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LKW-Parken (Abstellen) im Gewerbepark BrandAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 12.10.2019

FB 61/1367/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Hellmann von der SPD-BF nimmt Bezug auf den Antrag seiner Fraktion. Es gehe um das Parken von großen LKW, Sattelschleppern und Anhängern sowie der damit verbundenen Vermüllung des Gebietes. Weiterhin sei beantragt worden, einen provisorischen Fußweg für die Fußgänger einzurichten. Aktuell habe sich die Situation der parkenden LKW wegen der erhöhten Polizeipräsenz entschärft. Die Verwaltung habe in ihrer Vorlage einen Beschilderungsvorschlag unterbreitet. Für ihn mache es wenig Sinn, den Gewerbepark mit vielen Schildern zuzustellen; vielmehr solle an den Zufahrten jeweils ein entsprechendes Zonenparkverbotsschild für Lkw über 3,5 t ausgewiesen werden. Auf diese Art und Weise könnten PKW weiter dort parken. Verbotsschilder ohne Kontrollen seien nutzlos. Die Fußwegverbindung von der Nordstraße bis zum Vennbahnweg solle besser befestigt und durch kleine provisorische Maßnahmen das Parken von LKW unterbunden werden. Die Verwaltung werde aufgefordert, in möglichst absehbarer Zeit eine Ausbauplanung für die Hauptverkehrsbeziehung von der Nordstraße zur Debyestraße zu erstellen und umzusetzen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF ergänzt unter Hinweis auf die Vorlage, dass es nicht erforderlich sei, das Parken der PKW auf eine Straßenseite zu beschränken. Sollte sich die Gehwegverbindung nicht frei halten lassen, müsse das Parken mit Findlingen unterbunden werden.

Herr Müller von der SPD-BF bestätigt, dass ein Halteverbot nicht notwendig sei und ein Parkverbot ausreichen würde.

Herr Havertz erklärt, dass die Variante eines Zonen-Halte-Verbot für LKW möglich sei. Er befürchte allerdings, dass die LKW-Fahrer das Schild an der Zufahrt Debyestraße zum Gewerbepark nicht wahrnehmen und deshalb weiter dort parken würden. Daher habe er zunächst die straßenbezogene Beschilderung vorgeschlagen. Dem Vorschlag der Bezirksvertretung könne er sich anschließen, zumal sie erheblich wirtschaftlicher sei. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliege dem Ordnungsamt der Stadt Aachen so dass eine Überwachung möglich sei. Die Fußwegeverbindung solle mit sog. Betonblöcken gesichert werden. Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt des Endausbaus sei nicht der Stand der Grundstücksvermarktung, sondern die tatsächliche Bebauung der Grundstücke maßgeblich.

Herr Kelberlau vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt ergänzend mit, dass der Endausbau im Jahre 2021, vorbehaltlich der personellen Kapazitäten in der Verwaltung, stattfinden solle.

Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob es für die Schilder Normgrößen gebe. Weiter schlägt er vor, an der Hauptachse zusätzlich Verkehrszeichen aufzustellen. Die Bezirksvertretung sollte ihren Focus auf die Hauptachse legen, da viele Grundstücke dort schon verkauft seien. Erschlägt deshalb eine geänderte Beschlussfassung vor.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, statt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschilderung an beiden Zugängen zum Gewerbepark Brand die Verkehrszeichen 290.1 mit Zusatzzeichen 1.048-12 (Parkverbotszone mit dem Zusatz nur Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen ausgenommen Personenkraftwagen) aufzustellen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Fußweg zu befestigen. Bis zum endgültigen Ausbau der Straße soll keine Beschränkung auf die später vorgesehenen einseitigen Parkstände für PKW erfolgen. Die Warenanlieferungen zu den bereits bestehenden Betrieben und neuen Baustellen haben von den Privatgrundstücken aus zu erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Ausbauplanung für den Gewerbepark Brand zu erstellen und einen Zeitplan bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die unbefestigten Seitenstreifen aller neuen Erschließungsstraßen im Gewerbepark Brand im Vorgriff auf die beschlossene endgültige Ausbauplanung bereits jetzt einseitig zum PKW-Parken und gegenüber mit Haltverboten ausgeschildert werden.

Die Warenanlieferungen zu den bereits bestehenden Betrieben und neuen Baustellen haben von den Privatgrundstücken aus zu erfolgen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gewerbegebiet „Gewerbepark Brand“ war von vorneherein bereits als besonders hochwertiges Gewerbegebiet für kleinere, insbesondere aus verdichteten Mischgebieten umziehende Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Bebauungsplan schließt deshalb besonders belastende Betriebsarten aus, um die Qualität innerhalb des Gewerbeparks zu sichern und die Belastung für das Umfeld zu begrenzen. Aus diesem Grunde sind bereits in der Ausbauplanung nur einseitige Parkstreifen von 2,0 m Breite für das ausschließliche PKW-Parken festgelegt worden. Da der Endausbau des Straßenraumes im Gewerbepark Brand noch einige Zeit dauern wird, hält die Verwaltung es für angemessen, entsprechend beigefügtem Beschilderungsplan das endgültige Verkehrskonzept für diesen Gewerbepark bereits jetzt im Baustraßenzustand umzusetzen, zumal die als störend empfundenen großen LKW, Auflieger und Anhänger meistenteils keinen Bezugspunkt zum Gewerbepark haben.


Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-22 FB 61_1367_WP17 LKW-Parken _Abstelle SAO.pdf

20.11.2024

3.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 05.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:10