18. Februar 2020 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 5Öffentlich

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zwischen altem und neuem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

FB 45/0706/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Olbertz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) stellt die Ergebnisse der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 anhand einer Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage).

Herr Krott dankt Frau Olbertz für die Erläuterungen und für die ausführliche Vorlage. Ergänzend hierzu weist er auf die geänderten Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen Aachen-Haaren und Aachen-Brand hin sowie auf die vorab versandte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „KiTas und Tagespflege“ (siehe Anlage). Der Bedarfsplan verdeutliche, dass sich der Ausschuss in Kürze wohl erneut mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen durch die Novellierung des KiBiz zum 01.08.2020 befassen müsse, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Auswirkungen auf die Praxis abzusehen seien. Die Zeit zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der jährlichen Landesmeldung sei nur sehr begrenzt gewesen.

Herr Küpper bedankt sich ebenfalls für die fachlich ausgewogene Planung und fasst die grundlegenden Inhalte der Stellungnahme der AG § 78 kurz zusammen. Bezugnehmend auf die als von der AG § 78 positiv empfundene Clusterung der Sozialräume in der Aachener Innenstadt ergänzt er den Vorschlag der AG, eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der AG § 78 sowie der Verwaltung zu gründen, um eine mögliche und sinnvolle Clusterung auch für andere Stadtbezirke zu prüfen.

Herr Deloie dankt der Verwaltung ebenfalls für die Vorlage und unterstreicht, dass die Platzzahlen und Versorgungsquoten die geleistete Arbeit nicht widerspiegeln könnten. Die zusätzlichen 76 U3-Plätze würden zwar keine signifikante Steigerung der Betreuungsplätze darstellen, gleichzeitig sehe er allerdings in der Steigerung der Kinderzahlen aufgrund von Geburten und Zuzügen eine erfreuliche Entwicklung in der Stadt Aachen. Zudem befänden sich gerade in den Sozialräumen mit den größten Ausbaubedarfen derzeit bereits Baumaßnahmen in Planung bzw. in Realisierung, sodass in absehbarer Zeit mit einer messbaren Entlastung zu rechnen sei. Die Vorlage verdeutliche seiner Ansicht nach gut, welche Herausforderungen beim Betreuungsplatzausbau bestünden.

Frau Scheidt schließt sich den Ausführungen von Herrn Deloie an. Besonders das neue KiBiz berge neue Herausforderungen, auch aufgrund der veränderten Finanzierungssystematik, welche eine neue Bewertung und Organisation erfordern würden. Gleichzeitig betont sie, dass das Modell der systematischen Überbelegungen nur ein Übergangsmodell sein dürfe und sich nicht zu einer dauerhaften Lösung entwickeln dürfe. Die Verwaltung müsse im Bereich der Kita-Neubauten von Seiten der Politik unterstützt werden.

Herr Tillmanns unterstreicht, dass die Stadt Aachen im interkommunalen Vergleich gut abschneide. Dennoch sei es wichtig, den Ausbau weiter voranzutreiben. Er schließt sich Frau Scheidt in Bezug auf die systematischen Überbelegungen an und ergänzt, dass dieses Modell letzten Endes auch zulasten der in den KiTas tätigen Fachkräfte gehe. Daher dürfe dies nicht zu einem Dauerzustand werden. Im Hinblick auf die Realisierung von Neubauprojekten führt er aus, dass zwar in den vergangenen Jahren mehrere Baubeschlüsse gefasst und finanzielle Mittel bereit gestellt worden seien, leider aber schlichtweg die Kapazitäten der Baufirmen ausgelastet seien. Dies betreffe aber nicht nur den KiTa-Bereich, sondern sämtliche Baubereiche. Als Bezirksbürgermeister von Brand erläutert er, dass der geänderte Beschluss der Bezirksvertretung nicht mit in den Beschluss des KJA mit aufgenommen werden müsse. Er sei sicher, dass die Verwaltung die bestehenden Ausbaubedarfe in allen Sozialräumen und auch in Brand prüfe.

Herr Dr. Michels erkundigt sich nach dem aktuellen Fachkräftemangel. Seinem Empfinden nach seien derzeit viele Stellen in KiTas unbesetzt. Gleichzeitig sollte der Anspruch bestehen, dass die Qualität der Betreuung höher zu bewerten sei als die Quantität der vorhandenen Plätze.

Herr Krott verweist hierzu auf den TOP Ö 9, welche das Personalkonzept der Stadt Aachen thematisiere. Er ergänzt, dass in jedem Fall bestehende Auslagerungsstandorte nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen.

Herr Brötz teilt mit, dass dies als Sachstandsbericht in die nächste Sitzung des KJA eingebracht werden solle.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76 bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen, die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzen in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  4. Darüber hinaus empfiehlt er, für die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 24 Plätzen in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
  4. Darüber hinaus beschließt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzenin den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2020/2021 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,08 % und im U3-Bereich von 46,79 % im Kindertagesstättenjahr 2020/2021, beginnend mit dem 01.08.2020. Die unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages angemeldeten 60 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2020 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Zum 1. August 2020 wird das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in Kraft treten und die bisher gültige Fassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ablösen. Mit dieser Novellierung gehen eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen einher mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche in der Kindertagesbetreuung – unter anderem auch auf die Bedarfsplanung. Nähere Informationen zur Novellierung finden sich im Vorwort der Anlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021“.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2020/2021 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-07 FB 45_0706_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

8.11.2024

90.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 18.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:17

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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