Änderung der Friedhofssatzung in § 21 (3)Antrag an das Bürgerforum
E 18/0194/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Vorsitzende, Frau Dr. Lassay, begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Antragsteller Herr Coenen sowie seitens der Verwaltung Frau Ilse Stollenwerk, Geschäftsbereichsleiterin Grünflächen und Friedhofswesen vom Aachener Stadtbetrieb.Sodann gibt Frau Vorsitzende Dr. Lassay Herrn Coenen die Möglichkeit, seinen Antrag nochmals näher zu erläutern.
Herr Coenen beschreibt die Gestaltung des Grabs seiner Eltern auf dem Waldfriedhof. Seine Tochter hat vor zwei Jahren das genannte Grab mit einem Streifen Kies gestaltet, woraufhin die Familie von E18 schriftlich aufgefordert wurde, diesen unverzüglich zu entfernen, sonst drohe ein entsprechendes Bußgeld. Nach diesem Schreiben wandte sich Herr Coenen an verschiedenen Stellen bei der Stadt Aachen und versucht seitdem die genauen Kriterien benannt zu bekommen, weshalb eine Gestaltung mit Kies auf dem Waldfriedhof nicht erlaubt ist. Seiner Meinung nach sind alle Aussagen die er bisher erhalten hat kurios bis abstrus, weshalb er nun dazu übergegangen ist, eine Änderung der Gestaltungsgrundsätze der Friedhofssatzung anzuzeigen. Er betont zum Abschluss sein Unverständnis, dass halbe Grabplatten als Grababdeckung erlaubt seien und Kies nicht.
Frau Stollenwerk betont aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs die voranschreitende naturnahe Entwicklungsplanung. Wichtigstes Ziel ist es die Biodiversität und den Waldcharakter zu erhalten. Gerade der Waldfriedhof, wie auch der Friedhof Lintert sind naturnahe Bestattungsstätten. Kies ist weder wald-, noch naturnah, weshalb eine Gestaltung der Gräber mit Kies nicht vorgesehen ist.
Frau Vallot spricht sich auch gegen Kies aus. Dieser ist bereits in reichlich Vorgärten wiederzufinden und entspricht Ihrer Meinung nach nicht dem zu erhaltenen Waldcharakter.
Frau Lürken spricht Ihr Verständnis für den Antragsteller aus und bittet Frau Stollenwerk um eine verständliche Stellungnahme, weshalb Grabplatten als Grababdeckung scheinbar erlaubt sind und Kies nicht. Des weiteren weist Sie auf den Erholungsfaktor des wunderschönen Waldfriedhofs hin, der auch nur deshalb in solch starker Form gegeben ist, da die Bemühung der Verwaltung den Waldcharakter zu erhalten so effektiv durchgesetzt werden. Zudem gibt Frau Lürken zu bedenken, dass die Wahl der Bestattungsstätte bei jedem einzelnen liegt und schließt die Frage an ob die entsprechende Beratung zur Gestaltung von Gräbern auf den einzelnen Friedhöfen im Stadtgebiet verbessert werden könnte.
Frau Stollenwerk erklärt nochmals, dass auf vielen Aachener Friedhöfen eine Grababdeckung aus Kies oder Plattenbelägen trotz eines geringen ökologischen Nutzens gestattet ist. Nicht aber auf dem Waldfriedhof. Zur Wahrung des besonderen Waldcharakters sollte die Gestaltungsmöglichkeit mit Kies und Plattenbelägen auch weiterhin ausgeschlossen bleiben, da insbesondere das dortige naturnaheErscheinungsbild von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird. Es darf weder eine Grabumrandung aus Kies geben, noch einen einzelnen Streifen. Eine gärtnerische Gestaltung ist verpflichtend und kann nicht durch eine einfach zu pflegende Kiesdecke ersetzt werden.
Herr Niessen äußert, dass im Hinblick auf einen geringen Pflegeaufwand des Grabes auf Gestaltungsoptionen wie Wiesen- oder Baumgräber zurückgegriffen werden kann.
Der Antragsteller Herr Coenen sieht seine Frage bzgl. der Gegenargumente nach wie vor nicht beantwortet und merkt an, dass eine Kiesgesaltung auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath erlaubt sei.
In diesem Zusammenhang stellt Frau Lürken fest, dass es sehr subjektiv sei ob Kies gefällt oder nicht. Eine Ausnahme kann, aufgrund der bereits ausgiebig dargestellten Argumente rund um den Erhalt des Waldcharakters, auf dem Waldfriedhof nicht gemacht werden.
Frau Vallot fragt das Auditorium nach einem Meinungsbild und fragt ob Kies auf Gräbern genehmigt werden soll. Eine deutliche Minderheit von 10 Personen befürwortet dies.
Frau Vorsitzende Dr. Lassay lässt sodann über entsprechend erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und folgt der Empfehlung der Verwaltung, keine Anpassung der Friedhofssatzung vorzunehmen. Der Antrag gilt als behandelt.
Dr. Markus Kremer
(Beigeordneter)
Erläuterungen
Erläuterungen:
An das Bürgerforum wurde die Anregung gerichtet, § 21 (3) der Friedhofssatzung der Stadt Aachen dahingehend zu ändern, dass eine anderweitige Gestaltung der Gräber auf dem Waldfriedhof vorgenommen werden kann. Insbesondere soll das Bestreuen der Gräber mit Kies ermöglicht werden.
Die Stadt Aachen bietet auf Grundlage der Friedhofssatzung vielfältige Beisetzungsmöglichkeiten an, um den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger sowie dem gesellschaftlichen Wandel der Friedhofskultur Rechnung zu tragen. Dabei kann frei entschieden werden, auf welchem der 27 aktiven Aachener Friedhöfe und mit welcher der jeweils dort individuell möglichen Grabarten die Beisetzung erfolgen soll.
Die Gestaltung und Pflege von Grabmalen, Einfassungen und Grabstätten werden sodann in den §§ 21-28 der Friedhofssatzung geregelt. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen größtmöglichen Spielraum bei der Gestaltung einer Grabstätte und der Umsetzung persönlicher Vorstellungen einzuräumen, unterliegen die Grabflure auf den Friedhöfen grundsätzlich keinen besonderen Gestaltungsanforderungen. Sie sind jedoch so zu gestalten und der Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck, der Gesamtcharakter sowie die Würde des Friedhofes gewahrt werden.
Lediglich für den Waldfriedhof sowie den Friedhof Lintert sieht die Friedhofssatzung in § 21 Abs. 3 besondere Gestaltungsanforderungen vor, um den natürlichen Charakter dieser im Wald gelegenen Friedhöfe nachhaltig und dauerhaft zu wahren.
In einer eigens entwickelten Broschüre beschreibt die Stadt Aachen sämtliche Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten auf den Aachener Friedhöfen. Neben dieser stark nachgefragten Kurzinformation wurde ebenso das Angebot an Beratungsgesprächen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung intensiviert. Beide Maßnahmen haben im Laufe der letzten Jahre dazu beigetragen, dass die Friedhofsnutzer nach entsprechender Information oder Beratung das für sie passende Angebot auf einem der Aachener Friedhöfe gefunden haben und sich nach ihren Wünschen entfalten konnten.
Hinsichtlich der Verwendung von Kies als Material zur Grababdeckung hat sich in den vergangenen Jahren jedoch gezeigt, dass dort wo eine solche Gestaltungsform erlaubt ist, ganze Grabreihen mit unterschiedlich farbigem Kies entstanden sind. Auch die genehmigungspflichtigen Teilabdeckungen mit Grabplatten, welche auf dem Waldfriedhof sowie dem Friedhof Lintert aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht gestattet ist, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Beide Entwicklungen, sowohl die Wahl von Kies als auch von Steinplatten, folgen dem Trend einer möglichst pflegefreien und somit aufwandsarmen Grabgestaltung. Dem kann und möchte sich auch die Stadt Aachen in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft sowie der zunehmenden Ortsungebundenheit der Hinterbliebenen zum Friedhof nicht entziehen.
Der fortschreitende Wandel des Bestattungsverhaltens (Abnahme von Sargbeisetzung; Zunahme von Urnenbeisetzung in Kolumbarien oder Grabeskirchen) ergibt deutlich mehr Friedhofsflächen als für Beisetzungen benötigt werden. Einige der entstandenen Überhangflächen könnten extensiv gepflegt oder als Blühwiesen und Bienenweide umgestaltet werden. So könnte der ökologische Nutzen von Friedhöfen weiter erhöht werden.
Fazit:
Auf vielen Aachener Friedhöfen ist eine Grababdeckung aus Kies oder Plattenbelägen trotz eines geringen ökologischen Nutzens gestattet. Dies kommt dem Anspruch des Bürgers nach einer weitgehend pflegearmen Grabgestaltung entgegen. Zur Wahrung des besonderen Waldcharakters sollte die Gestaltungsmöglichkeit mit Kies und Plattenbelägen jedoch auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Lintert weiterhin ausgeschlossen bleiben, da insbesondere das dortige naturnahe Erscheinungsbild von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 97085
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97085
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2019-10-02 E 18_0194_WP17 Aenderung der Friedho SAO.pdf
8.3.2025
73.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 21.01.2020
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:02