Straßenrechtliche Widmung des umgebauten Marktplatzes in Brand
FB 62/0053/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Herr Auler von der CDU-BF schlägt vor, einen Teilbereich des Marktplatzes auch für Fahrradfahrer zu widmen und zwar als kombinierten Fuß- und Radweg. So könne eine übermäßige Nutzung der Eschenallee durch Radfahrer vermieden werden.
Herr Sanders erläutert, dass die Verfügung zunächst eine straßenrechtliche Widmung für den öffentlichen Verkehr sei. Straßenverkehrsrechtlich sei es trotzdem möglich, den Fußgängerbereich auch für Radfahrer freizugeben. Bei Bedarf könne die Beschilderung für den Radfahrer entsprechend ergänzt werden. Er halte es deshalb nicht für erforderlich, einzelne Teile der Fläche mit einer Freigabe für Radfahrer in die Widmungsverfügung einzufügen. Aus diesen Gründen empfiehlt er, der Beschlussvorlage der Verwaltung zu folgen.
Herr Auler von der CDU-BF möchte für seine Fraktion das Recht auf Mitbenutzung durch Fahrradfahrer festschreiben lassen. Er hält eine geänderte Beschlussfassung daher für erforderlich.
Herr Blum von der FDP ist für eine Fassung des Beschlusses in der vorgelegten Form. Bei Änderung könne jeder Bürger auf sein Recht bestehen. Jetzt nehme jeder auf jeden Rücksicht.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF schließt sich dem Vorschlag der CDU an.
Herr Hellmann von der SPD-BF ist der Meinung, dass bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz das Radfahren zu Konflikten führen könnte.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF merkt an, dass bei Beschilderung „Fußgängerzone“ alle Radfahrer absteigen müssen. Der Marktplatz sei aber außerhalb von Veranstaltungen ein großer Bereich, den die Radfahrer nutzen könnten.
Herr Sanders verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach nur die eigentliche Platzfläche auf „Fußgängerzone“ beschränkt sei. Er schlägt für den Fall einer geänderten Beschlussfassung die Ergänzung vor, dass „die Benutzung auf Fahrradfahrer und Fußgänger beschränkt werde“. Dies könne unabhängig von der Beschilderung festgelegt werden. Aktuell sei die Querverbindung zwischen Eschenallee und Marktplatz nicht beschildert, so dass der Platz in ganzer Breite befahren werden könne. Konflikte seien bislang nicht aufgetreten.
Sodann lässt Herr BBM Tillmanns über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.).
Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der komplett umgestaltete Marktplatz in Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.
Der umgebaute Marktplatz ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 96265
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96265
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-11-06 FB 62_0053_WP17 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf
7.11.2024
331.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 04.12.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 12:01