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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - Lichtenbusch Innenbereich - zwischen Monschauer Straße, Kesselstraße, Raerener Straße und Raafstraße;hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/1319/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - Lichtenbusch Innenbereich - zwischen Monschauer Straße, Kesselstraße, Raerener Straße und Raafstraße;hier: Aufhebungsbeschluss

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 147 – Lichtenbusch Innenbereich – im Bereich zwischen Monschauer Str., Kesselstr., Raerener Str. und Raafstr. im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 147 - Lichtenbusch Innenbereich -im Bereich zwischen Monschauer Str., Kesselstr, Raerener Str. und Raafstr. im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 147 - Lichtenbusch Innenbereich - im Bereich zwischen Monschauer Str. , Kesselstr, Raerener Str. und Raafstr. im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Aufhebung

Der o.g. Aufstellungsbeschluss wurde am 14.11.2002 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – gefasst. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 03.06.2015 mit einem viel kleineren Geltungsbereich gefasst, sodass für Teilbereiche des Aufstellungsbeschlusses weiter der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bestand.

Die städtebauliche Planung von 2002, die dem Beschluss zu Grunde lag, wird nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen wurde der Flächennutzungsplan so weiterentwickelt, dass zwischen dem Bebauungsplan Nr. 855 und der Monschauer Straße keine weitere bauliche Entwicklung mehr vorgesehen ist sondern Grünfläche dargestellt ist. Gleichzeitig wird für den Bereich zwischen Bebauungsplan Nr. 855 und der Raafstraße eine bauliche Entwicklung im Flächennnutzungsplan vorgesehen. Zu dieser Planungsabsicht gibt es bereits den Beschluss des Planungsausschusses zur Programmberatung vom 07.03.2019 (FB61/1136/WP17). Für diesen Planbereich wird voraussichtlich in gleicher Sitzung am 04.12.2019 bzw. 19.12.2019 der Aufstellungsbeschluss gefasst.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss vom 14.11.2002 aufzuheben, da die städtebaulichen Ziele im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 umgesetzt wurden und für die übrigen Bereiche überholt sind und nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen entsprechen.

Weitere Dokumente (5)

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Übersicht
2.3 MB · PDF
Luftbild
1.3 MB · PDF
855_I
2.9 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-08 FB 61_1319_WP17 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

7.11.2024

7.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 04.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:02