Verkehrssicherungsmaßnahmen Kreisverkehr Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße;hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
FB 61/1355/WP17 · Entscheidungsvorlage
Verkehrssicherungsmaßnahmen Kreisverkehr Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße;hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
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Die SPD-BF führt aus, dass die Verwaltung nach Ortsbesichtigung und in internen Abstimmungen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Kreisverkehr ordnungsgemäß eingerichtet ist, auch wenn Beobachtungen aus der Bevölkerung eine andere Auffassung widerspiegeln. Es wurde von Seiten der SPD-BF die Möglichkeit des Überfahrens der Kreisinsel durch größere Fahrzeuge nie infrage gestellt. Es geht ihr um die normalen Pkw, die durchaus den Kreis ausfahren können, aber dennoch mit teilweise zu hoher Geschwindigkeit die Kreisinsel befahren. Nach ihrer Auffassung ist die Verwaltung hier gefordert, entsprechende Maßnahmen einzurichten, die dies verhindern. Dennoch nimmt sie in der Hoffnung, dass keine Unfälle durch derartiges Verhalten geschehen, die Stellungnahme der Fachverwaltung zur Kenntnis.
Die CDU-BF unterstützt die Aussagen der SPD-BF und bestätigt die Beobachtungen der benachbarten Anwohnerschaft hinsichtlich des Überfahrens der Kreisinsel durch Pkw. Sie spricht sich für die Überwachung der Geschwindigkeiten als auch des ruhenden Verkehrs in der Prämienstraße aus.
In diesem Zusammenhang stellt die SPD-BF die Frage, warum das Rechtsabbiegen aus der Straße Hasbach in die Albert-Einstein-Straße verboten wurde. Wer jetzt aus der Straße Hasbach fahrend in die Prämienstraße möchte, der muss eine Umleitung über die Straße Kirchberg fahren, was aus ökologischen Gründen nicht nachvollziehbar ist.
Hierzu erläutert Herr Donner, dass diese Regelung Ausfluss einer Verkehrsbesprechung gewesen ist. Und zwar ist festgestellt worden, dass Pkw-Fahrer, die aus der Straße Hasbach rechts abbiegen möchten, nicht weit genug in die Albert-Einstein-Straße einsehen können, ob ihnen bergaufwärts fahrende Fahrzeuge entgegenkommen. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn auf dem ausgebauten Parkstreifen Fahrzeuge abgestellt sind. Die bergaufwärts fahrenden Fahrzeuge weichen dann in diesem verengten Teilstück auf den Gehweg aus und befahren diesen in Längsrichtung. Dies stellt jedoch eine Gefährdung für die Fußgänger dar und daher ist entschieden worden aus der Hasbach nur noch das Linksabbiegen zuzulassen.
Die CDU-BF sieht hierzu einen Zusammenhang mit dem Erneuerungsausbau der Straße Hasbach. Bei der künftigen Beratung hierzu sollte diese Angelegenheit mit beraten werden. Bis dahin wird man mit der jetzigen Situation leben müssen.
Frau Opitz schlägt vor, an dieser Stelle ein Haltverbot einzurichten, wie es an anderen ähnlichen Stellen auch eingerichtet ist.
Herr Donner führt aus, dass aus Sicht der ASEAG das Teilstück der Albert-Einstein-Straße zwischen Senkestraße und Hasbach wegen der beengten Situation als kritisch zu betrachten ist. Wegen der unterhalb der Einmündung Hasbach baulich angelegten Parkplätze ist ein Haltverbot wahrscheinlich dort nicht möglich.
Herr von Thenen führt inhaltlich aus, dass nunmehr vom eigentlichen Tagesordnungspunkt abgewichen wird. Unter Hinweis auf den zu Beginn der Sitzung abgesetzten Tagesordnungspunkt „Erneuerung Hasbach“ und dem inhaltlichen Zusammenhang weist er darauf hin, dass eine Beratung hier und heute nicht zulässig ist.
Abschließend führen die SPD-BF und Herr von Thenen aus, dass dieses Problem inhaltlich zusammen mit der Beratung über die Erneuerung der Straße Hasbach bzw. der Beratung über den Rückbau von zwei verkehrsbehindernder Ausbuchtungen auf der Albert-Einstein-Straße beraten werden wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung folgt den Erläuterungen der Verwaltung und beschließt keine weiteren Maßnahmen am Kreisverkehr Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Antrag der SPD- Fraktion vom 25.06.2018 werden Umgestaltungsmaßnahmen gefordert, die ein großzügiges Überfahren des Kreisverkehrs Albert-Einstein-Straße/Prämienstraße verhindern sollen und die die Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich reduzieren.
In unterschiedlichen Verkehrsbesprechungen im Jahr 2019 befasste sich die Verwaltung mit diesem Antrag. Allerdings konnten keine regelkonforme Veränderung identifiziert werden. Diskutiert wurden im Einzelnen:
Überhöhung der Kreisfahrbahnmitte:
Eine Überhöhung der Kreisfahrbahnmitte ist laut gültigem Regelwerk bei Minikreiseln nicht zugelassen.
Aufstellen von Sichtzeichen in der Kreisfahrbahnmitte:
Eine bauliche Ergänzung von Warnbarken in der Kreismitte ist nicht zulässig, weil der Kreisverkehr für alle Fahrzeuge überfahrbar bleiben muss, die aufgrund der Schwenkradien nicht um den Kreis herumfahren können. Klappbare Sichtzeichen nutzen sich beim Überfahren schnell ab, so dass ein entsprechender regelmäßiger Unterhaltungsaufwand entsteht, den der Eigenbetrieb der Stadt daher ablehnt.
Aufbringen einer profilierten Markierung:
Eine profilierte Markierung zur Verdeutlichung des Mittelkreises kann zwar aufgetragen werden, wird aber voraussichtlich nicht beachtet.
Demzufolge empfiehlt die Verwaltung weder einen Umbau noch eine Zusatzausstattung an dieser Stelle.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 97074
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97074
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-01-14 FB 61_1355_WP17 Verkehrssicherungsma SAO.pdf
8.11.2024
178.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 29.01.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:05