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Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks im Bereich Vennbahnbogen/Münsterstraße

FB 62/0054/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, das ca. 49 m lange Teilstück ausgehend von der Münsterstraße bis zum bisher gewidmeten Teilstück, welches im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 902 als „Verkehrsfläche (Laubengang)“ festgesetzt ist (Gemarkung Brand, Flur 24, Flurstück 688 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, das ca. 49 m lange Teilstück ausgehend von der Münsterstraße bis zum bisher gewidmeten Teilstück, welches im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 902 als „Verkehrsfläche (Laubengang)“ festgesetzt ist (Gemarkung Brand, Flur 24, Flurstück 688 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger- und

Radfahrverkehr beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 49 m lange Teilstück ausgehend von der Münsterstraße bis zum bisher gewidmeten Teilstück, welches im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 902 als „Verkehrsfläche (Laubengang)“ festgesetzt ist (Gemarkung Brand, Flur 24, Flurstück 688 tlw.) ist bisher noch nicht gewidmet. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

Das o.g. Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Vennbahnbogen
192.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-06 FB 62_0054_WP17 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

7.11.2024

283.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 04.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:01