Maßnahmen zur Verkehrssicherheitserhöhung Dorffer Straße Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 11.04.2019
FB 61/1286/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Havertz erläutert, dass die Dorffer Straße leider in den letzten Monaten von mehreren Ereignissen getroffen wurde, die die Behandlung des Anliegens ziemlich verzögert hat. Zum einen hat es den Diebstahl einer Ortstafel gegeben, deren Wiederbeschaffung länger gedauert hat als man es von früher gewohnt war. Zum anderen hat es in Höhe der Einmündung Schildchenweg einen Wasserrohrbruch gegeben, dem eine wochenlange Sperrung folgte. Daher konnten in diesen Zeiträumen keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Zwischenzeitlich konnte das Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden, und zwar im Zeitraum über sechs Tage vom 26.11. bis 02.12.2019. In diesem Zeitraum von insgesamt 141 Stunden sind in beiden Fahrtrichtungen zusammen 2.442 Fahrzeuge gefahren, was im Durchschnitt 17 Fahrzeuge pro Stunde ergibt. Dies zeigt, dass das Verkehrsaufkommen auf der Dorffer Straße relativ gering ist, sodass von der Verkehrsbelastung her durchaus auch Lücken vorhanden sind, die von Fußgängern genutzt werden können, um die Engstelle zu passieren. Am heutigen Morgen wurden bußgeldpflichtige Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum von 06:18 Uhr bis 08:31 Uhr durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Dorff insgesamt 58 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Kornelimünster insgesamt 31 Fahrzeuge gemessen. Auf die Stunde heruntergerechnet entspricht dies einem Durchschnitt von 40 Fahrzeugen pro Stunde, was als durchaus ruhig anzusehen ist. Von den 58 Fahrzeugen in Richtung Dorff waren 30 Fahrzeuge so schnell, und zwar zwischen 40 und 50 km/h, sodass ein Verwarnungsgeld erhoben wird; 2 Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeldverfahren, weil sie über 50 km/h zu schnell gefahren sind. In Fahrtrichtung Kornelimünster sind von den 31 Fahrzeugen 5 im Verwarnungsgeldbereich zu schnell gefahren und kein Fahrzeug im Bußgeldbereich, also über 50 km/h. Es ist auch künftig geplant, diese Stelle zu überwachen. Was die Verkehrsmengen angeht bleibt festzustellen, dass ein Verdrängungseffekt durch die derzeitige Baumaßnahme am Napoleonsberg nicht in einer auffälligen Weise festzustellen ist. 40 Fahrzeuge pro Stunde in beiden Fahrtrichtungen ist eine Verkehrsmenge, die auch in der morgendlichen Verkehrsspitze keine Auffälligkeiten hat.
Die CDU-BF bedankt sich für den Bericht und die Verwaltungsvorlage, die inhaltlich mit dem Antragsbegehren übereinstimmt und begrüßt die Geschwindigkeitsmessungen und die vorgesehen Piktogramme auf der Fahrbahn im Bereich der Engstelle. In diesem Zusammenhang wünscht sie ebenfalls Geschwindigkeitsmessungen auf der Klauser Straße, die derzeit wegen der Baumaßnahme am Napoleonsberg verstärkt als Umleitung genutzt wird; auch dort wird zu schnell gefahren.
Die SPD-BF weist abschließend auf eine Ortsbegehung mit der Verwaltung in der Korneliusstraße hin, in der zugesagt wurde, auch in der Korneliusstraße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, weil Anwohner auch dort über zu schnelles Fahren klagen. Außerdem sollte am Beginn der Korneliusstraße eine Beschilderung errichtet werden, welche auf die derzeitige Sperrung der Indebrücke hinweist.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Verwaltung durch Geschwindigkeitskontrollen im Ortseingangsbereich aus Richtung Dorff die Beachtung der geltenden Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 durchsetzen wird. Darüber hinaus werden am Beginn der Engstelle aus beiden Fahrtrichtungen in Höhe der vorhandenen Z. 133 StVO „Fußgänger“ zwei inhaltsgleiche dreifarbige Piktogramme auf die Fahrbahn aufgetragen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den letzten Monaten und Jahren ist sowohl aus der Bezirksvertretung als auch aus der Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit an der KGS Kornelimünster der Wunsch bzw. die Forderung an die Verwaltung herangetragen worden, in der durch Bruchsteinmauern eingefassten Engstelle der Dorffer Straße durch Piktogrammketten mit dem Symbol „Fußgänger“ die Autofahrer um besondere Rücksicht auf die dort gehenden Grundschüler zu bitten, weil die vorhandenen Fahrbahnbreiten mit KFZ-Begegnungsverkehr das Abmarkieren oder bauliche Abtrennen eines geschützten Gehweges nicht zulassen. Die Verwaltung hatte hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen eingeschaltet und sie um Zustimmung gebeten, weil solche in der StVO nicht erhaltenen Markierungen nur als erlaubte Verkehrsversuche vorgenommen werden dürfen.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung geantwortet und folgendes mitgeteilt:
„Die Niederschrift der Verkehrsingenieurbesprechung vom 03./04. April 2019 liegt nunmehr vor. Den Auszug der Niederschrift zum Thema „Radverkehr – Sinnbilder, Piktogrammketten und Sharrows auf Fahrbahnen“ habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Der Erlass entspricht dem Ergebnis der damals getroffenen Vereinbarung, von weiteren Markierungen dieser Art abzusehen, bis die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts vorliegen. Die bereits in der Örtlichkeit vorhandenen Markierungen, die vor dem 14.03.2019 aufgebracht wurden, müssen absprachegemäß nicht demarkiert werden.“
Die Stadt Aachen darf somit die gewünschten Piktogramme derzeit nicht anordnen und aufbringen lassen, auch wenn in der Niederschrift nur von Fahrradsymbolen die Rede ist. Das Abwarten der Auswertungen bezieht sich auf alle Symbole.
Die Straßenverkehrsbehörde hat aktuell das städtische Ordnungsamt gebeten, nach Wiederbeginn des neuen Schuljahres bis zum Sitzungstermin mehrere Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Stellen der Dorffer Straße durchzuführen. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitserhebungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Eine Ausschilderung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ nach Z. 325.1 StVO entsprechend der Beschilderung im Abteigarten ist für die Dorffer Straße nicht verhältnismäßig. Nach den Verwaltungsvorschriften zu Z. 325.1 StVO dürfen die ausgewählten Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Sie müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
Anders als z. B. der Abteigarten hat die Dorffer Straße eine Funktion als Durchgangsstraße mit einem entlang der Wohnbebauung verlaufenden abgesetzten Gehweg. Das Fußgängeraufkommen ist mit Ausnahme der Schulwegzeiten äußerst gering, da keine fußgängerrelevanten Ziele in unmittelbarer Nähe liegen und die Anwohner wegen fehlender fußläufiger Einkaufsmöglichkeiten ihre Erledigungen meist mit dem Auto vornehmen. Insofern überwiegt nicht die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger auf der gesamten Verkehrsflächenbreite, sondern die Funktion der Durchgangsstraße.
Die Verwaltung ist bereit, das aus beiden Richtungen am Anfang der baulichen Engstelle bereits aufgestellte Z. 131 StVO „Fußgänger“ als dreifarbige Bodenmarkierung nochmals zu verdeutlichen. Die Montage von sog. Hüpflichtern (zwei wechselweise leuchtende Gelbblinker übereinander) erfolgt nur dort, wo die Lage einer Gefahrenstelle z. B. durch eine Kurvenlage ansonsten zu spät erkennbar wäre. In der Dorffer Straße ist die Sicht auf Gegenverkehr und auf Fußgänger ausreichend früh gegeben. Weiterhin nutzen in vielen Straßenzügen des historischen Ortskerns Kornelimünster Fußgänger mangels eigener Gehwege die Fahrbahnen mit und müssten auch hier mit vergleichbaren Aufmerksamkeitselementen angekündigt werden. Schließlich nutzt sich die Wirkung auch dieser Hüpflichter irgendwann ab. Vor dem Hintergrund, dass der Bereich von der Unfalllage her unauffällig ist, wird deshalb auch das Hüpflicht von Polizei und Fachverwaltung als nicht notwendig angesehen.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 96410
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96410
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-09-11 FB 61_1286_WP17 Massnahmen zur Verkeh SAO.pdf
7.11.2024
288.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 04.12.2019
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 12:02