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Sachstandsbericht über die Arbeit des Gleichstellungsbüros

FB 01/0639/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt, GRÜNE, begrüßt, dass die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Bausch, die im vergangenen Jahr ihren Dienst bei der Stadt angetreten habe, die Arbeit ihrer Vorgängerin in großer Kontinuität fortsetze. Ihre Fraktion unterstüzte diese Arbeit gerne.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstandsbericht des Gleichstellungsbüros der Stadt Aachen

Berichtszeitraum 2019

Das Jahr 2019 stand im Zeichen des Umbruchs und Neuanfangs. Seit Januar 2019 ist Sabine Bausch neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen. Ein Großteil der Arbeit bestand in der ersten Jahreshälfte in der Einarbeitung sowie im Netzwerkaufbau innerhalb der Verwaltung. Zudem war auch die Stelle der Sachbearbeiterin im Gleichstellungsbüro vakant und konnte erst nach externer Ausschreibung im Spätsommer besetzt werden. Die Besetzung des Teams im Gleichstellungsbüro stellt sich nun wie folgt dar:

Name

Funktion

Wochenstundenzahl

Im GSB seit

Sabine Bausch

Gleichstellungsbeauftragte

32 h

Jan. 2019

Loni Finken

Stv. Gleichstellungsbeauftragte

35 h

2005

Jane Kaimer

Sachbearbeiterin Organisation und Öffentlichkeitsarbeit

25 h

Sept. 2019

Marwa Hamoud

Stud. Mitarbeiterin

10 h

Juli 2019

Lea Urban

Stud. Mitarbeiterin

10 h

Juli 2019

Im Stellenplan sind für das Gleichstellungsbüro 2,5 VZÄ vorgesehen, die auch in der aktuellen Konstellation nicht überschritten werden.

Aufgabengebiete

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in interne und externe Prozesse unterteilt. Intern richtet sich die Arbeit primär am Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) aus, in dem die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten definiert ist. Extern steht die Netzwerkarbeit sowie die Veranstaltungsorganisation und Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund.

Interne Gleichstellungsarbeit: Prozesse innerhalb der Verwaltung

Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden nach § 17 LGG NRW definiert. Dementsprechend wirken sie als Teil der Verwaltung mit bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen und allen Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung innerhalb der Dienststelle. Das bedeutet, dass das Gleichstellungsbüro in die meisten Prozesse einbezogen ist, die der FB 11 betreut – Stellenbesetzungsverfahren, Kündigungsvorhaben, organisatorische Prozesse, Bewertungskommission, Er- und Überarbeitung von Dienstvereinbarungen, LOB, Gleichstellungsplan, usw. Kern dieser breiten Aufgabenbeschreibung ist, dass Gleichstellungsaspekte in allen Bereichen mitgedacht werden sollen.

Für das Jahr 2019 bedeutete dies, dass die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin über alle Auswahlverfahren informiert worden sind und an ausgewählten Verfahren teilgenommen haben. Insgesamt wurde das Gleichstellungsbüro über rund 340 Auswahlverfahren informiert, an ca. 10 % war die Gleichstellung aktiv beteiligt. Als Richtschnur für eine Teilnahme dient der Gleichstellungs- und Stellenplan, konkret: die Bereiche und/oder Gehaltsklassen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, stehen besonders im Fokus.

Seit einigen Jahren steigt die Anzahl der Auswahlverfahren stark an, zuletzt gab es zwischen 2017 und 2018 nahezu eine Verdopplung der Verfahren. Diese Entwicklung ist bedingt durch demographische Einflüsse und dem Bedarf nach mehr Fachkräften. Dadurch ist der Aufwand im Bereich Personal­entwicklung quantitativund qualitativ im Gleichstellungsbüro deutlich gestiegen.

Digitalisierung

Im Jahr 2019 wurden diverse Digitalisierungsprozesse in Gang gesetzt, an denen das Gleichstellungsbüro beteiligt war. Besonders hervorzuheben sind dabei das Bewerbungsmanagement und das Personalratsmanagement. Ersteres ist mittlerweile aktiv und in der ersten Erprobungsphase, letzteres wird zurzeit entwickelt. In diesem Teilprojekt wurde von FB 11 nochmals das LGG NRW geprüft und auf die Verwaltungspraxis geschaut. Hierbei ist die Aufgabe der Gleichstellungs­beauftragten unterstrichen worden: alle Vorlagen müssen der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frist von 7 Tagen vorgelegt werden, um rechtssicher zu arbeiten. Dabei kann sie Einspruch erheben und die Vorlagen stoppen. Dies wird mittelfristig zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens führen, da alle Vorlagen, die an den Personalrat gehen, auch an das Gleichstellungsbüro gehen werden. Zuletzt waren es ca. 3500 Vorlagen im Jahr, die an den Personalrat gingen.

Schwerpunkt Feuerwehr

Im Gleichstellungsplan, der Ende 2017 verabschiedet worden ist, ist ein Schwerpunktthema der Frauenmangel bei der Feuerwehr. Mit der Leitung der Feuerwehr gab es aufgrund des Personalwechsels im Gleichstellungsbüro ausführliche Gespräche und den Austausch von Ideen, wie der Frauenanteil dort erhöht werden kann, z.B. durch ein strukturiertes Trainingsprogramm, das Interessent*innen im Vorfeld der anspruchsvollen Sporttests angeboten werden könnte. Die Einführung eines solchen Trainings wird noch überprüft. Im Jahr 2019 wurde vom Dezernat V und der Feuerwehr die im Sinne der Frauenförderung viel versprechende Idee auf den Weg gebracht, dass Schulabsolvent*innen mit der Notfallsanitäter*innenausbildung beginnen können. Dieser Weg in den Feuerwehrberuf ergänzt die Zugangsmöglichkeit über die Handwerksausbildung, die seltener von Frauen gewählt wird.

Eine Änderung der Ausschreibungspraxis bei der Feuerwehr hat sich nach Prüfung einer Konkurrentenklage ergeben: Zukünftig werden offene Stellen im Regelfall extern ausgeschrieben. Das Landesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass Stellen, auf die sich intern keine Frauen bewerben, extern ausgeschrieben werden sollen. Es wird sich zeigen, ob diese Ausschreibepraxis mehr Frauen in die Feuerwehr bringen wird.

Beratung

Ergänzt wird die interne Arbeit durch Angebote an die Mitarbeiter*innen. Im Januar gab es eine Fortbildung zum Thema Frauen und Finanzen – ein Thema, das zurzeit in der Fachdiskussion neuen Schwung aufnimmt und zu einem selbstbestimmteren Umgang mit Finanzen ermutigt. Generell besteht ein Beratungsangebot zu unterschiedlichen Themen durch die Gleichstellungsbeauftragten, das gerne angenommen wird und je nach Bedarf unterschiedlich intensiv ausfällt.

Externe Gleichstellungsarbeit: Kooperationen und Veranstaltungen

Die externe Gleichstellungsarbeit verfolgt das Ziel, gleichstellungsrelevante Themen in die städtische Öffentlichkeit zu tragen, die fachliche Diskussion zu einzelnen Themen zu befördern sowie Impulse zu setzen. Neben punktuellen Kooperationen zur Veranstaltungsorganisation mit städtischen Einrichtungen wie VHS oder Theater oder Vereinen, ist das Gleichstellungsbüro im Frauennetzwerk und dessen Fachausschüssen fest verankert.

Um die überregionalen Entwicklungen mitzugestalten, ist die Gleichstellungsbeauftragte auf Ebene des Städtetags Mitglied im Ausschuss der Gleichstellungsbeauftragten, in einer Arbeitsgemeinschaft auf städteregionaler Ebene sowie in der Wirtschaftsregion Aachen und auf Landesebene in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten. Aus diesen Kooperationen gehen gemeinsame Broschüren, Konferenzen sowie Stellungnahmen hervor. Die Vernetzungsarbeit kann den fachlichen Austausch über aktuelle Themen in die Region zurücktragen.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Zuge der Neubesetzung stand auch die Erneuerung des Außenauftritts an. Der Internetauftritt des Gleichstellungsbüros auf den städtischen Seiten (aachen.de/gleichstellung) wurde erneuert und wird nun sukzessive thematisch bereichert werden um Erläuterungen, z.B. zu Diversität, Sexismus, Sprache, kritische Männlichkeit usw. Gerade die Frage des Umgangs mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bzw. die Diskussion um trans* und inter* sollen auf diesem Wege erläutert werden.

In den sozialen Medien ist das Gleichstellungsbüro nun bei Facebook vertreten und wird dort vorrangig Veranstaltungsankündigungen platzieren und über die Arbeit des Gleichstellungsbüros informieren. Über die Kanäle der Stadt Aachen (Presse, VHS, Theater) können so auch einzelne Veranstaltungen an diverse Zielgruppen gestreut werden und damit den klassischen Flyer als Ankündigungsmedium ergänzen.

Bei dieser Öffentlichkeitsoffensive wird das Gleichstellungsbüro aktiv von FB 13, Presse und Marketing, unterstützt.

Veranstaltungen

Trotz der personellen Veränderungen konnten im zweiten Halbjahr 2019 verschiedene Maßnahmen und Veranstaltungen realisiert werden.

Ein Thema war im vergangenen Jahr die Anonyme Spurensicherung (ASS) nach Vergewaltigungen, also die Möglichkeit für die Opfer, zunächst nur Spuren zu sichern, um sich die Anzeigenstellung zu überlegen. In Kooperation mit Fachberatungsstellen und überregionalen Gremien wurde die Diskussion mit den politisch Verantwortlichen geführt. Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene die ASS als Krankenkassenleistung gesetzlich festgeschrieben.

Am 02.10.2019 fand eine Fachdiskussion mit Jurist*innen, Fachberatungsstellen sowie Behörden zur prozessualen Vorgehensweisen bei Familienrechtsprozessen statt. Fokus war das Umgangsrecht mit den Kindern, wenn häusliche Gewalt stattgefunden hat. Hier wurde ein Austauschmodus angestoßen mit dem Ziel, den Schutz der Betroffenen zu optimieren.
Ende Januar wird eine Broschüre zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt für medizinisches Personal veröffentlicht.

Am Tag gegen Gewalt an Frauen gab es zwei Veranstaltungen, an denen das Gleichstellungsbüro maßgeblich beteiligt war: Zum einen die Fachtagung zum Thema Gewaltausübung gegen Frauen speziellin den sozialen Medien sowie Gefahren durch die Digitalisierung (z.B. Tracking von Smartphones). Hierzu fand am 25.11.2019 eine Fachtagung statt mit der Intention, Einrichtungen und Beratungsstellen zu sensibilisieren und handlungsfähig zu machen. Zum anderen hatten das Theater, der Zonta-Club Aachen sowie das Gleichstellungsbüro eingeladen zu einer Veranstaltung in den Spiegelsaal, um mit künstlerischen Partssowie Diskussionen für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Diese Veranstaltung wurde medial gut begleitet mit Vor- und Nachberichterstattung in den Aachener Tageszeitungen sowie vom WDR.

In Kooperation von RWTH Aachen, Gleichstellungsbüro und VHS, wurde am 29.11.2019 eine Ausstellung zum Thema „Mathematikerinnen“ eröffnet. Ziel der Ausstellungsmacher*innen ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, weshalb sie sich an die Stadt gewendet haben. Die Ausstellung, die in den Räumlichkeiten der VHS mehrere Wochen präsentiert wurde, ist gut angenommen worden.


Ausblick

Für das Jahr 2020 ist zentral geplant, den Weltfrauentag als gemeinsame Aktion vieler Vereine und Organisationen zu begehen. Die Planung und Koordination liegt im Kern beim Gleichstellungsbüro. Die Bewerbung wird im Februar starten. Im Mai 2020 wird sich das Gleichstellungsbüro am Theaterfestival beteiligen.Im Spätsommer ist eine Feier zum 30jährigen Jubiläum des Gleichstellungsbüros geplant sowie eine Veranstaltung am 25.11, dem Tag gegen Gewalt an Frauen. Darüber hinaus wird sich das Gleichstellungsbüro an einzelnen Aktionen des Frauennetzwerks beteiligen (z.B. One billion rising, Podiumsdiskussion Kitabedarfsplanung/
Randzeiten, Frau.Beruf.Messe u.v.m.).

Ausblick: Weltfrauentag am 8.3.2020


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-13 FB 01_0639_WP17 Sachstandsbericht ueb SAO.pdf

3.11.2025

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 22.01.2020
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:02