LKW-Parken (Abstellen) im Gewerbepark BrandAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 12.10.2019
FB 61/1367/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Hellmann von der SPD-BF nimmt Bezug auf den Antrag seiner Fraktion. Es gehe um das Parken von großen LKW, Sattelschleppern und Anhängern sowie der damit verbundenen Vermüllung des Gebietes. Weiterhin sei beantragt worden, einen provisorischen Fußweg für die Fußgänger einzurichten. Aktuell habe sich die Situation der parkenden LKW wegen der erhöhten Polizeipräsenz entschärft. Die Verwaltung habe in ihrer Vorlage einen Beschilderungsvorschlag unterbreitet. Für ihn mache es wenig Sinn, den Gewerbepark mit vielen Schildern zuzustellen; vielmehr solle an den Zufahrten jeweils ein entsprechendes Zonenparkverbotsschild für Lkw über 3,5 t ausgewiesen werden. Auf diese Art und Weise könnten PKW weiter dort parken. Verbotsschilder ohne Kontrollen seien nutzlos. Die Fußwegverbindung von der Nordstraße bis zum Vennbahnweg solle besser befestigt und durch kleine provisorische Maßnahmen das Parken von LKW unterbunden werden. Die Verwaltung werde aufgefordert, in möglichst absehbarer Zeit eine Ausbauplanung für die Hauptverkehrsbeziehung von der Nordstraße zur Debyestraße zu erstellen und umzusetzen.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ergänzt unter Hinweis auf die Vorlage, dass es nicht erforderlich sei, das Parken der PKW auf eine Straßenseite zu beschränken. Sollte sich die Gehwegverbindung nicht frei halten lassen, müsse das Parken mit Findlingen unterbunden werden.
Herr Müller von der SPD-BF bestätigt, dass ein Halteverbot nicht notwendig sei und ein Parkverbot ausreichen würde.
Herr Havertz erklärt, dass die Variante eines Zonen-Halte-Verbot für LKW möglich sei. Er befürchte allerdings, dass die LKW-Fahrer das Schild an der Zufahrt Debyestraße zum Gewerbepark nicht wahrnehmen und deshalb weiter dort parken würden. Daher habe er zunächst die straßenbezogene Beschilderung vorgeschlagen. Dem Vorschlag der Bezirksvertretung könne er sich anschließen, zumal sie erheblich wirtschaftlicher sei. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliege dem Ordnungsamt der Stadt Aachen so dass eine Überwachung möglich sei. Die Fußwegeverbindung solle mit sog. Betonblöcken gesichert werden. Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt des Endausbaus sei nicht der Stand der Grundstücksvermarktung, sondern die tatsächliche Bebauung der Grundstücke maßgeblich.
Herr Kelberlau vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt ergänzend mit, dass der Endausbau im Jahre 2021, vorbehaltlich der personellen Kapazitäten in der Verwaltung, stattfinden solle.
Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob es für die Schilder Normgrößen gebe. Weiter schlägt er vor, an der Hauptachse zusätzlich Verkehrszeichen aufzustellen. Die Bezirksvertretung sollte ihren Focus auf die Hauptachse legen, da viele Grundstücke dort schon verkauft seien. Erschlägt deshalb eine geänderte Beschlussfassung vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die unbefestigten Seitenstreifen aller neuen Erschließungsstraßen im Gewerbepark Brand im Vorgriff auf die beschlossene endgültige Ausbauplanung bereits jetzt einseitig zum PKW-Parken und gegenüber mit Haltverboten ausgeschildert werden.
Die Warenanlieferungen zu den bereits bestehenden Betrieben und neuen Baustellen haben von den Privatgrundstücken aus zu erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gewerbegebiet „Gewerbepark Brand“ war von vorneherein bereits als besonders hochwertiges Gewerbegebiet für kleinere, insbesondere aus verdichteten Mischgebieten umziehende Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Bebauungsplan schließt deshalb besonders belastende Betriebsarten aus, um die Qualität innerhalb des Gewerbeparks zu sichern und die Belastung für das Umfeld zu begrenzen. Aus diesem Grunde sind bereits in der Ausbauplanung nur einseitige Parkstreifen von 2,0 m Breite für das ausschließliche PKW-Parken festgelegt worden. Da der Endausbau des Straßenraumes im Gewerbepark Brand noch einige Zeit dauern wird, hält die Verwaltung es für angemessen, entsprechend beigefügtem Beschilderungsplan das endgültige Verkehrskonzept für diesen Gewerbepark bereits jetzt im Baustraßenzustand umzusetzen, zumal die als störend empfundenen großen LKW, Auflieger und Anhänger meistenteils keinen Bezugspunkt zum Gewerbepark haben.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 97240
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97240
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-01-22 FB 61_1367_WP17 LKW-Parken _Abstelle SAO.pdf
20.11.2024
3.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 05.02.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:10