30. Januar 2020 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW

B 03/0154/WP17 · Kenntnisnahme

Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

erHerHerr Larosch erklärt, bekanntlich sei die 1. Änderungssatzung der städtischen Beitragssatzung vom Rat am 18.12.2019 gefasst worden. Er kündigt an, dass noch weitere zurückgestellte Abrechnungsvorlagen eingebracht werden müssten.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen“ auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen

5,54 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,42 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnungder gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr

4,91 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,37 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 78910000 „Erschließungsbeiträge und Beiträge gemäß § 8 KAG NW - sonstige Investitionsauszahlungen“

Maßnahmebezogene Ausgaben

56.545,71 € Erstattung von Beiträgen gem. § 8 KAG NW

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-06 B 03_0154_WP17 Krugenofen Abrechnun SAO.pdf

20.11.2024

465.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 30.01.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:03