Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
B 03/0154/WP17 · Kenntnisnahme
Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
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erHerHerr Larosch erklärt, bekanntlich sei die 1. Änderungssatzung der städtischen Beitragssatzung vom Rat am 18.12.2019 gefasst worden. Er kündigt an, dass noch weitere zurückgestellte Abrechnungsvorlagen eingebracht werden müssten.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen“ auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen
5,54 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,42 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnungder gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr
4,91 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,37 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 78910000 „Erschließungsbeiträge und Beiträge gemäß § 8 KAG NW - sonstige Investitionsauszahlungen“
Maßnahmebezogene Ausgaben
56.545,71 € Erstattung von Beiträgen gem. § 8 KAG NW
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 97034
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97034
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-01-06 B 03_0154_WP17 Krugenofen Abrechnun SAO.pdf
20.11.2024
465.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 30.01.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 12:03