion das Recht auf Mitbenutzung durch Fahrradfahrer festschreiben lassen. Er hält eine geänderte Beschlussfassung daher für erforderlich.

Herr Blum von der FDP ist für eine Fassung des Beschlusses in der vorgelegten Form. Bei Änderung könne jeder Bürger auf sein Recht bestehen. Jetzt nehme jeder auf jeden Rücksicht.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich dem Vorschlag der CDU an.

Herr Hellmann von der SPD-BF ist der Meinung, dass bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz das Radfahren zu Konflikten führen könnte.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass bei Beschilderung „Fußgängerzone“ alle Radfahrer absteigen müssen. Der Marktplatz sei aber außerhalb von Veranstaltungen ein großer Bereich, den die Radfahrer nutzen könnten.

Herr Sanders verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach nur die eigentliche Platzfläche auf „Fußgängerzone“ beschränkt sei. Er schlägt für den Fall einer geänderten Beschlussfassung die Ergänzung vor, dass „die Benutzung auf Fahrradfahrer und Fußgänger beschränkt werde“. Dies könne unabhängig von der Beschilderung festgelegt werden. Aktuell sei die Querverbindung zwischen Eschenallee und Marktplatz nicht beschildert, so dass der Platz in ganzer Breite befahren werden könne. Konflikte seien bislang nicht aufgetreten.

Sodann lässt Herr BBM Tillmanns über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.). Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf Fahrradfahrer und Fußgänger beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.).

Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der komplett umgestaltete Marktplatz in Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

Der umgebaute Marktplatz ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Marktplatz
241.3 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-06 FB 62_0053_WP17 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

7.11.2024

331.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 04.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:01