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Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zwischen altem und neuem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

FB 45/0706/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Olbertz und Herrn Brötz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Frau Olbertz verweist auf die Vorlage und erklärt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation die KiTa – Bedarfsplanung 2020/2021.

Sie geht auf die aktuellen, gesetzlichen und inhaltlichen Entwicklungen ein, die sich auf das kommende KiTa-Jahr auswirken. Im Teil III wird die gesamtstädtische Ausgangslange beschrieben und unter Teil IV werden die Ergebnisse der KEPL 2020/2021 vorgestellt.

Frau Olbertz führt weiter aus, dasszum 01.08.2020 eine Revision des KiBiz in Kraft treten werde. Für weitere Infos hierzu verweist sie auf die Vorlage des Kinder- und Jugendausschusses vom 17.09.2019. Eine konkrete Umsetzung in die Praxis konnte noch nicht erprobt werden, da es keine Ausführungsverordnungen und –bestimmungen gebe. Das Gesetz sei am 29.11.2019 verabschiedet worden und die Landesmeldung solle zum 15.03.2020 erfolgen. Wegen der deutlich eingeschränkten Vorlaufzeit werde daher der KEPL 2020/2021 zwischen altem und neuem KiBiz als „Übergang“ bezeichnet. Zum 01.01.2020 sei zudem ein neues Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten, wonach u.a. die Landschaftsverbände einheitlich für alle heilpädagogischen Leistungen in KiTas und KTP zuständig sein werden. Mit dem KiTa-Investitionsprogramm 2025 würden U6-Plätze gefördert, es würde keine Trennung mehr zwischen U3/ü3 geben.

Die Verteilung der Landesfördermittel für diese KiTas im Übergangsjahr 2020/2021 sehe bei einem Gesamtvolumen von 1.370.000 Euro für plusKiTa 30.000 Euro/KiTa x 26 Einrichtungen und Sprachförder-KiTa 10.700 Euro/KiTa x 55 Einrichtungen vor. Bei 45-Stunden-Plätzen bestehe eine politisch beschlossene Quote bei U3 von 85 % und ü3 von 75 % gegenüber der tatsächlichen Quote bei U3 von 78,54 % und ü3 von 79,32 %. In dem KEPL 2021/2022 werde eine Prüfung dieser Verteilung erfolgen.

Frau Olbertz geht noch weiter auf systematische Überlegungen ein und ergänzt, dass es aufgrund der Auftragslage weiterhin gesamtstädtisch Verzögerungen und Verteuerungen bei den Bauprojekten geben werde. Zudem bestehe ein Fachkräftemangel in KiTas, der mittelfristig durch weitere Erzieher/-innen-Klassen an den Berufskollegs ausgeglichen werden solle. Als Planungsergebnis bleibe festzuhalten, dass es gesamtstädtisch 76 Plätze im U3 Bereich mehr gebe, demgegenüber im ü3 Bereich 33 Plätze weniger. Leider sei trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten keine Steigerung der Versorgungsquoten erreicht worden.

Im Sozialraum Brand gebe es aktuell 196 U3-Plätze und 454 ü3-Plätze, die Versorgungsquote bei ü3 liege bei 85,32% und bei U3 bei 42,28%. Die Herkunft der Kinder mit Stand Juni 2019 liege im Sozialraum Brand bei 86,57%, Kinder aus anderem Sozialräumen bei 12,13 %, Kinder außerhalb Aachens bei 1,12 % und Kinder außerhalb Deutschlands bei 0,19%. Der Auslastungsgrad in KiBiz geförderter KiTas liege bei 101,52%. Perspektivisch sei ein 5-6 gruppiger KiTa Neubau im Bereich des Tuchmacherviertels geplant. Die Inbetriebnahme sei von den Verhandlungen mit dem Investor abhängig und zurzeit für Herbst 2021 vorgesehen.

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für den engagierten Vortrag der Verwaltung. Aktuell habe der Bau der KiTa im Kollenbruch die Situation vordergründig entspannt. Bei U3 werde eine bedarfsgerechte Versorgung von ca. 50% angestrebt, aktuell bestehe eine Versorgung von 42,3 %, so dass rund 8 % fehlen. Im Tuchmacherviertel sei der Bau einer 5-gruppigen KiTa geplant. Damit würde die Versorgungsquote auf 47 – 48 % ansteigen. Bei der KiTa-Bedarfsplanung sei aber nur der Bedarf hinterlegt, der aktuell bestehe d.h., es dürften keine Kinder mehr geboren werden oder nach Brand ziehen. Da in das neue Tuchmacherviertel mit 270 Wohneinheiten viele junge Familien mit Kindern zuziehenwürden, werde die geplante KiTa mit den dann dort wohnenden Kindern volllaufen. Die Verlagerung in andere Stadtbezirke halte er zukünftig für fraglich, da auch dort die Zahl der Kinder ansteigen werde. Neben dem Tuchmacherviertel gebe es weitere Neubaugebiete in Brand, wie z.B. das ehemalige OBI-Gelände und der Bereich des Borussia-Sportplatzes (Karl-Kuck-Straße) sowie eine großflächige Nachverdichtung im Bezirk. Deshalb würden dringend neue KiTa-Plätze benötigt, obwohl die Suche nach geeigneten Grundstücken problematischsei. Das OBI-Gelände sowie der Bereich am Borussia-Sportplatz als städt. Fläche könnten für einen Neubau in Erwägung gezogen werden. Weiterhin müsse für die Kinder nach der KiTa-Zeit Platz in einer Grundschule vorhanden sein. Da die Eingangsklassen in den Grundschulen aktuell ausgelastetseien, schlägt Herr Auler vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, nach einem Standort für die Einrichtung einer weiteren über die Einrichtung der KiTa im Tuchmacherviertel hinausgehendenKiTa im Stadtbezirk Brand zu suchen.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage. Die Probleme seien nicht kleiner, sondern größer geworden. Da die vorhandenen KiTa-Plätze nicht ausreichten, um die Versorgungsquote zu bedienen, unterstütze seine Fraktion die vorgeschlagene Ergänzung des Beschlusses. Bezüglich der Suche nach einer geeigneten Baufläche schlägt er das Gelände um die seinerzeit als Provisorium erbaute KiTa in der Schagenstraße vor. Er könne sich dorteine Aufstockung des Gebäudes vorstellen.

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Frau Olbertz für die engagierte Arbeit und die aussagekräftige Vorlage. Es werde dringend eine weitere KiTa benötigt. Er möchte wissen, wie viele Kinder aus Brand in einen Nachbarbezirk oder in eine andere Kommune gehen, um einen KiTa-Platz zu finden. In der Schagenstraße befinde sich die seinerzeit als Ausweichstandort erbaute provisorische KiTa, die gem. Planung im Jahre 2021 auslaufen solle. Er schlägt eine Erhaltung dieser KiTa vor, damit der Bedarf zunächst aufgefangen werden könne. Bei der Planung einer neuer KiTa ab demjetzigen Zeitpunkt sei ein Vorlauf von 5 Jahren bis zur Inbetriebnahme zu erwarten. Deshalb halte er einen Behelfskindergarten mit bedarfsgerechter Einrichtung für eine gute Übergangslösung.

Herr Brötz nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt mit, dass mit der KiTa im Tuchmacherviertel die Quote bei 46 % liegen werde. Auf die Frage des Herrn Depenbrock, wie weit die Planung auf dem Gelände der Tuchfabrik Becker sei und ob der Investor noch abspringen könne, antwortet Herr Brötz, dass die Verhandlungen mit dem Investor abgeschlossenseien. Der auf 25 Jahre abgeschlossene Mietvertrag gehe aktuell in die politische Beratung ein. Die 5-gruppige KiTa solle im Herbst 2021 in Betrieb genommen werden. Die KiTa in der Schagenstraße werde voraussichtlich 2021 geschlossen, da sie als temporärer Bau errichtet worden sei und die Genehmigung auslaufe. Allerdings bestehe eine große Knappheit an Auslagerungsstätten. Die Schagenstraße stehe im Fokus des Fachbereichs, um eventuell dauerhaft eine weitere KiTa dort zu bauen. Die Kommunikation mit der Liegenschaftsverwaltung sei angestoßen. Angedacht sei auch eine weitere Umwandlung von KiTa-Plätzen von ü3 zu U3 in der Hermann-Löns-Straße und in der Rollefstraße. Im Zuge der Umwandlung könnten im Laufe dieses Jahres noch weitere ü3 Plätze in Aachen auf Kosten von U3 Plätzen angeboten werden. Die Hauptwanderungsbewegung aus Brand gehe nach Kornelimünster, da dort eine Überversorgung vorhanden sei. Auf die Frage, was Neubaugebiete für KiTa und Schule bedeuten, antwortet Herr Brötz, dass man sich sukzessiv auf die schwer zu prognostizierenden Bedarfe einstellen werde.

Herr Hellmann von der SPD-BF findet kurze Wege angenehm für berufstätige Eltern, die ihr Kind vor der Arbeit in die KiTa bringen müssen. Deshalb sollten im Stadtbezirk Brand mehr KiTa-Plätze angeboten werden können.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF teilt mit, dass ihre Fraktion im letzten September einen Antrag auf Ertüchtigung der Gebäude gestellt habe. Sie fragt nach, ob durch bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden mehr Kapazität geschaffen werden könne. Dies gehe ihrer Meinung nach schneller, als eine Fläche für einen Neubau zu finden.

Herr Brötz antwortet, dass auf Veranlassung der Bezirksvertretung Brand mit dem Gebäude-management bezüglich des Ausbaus oder einer Aufstockung der Bestands-KiTa in der Schagenstraße Gespräche geführt worden seien. Im Ergebnis seien die Kosten einer Sanierung bzw. Erweiterung einer vorhandenen KiTa zu hoch. Demgegenüber würde der Neubau einer KiTa bei ca. 800.000 € / pro Gruppe liegen. Außerdem entstehe bei einer Erweiterung im Bestand ein zusätzlicher Auslagerungsbedarf.

Herr Hellmann von der SPD-BF kommt auf den Bau der neuen KiTa in der Schagenstraße zurück und stellt fest, dass aktuell die Konzentration der KiTa-Plätze im Bezirk westlich der Trierer Straße liege. Aber auch auf der östlichen Seite entstehe durch die Bebauung des Borussia- und des OBI-Geländes Bedarf. Er bittet deshalb um Prüfung, ob auf dem städt. Borussia Gelände eine KiTa errichtet werden könne.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Olbertz und Herrn Brötz für die gut erarbeitete Vorlage, wobei die Zahlen für Brand nicht gut seien.Die ü3 Quote mit 85 % bereite ihm Sorgen und dürfe deshalb nicht aus den Augen verloren werden. Wanderbewegungen gebe es nach Brand hinein und von Brand heraus. Das Kriterium „kurze Beine, kurze Wege“ müsse beachtet werden. Aachen sei eine wachsende Stadt mit Vorgaben für KiTa-Räume. Er sei deshalb für gute und kreative Ideen bezüglich geeigneter Grundstücke und Investoren dankbar. Der KiTa-Ausbau sei nicht abgeschlossen und gehe weiter. Die 50 % Quote sei nicht festgeschrieben, da es um den bedarfsgerechten Ausbau für jeden Sozialraumgehe. Bedarfe könnten sich kurzfristig aber auch langfristig ändern. Bei der KiTa-Bedarfsplanung 2021/2022 werde die KiTa im Tuchmacherviertel fertiggestellt sein und er erwartet deshalb zunächst eine kurzzeitige Entlastung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Suche nach einem Standort für die Einrichtung einer weiteren KiTa im Stadtbezirk Brand über die Einrichtung der KiTa im Tuchmacherviertel hinaus.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  4. Darüber hinaus empfiehlt er, für die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 24 Plätzen in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
  4. Darüber hinaus beschließt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzenin den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2020/2021 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die U3-Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,08 % und im U3-Bereich von 46,79 % im Kindertagesstättenjahr 2020/2021, beginnend mit dem 01.08.2020. Die unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages angemeldeten 60 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2020 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Zum 1. August 2020 wird das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in Kraft treten und die bisher gültige Fassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ablösen. Mit dieser Novellierung gehen eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen einher mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche in der Kindertagesbetreuung – unter anderem auch auf die Bedarfsplanung. Nähere Informationen zur Novellierung finden sich im Vorwort der Anlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021“.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2020/2021 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-07 FB 45_0706_WP17 Kindertagesstaettenbe SAO.pdf

8.11.2024

90.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 05.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:10