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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zwischen altem und neuem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

FB 45/0706/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Olbertz, FB 45, erläutert anhand einer Präsentation die aktuellen Zahlen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021.

In ihrer Präsentation geht sie auf die aktuellen, gesetzlichen und inhaltlichen Entwicklungen ein, die sich auf das kommende Kita-Jahr auswirken. Zunächst wird die gesamtstädtische Ausgangslange beschrieben und im Anschluss die Zahlen des Sozialraums 7 (Eilendorf) für den Zeitraum 2020/2021 vorgestellt.

Frau Olbertz informiert zudem, dass zum 01.08.2020 eine Revision des KiBiz in Kraft treten werde. Für weitere Infos hierzu verweist sie auf die Vorlage des Kinder- und Jugendausschusses vom 17.09.2019. Eine konkrete Umsetzung in die Praxis konnte bisher noch nicht erprobt werden, da es keine Ausführungsverordnungen und - Bestimmungen gebe. Das Gesetz sei am 29.11.2019 verabschiedet worden und die Landesmeldung solle, wie in den Vorjahren, zum 15.03.2020 erfolgen.

Die Bedarfsplanung in Eilendorf führt zu einer Versorgungsquote im Ü3-Bereich von 94,69 % und im U3-Bereich von 42,81% im Kindertagesstättenjahr 2020/2021, beginnend mit dem 01.08.2020. Frau Olbertz geht in ihrem Vortrag auch auf die Zahlen der Kindertagesstätte Karlinis ein, die zu einem überwiegenden Anteil nicht der Eilendorfer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Es ergibt sich eine Berechnung der Versorgungsquote ohne diese Kita im Ü3-Bereich von 81,03% und im U3-Bereich von 41,80%.Die Zahlen im Sozialraum Eilendorf sind steigend und daraus resultiert ein hoher Ausbaubedarf in Eilendorf.

Die Bezirksvertretung dankt der Verwaltung für ihre Ausführungen.

Die Bezirksvertretung bittet im nächsten Bericht die Zahlen für den Sozialraum explizit ohne die Kita Karlinis einzustellen, da dies immer zu Diskussionen im politischen Raum führt. Weiterhin bittet die BV um Bekanntgabe der einzelnen Rechengrößen, um die Ergebnisse nachvollziehen zu können.

Die Bezirksbürgermeisterin berichtet über mehrere Gespräche mit den Mitarbeitenden der Kita Kaiserstraße und einem guten Verlauf in den Gesprächen zwischen Politik und Verwaltung. Derzeit werden in Workshops Verbesserungspotentiale erarbeitet.

Herr Anhold, SPD, fragt nach dem aktuellen Zeitplan für den Ausbau der Kindertagesstätten im Sozialraum und einer Änderung der Versorgungsquote.

Herr Brötz, FB 45, erläutert, dass die Quote im Ü3-Bereich keine 50% erreichen werde. Es werde jedoch derzeit neben dem Ausbau der Kita Kaiserstraße sowie dem Neubau in Breitbenden ein 3. Projekt zu einem weiteren Standort im Sozialraum erarbeitet.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  4. Darüber hinaus empfiehlt er, für die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 24 Plätzen in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
  4. Darüber hinaus beschließt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzenin den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2020/2021 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,08 % und im U3-Bereich von 46,79 % im Kindertagesstättenjahr 2020/2021, beginnend mit dem 01.08.2020. Die unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages angemeldeten 60 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2020 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Zum 1. August 2020 wird das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in Kraft treten und die bisher gültige Fassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ablösen. Mit dieser Novellierung gehen eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen einher mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche in der Kindertagesbetreuung – unter anderem auch auf die Bedarfsplanung. Nähere Informationen zur Novellierung finden sich im Vorwort der Anlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021“.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2020/2021 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-07 FB 45_0706_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

8.11.2024

90.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 29.01.2020
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:06