Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Stolberger Straße, Freigabe des beidseitigen aufgeschulterten Parkens
FB 61/1344/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Moselage lobt die Verwaltung, dass man von einem einmal gefassten Beschluss dann abweicht, wenn es sich im Einzelfall als die richtige Lösung erweist.
Herr Dr. Otten stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Herr Deloie unterstreicht dies ebenfalls, besonders bezüglich des enorm großen Parkdrucks vor Ort.
Frau Luczak ist nicht begeistert von dieser Vorlage und sieht in der Lösung des aufgeschulterten Parkens einen Rückschritt. Sie schlägt die Einrichtung von Halteverboten und Bewohnerparken vor.
Herr Klopstein schlägt ebenfalls Halteverbotszonen vor und beantragt, wie folgt zu beschließen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt die Verwaltung, angemessene Ausweichflächen mit entsprechenden Halteverbotszonen einzurichten und zu prüfen, welche Personalkapazitzäten zu einer Kontrolle notwendig sind.“
Frau Piwowarski teilt mit, dass es wichtig ist, dass der ÖPNV gut durchkommt und findet deshalb die Abwägung und die Lösung des aufgeschulterten Parkens richtig. Sie denkt, dass hier auch ein Zebrastreifen, zum Beispiel in Höhe der Schule, sinnvoll wäre.
Sodann lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt über den Antrag von Herrn Klopstein abstimmen.
Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Folgender Beschluss wird gefasst.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zur Gewährleistung einer ausreichenden Begegnungsfahrbahn für den Linienbusverkehr auch den nordwestlichen Gehweg (Seite Lützowstraße) zum aufgeschulterten Parken freizugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Stolberger Straße verfügt über eine ca. 9 m breite Fahrbahn und zwei je 3 m breite Gehwege, die jeweils 1,80 m breit mit Gehwegplatten und 1,20 m breit mit Verbundsteinpflaster belegt sind. Dies stammt aus einer Zeit vor ca. 30 Jahren, als dort noch beidseitiges aufgeschultertes Gehwegparken für die PKW zugelassen war.
Im Zusammenhang mit dem Generalbeschluss des Verkehrsmanagementausschusses, Gehwege unabhängig von ihrer Breite möglichst von parkenden Fahrzeugen zu befreien, wurde vor ca. 20 Jahren auf der südöstlichen Seite (Seite Lützowstraße) das Gehwegparken aufgehoben, sodass die Fahrzeuge dort am Fahrbahnrand parken. Hierdurch reduziert sich die nutzbare Fahrgassenbreite der Elsassstraße bei einseitigem Fahrbahnrandparken und einseitigem aufgeschulterten Parken unter Berücksichtigung der Spiegel der geparkten Fahrzeuge auf teilweise nur 5,50 m.
Die ASEAG befährt diesen Abschnitt der Elsassstraße mit allen Buslinien nach Eilendorf im Begegnungsverkehr in hoher Taktdichte. Allein in 2019 hat die ASEAG 9 Sachbeschädigungen durch ihre Linienbusse an Spiegeln geparkter Fahrzeuge, an entgegenkommenden Lieferfahrzeugen oder auch an entgegenkommenden Linienbussen aufnehmen müssen. Deshalb fordert die ASEAG Maßnahmen zur Verbreiterung der Fahrgasse Elsassstraße oder Schaffung mehrerer Ausweichflächen mit entsprechenden Haltverbotszonen.
Der Parkdruck in diesem Wohnquartier war schon immer recht groß. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete im Frankenberger Viertel nutzen jetzt auch die dort Beschäftigten oder Anwohner ohne Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis das Wohngebiet östlich des Adalbertsteinweges als Parkmöglichkeit, wodurch der Parkdruck im Elsassviertel noch weiter gestiegen ist. Hieraus resultiert die Gefahr, dass 2 – 3 denkbare je 30 m lange Haltverbotszonen in der Elsassstraße zur Schaffung von Ausweichstellen für sich begegnende Großfahrzeuge besonders in den Abendstunden und an den Wochenenden aufgrund der dann deutlich geringeren Überwachung des ruhenden Verkehres häufig zugeparkt wären.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, entsprechend der seit Jahren problemlosen Parkordnung auf der südwestlichen Seite (Seite Kennedypark) auch auf der nordöstlichen Seite wieder das aufgeschulterte Parken durch Ausschilderung von Z. 315-55 ff StVO freizugeben. Hierdurch verbreitert sich die Fahrbahn der Elsassstraße um ca. 1 m auf mind. 6,50 m und der Begegnungsverkehr von Linienbussen sowie zwischen Bussen und entgegenkommenden bzw. in 2. Reihe haltenden Lieferwagen wird auch ohne Sachbeschädigungen ermöglicht. Der Restgehweg verbleibt mit ca. 1,80m genauso breit wie seit Jahren gegenüber.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 96914
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=96914
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-12-16 FB 61_1344_WP17 Elsassstrasse zwische SAO.pdf
17.11.2024
71.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 08.01.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 11:46