5. Dezember 2019 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 6Öffentlich

Haushaltsplanberatungen 2020

FB 11/0367/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Parting und Frau Eschweiler weisen darauf hin, dass die Anregung der Großen Koalition zur Erhöhung des Kostenansatzes der bezirklichen Geschäftsaufwendungen um 1.500 € nicht von allen Bezirksvertretungen in ihren jeweiligen Beschlüssen zu den Haushaltsplanberatungen 2020 aufgenommen worden seien. Zudem fehle ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gänzlich. Frau Eschweiler stellt somit an dieser Stelle gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der Veränderungsnachweisung zusätzlich den nachfolgenden Änderungsantrag der Großen Koalition:

Antrag

Einheitliche Erhöhung der Geschäftsaufwendungen (Bezirk 0 bis Bezirk 6)

Veränderung 2020

Veränderung 2021

Veränderung 2022

Veränderung 2023

1.500 €

1.500 €

1.500 €

1.500 €

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

Herr Lübben stellt gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der Veränderungsnachweisung zusätzlich im Rahmen einer Tischvorlage zwei Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE:

Antrag (1)

Instandhaltung sowie barrierefreie und energetische Sanierung Welthaus

Ansatz 2020

VE

Planung 2021

Planung 2022

Planung 2023

200.000 €

400.000 €

400.000 €

Nach einer kurzen unter Beteiligung von Herrn Servos und Frau Begolli geführten Diskussion, mit dem Hinweis zum einen, dass in diesem Themenfeld in technischen Belangen der Betriebsausschuss Gebäudemanagement zuständig sei und zum anderen, dass diesem Ausschuss bereits ein entsprechender Ratsantrag der Fraktion LINKE vorliege, zieht Herr Lübben den Antrag (1) zurück.

Antrag (2)

Sanierung Neues Kurhaus

Ansatz 2020

VE

Planung 2021

Planung 2022

Planung 2023

Kürzung des Kostenansatzes auf 0 €

Herr Lübben erläutert, dass die Maßnahme aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Investorensuche zunächst nicht weiter zu verfolgen sei. Herr Servos bittet an dieser Stelle nochmals um Beachtung, dass konsumtive Haushaltsmittel nicht als investive Haushaltsmittel ausgegeben würden.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag (2) mit 10 Gegenstimmen bei

3 Zustimmungen ab.

Abschließend merkt Frau Begolli an, dass auf ihr Hinwirken im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2020 nunmehr wieder Mittel in Höhe von 3.500 € für den alle 2 Jahre durch die Personalvertretung organisierten Betriebsausflug berücksichtigt würden, da die Verwaltung eine entsprechende Anmeldung für 2020 versäumt habe.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

Beschluss

Ausschuss Gegenstand der Beratung Personal- und Verwaltungsausschuss Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101 und 021401 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen Beschlussvorschlag: Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2020 zuzüglich der vorweg beschlossenen ergänzenden Veränderung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgungentsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2020 zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 ist am 09.10.2019 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 - 2023 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt in Anlehnung an die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen die Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die aus 2018 resultierende gesetzliche Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 3,2 Prozent zum 01.01.2020 und 1,4 Prozent zum 01.01.2021 entsprechend berücksichtigt werden konnte. Dies gilt auch für die zum 01.03.2020 beschlossene Erhöhung von 1,06 Prozent für die Beschäftigten, resultierend aus dem Tarifabschluss 2018 mit einer Laufzeit bis zum 31.08.2020.

Im Übrigen läuft der Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit den speziellen Eingruppierungsregeln für diesen Personenkreis nach einer Laufzeit von fünf Jahren zum 01.07.2020 aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die Änderung von Tarifmerkmalen bzw. gesteigerte Wertigkeit von Tätigkeiten sich ein finanzieller Mehrbedarf ergeben wird. Zusätzliche Mittel sind hierfür nicht eingeplant worden.

Für die Stelleneinrichtungen der 1. Lesung Stellenplan (PVA am 10.10.2019) sind die Personalaufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt. Zusätzlich sind auch bereits die finanziellen Mittel für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“, FB 36, die am 06.11.2019 im Rat beschlossen wurden, und für die erweiterte Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie die erforderliche Anpassung der Pensionszuführungen für Aktive auf Basis der neuen Heubeck Sterbetafeln 2018G in Höhe von 2,0 Mio. € im Haushaltsplanentwurf 2020 eingestellt worden.

Darüber hinaus wird bei den Personalaufwendungen ein „Bewirtschaftungsminderaufwand“ in Höhe von 4,0 Mio. € für das Jahr 2020 in Abzug gebracht. Ausgehend von der Annahme, dass in den nächsten Jahren die Maßnahmen des Personalgewinnungskonzepts zu einer deutlichen Steigerung der Personalakquirierung führen werden, reduziert sich dieser Betrag jährlich schrittweise bis auf

1,0 Mio. € in 2023.

Die finanziellen Veränderungen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Konten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2020 erfolgen.

Die aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung Stellenplan resultierenden finanziellen Bedarfe in Höhe von 435.600 € insgesamt sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 angemeldet worden. Hierbei ist berücksichtigt, dass der Mittelbedarf für die 3,0 Stellen „Klimaschutz“ im FB 36 in Höhe von 262.200 € jährlich bereits im Entwurf 2020 eingeplant wurde. In der Gesamtsumme (435.600 €) sind auch die fünf Projektstellen für die Digitale Modellregion sowie eine Stelle für Prozessaufnahmen, die am 10.10.2019 im Personal- und Verwaltungsausschuss zur Einrichtung empfohlen worden sind, enthalten.

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.

Beschlüsse der Bezirksvertretungen, welche bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.

Auch Veränderungsnachweisungen, die den Personal- und Verwaltungsausschuss betreffen und bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.


Auswirkungen

Weitere Dokumente (18)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-07 FB 11_0367_WP17 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

7.11.2024

3.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 05.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:05