12. Dezember 2019 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 3Öffentlich

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

FB 52/0129/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Wortmeldungen erkennt der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen: FV Vaalserquartier e.V. 2 Jugendfußballtore + 1 Senioren-Trainingstor 1.276,27 € VfR Forst e.V. 1 Senioren-Trainingstor 399,98 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

FV Vaalserquartier e.V. 2 Jugendfußballtore+1 Senioren-Trainingstor 1.276,27 €

VfR Forst e.V.1 Senioren-Trainingstor 399,98 €

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der FV Vaalserquartier e.V. benötigt für seine 13 Nachwuchsmannschaften dringend zwei neue Jugendfußballtore in der Größe 5 x 2 Meter. Diese sind laut Angebot vollverschweißt, verfügen über integrierte Gewichte zur Kippsicherung und sind mit Rädern ausgestattet, so dass sie jederzeit leicht transportiert werden können.
Darüber hinaus benötigt der Verein für seine Seniorenabteilung ein ebenfalls vollverschweißtes, transportables Trainingstor in der Größe 7,32 x 2,44 Meter. Die Genehmigung zur vorzeitigen Anschaffung wurde mit Schreiben vom 30.09.2019 erteilt.

Die Gesamtkosten betragen laut vorliegendem Angebot 5.105,10 € und der Zuschuss würde gemäß den Richtlinien 1.276,27 € betragen.

Der VfR Forst e.V. möchte für seine Fußball-Abteilung ebenfalls ein vollverschweißtes Trainingstor (7,32 m x 2,44 m) aus Aluminiumprofilen inklusive Bodenrahmen, Rädern und Netz anschaffen. Bisher steht dem Verein kein transportables Trainingstor zur Verfügung und er benötigt dies dringend, um damit ein intensives Torwarttraining zu ermöglichen.
Bei Gesamtkosten von 1.599,90 € könnte dem VfR Forst ein Zuschuss in Höhe von 399,98 € bewilligt werden.

Der Haushaltsansatz 2019 für die Anschaffung von Sportgeräten beträgt 10.000,00 €. Bisher wurden für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 4.769,07 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die zwei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 1.676,25 € erforderlich, so dass dann die Gesamtsumme aller geförderten Anträge 6.445,32 € im Jahr 2019 betragen würde.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000 €

15.774,70 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2019-11-14 FB 52_0129_WP17 Zuschuesse zur Anscha SAO.pdf

7.11.2024

92.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 12.12.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 12:13