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Hochstraße, Ausdehnung der Tempo 30-GeschwindigkeitsbegrenzungAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 14.11.2019

FB 61/1368/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Auler von der CDU-BF nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt mit, dass in der Hochstraße schon jetzt teilweise Tempo-30 gelte. Die Hochstraße werde von Fußgängern und Kindern stark frequentiert, insbesondere an den Markttagen. Um die Hochstraße sicherer zu machen, müssten Änderungen vorgenommen werden. So solle der Gehweg entlang der Hochstraße im Einmündungsbereich der Rollefstraße mit einer Aufpflasterung durchgehend gestaltet werden, um eine Rechts-vor-Links-Regelung an dieser Stelle in der Nähe des Zebrastreifens zu vermeiden. Ansonsten solle die Hochstraße zwischen Trierer Straße und Ringstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone einbezogen werden.

Herr Havertz stellt klar, dass zur Zeit eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Trierer Straße und Ringstraße 30, werktags von 7-19h, gelte. In Tempo-30-Zonen gelte grundsätzlich Rechts-vor-Links an Kreuzungen und Einmündungen. Da die Hochstraße von der Linie 5 von der Trierer Straße in Richtung Niederforstbacher Straße und nicht in Gegenrichtung befahren werde, habe sich die ASEAG aus Gründen der Leistungsfähigkeit des Linienverkehrs gegen die Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen am Paul-Küpper-Platz und am Marktplatz (neben Metzgerei) ausgesprochen. Deshalb sollten an der Ausfahrt an der Sackgasse gegenüber der Kirche und an der Eschenallee die bestehenden Vorfahrtsregelungen beibehalten werden. Diese seien ohnehin mit einem Pflasterbelag baulich abgegrenzt. Die von Herrn Auler geäußerten Bedenken, dass es einen Rückstau auf dem Zebrastreifen in der Hochstraße geben könnte, wenn die Rollefstraße bevorrechtigt werden würde,teile er nicht. Vergleichbare Situationen seien an der Schwimmhalle in der Straße Wolferskaul und in der Rombachstraße zu finden. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone würden die meisten Fahrbahnmarkierungen entbehrlich. So werde mit Ausdehnung der Tempo-30-Zone die Mittelmarkierung entfernt.

Herr Auler von der CDU-BF erwidert, dass der Abstand zum Fußgängerüberweg an der Rombachstraße um einiges größer sei und es am Zebrastreifen an der Schwimmhalle häufiger Problemegebe. In dem Bereich Rollef-/Hochstraße nutzen Kindergarten- und Grundschulkinder sowie ältere Menschen die Straße. Es habe eine Begehung in Brand aus Fußgängersicht stattgefunden, bei der festgestellt worden sei, dass die Fußgänger an der Einmündung Rollefstraße besser geschützt werden müssten. Der Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifen auf Höhe der Kirche sei ebenfalls bei dieser Begehung initiiert worden.

Herr Müller von der SPD-BF ist über den Aufwand erstaunt und fragt nach, ob es etwa Unfälle gegeben habe oder Kinder in Gefahr gekommen seien, sodass eine Änderung zu rechtfertigen sei.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF weist darauf hin, dass sich in ca. 100 m Entfernung bereits ein Fußgängerüberweg befinde, aber auch an dieser Stelle die Fußgänger geschützt werden sollten. Aufgrund der baulichen Gegebenheit der Straße halte sie eine Geschwindigkeit von über 30 km/h sowieso für gefährlich. Die Situation solle durch die Ausdehnung der Tempo-30 Zone vereinheitlicht werden.

Ratsherr Blum von der FDP betont, dass er eine Vereinheitlichung nachvollziehen könne. Er folge aber der Ausfassung der Verwaltung, die aus Rücksicht auf den Busverkehr an den genannten Einmündungen von einer Vorfahrtänderung abrate. Schließlich solle die ASEAG pünktlich sein. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sei die Situation für Fußgänger überschaubar.

Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF hält eine Rechts-vor-Links-Lösung als Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung für geeignet. Er vertraue in dieser Hinsicht auf die Erfahrung der Verwaltung. Er halte allerdings eine Ausdehnung der Tempo-30 Zone bis zum Kreisverkehr für sinnvoll.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erinnert an den Stadtteilspaziergang zum Thema Fußgängersicherheit. Die genannte Stelle sei aus Sicht des Fußgängers problematisch. Wegen des vorhandenen Kindergartens und des nahegelegenen Marienheims sei für ihn der Wunsch nachvollziehbar, dass der Bürgersteig entlang der Hochstraße auch im Einmündungsbereich der Rollefstraße durchgehend geführt werde, auch wenn die Umsetzung noch etwas dauern würde.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF beantragt deshalb einen geänderte Beschlussfassung, über denHerr Bezirksbürgermeister Tillmanns abstimmen lässt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Hochstraße zwischen den Kreuzungen Trierer Straße und Ringstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone einzubeziehen. Wegen der baulichen Pflasterung der Einmündungen Marktplatz und Eschenallee sowie im Interesse eines ungehinderten Buslinienverkehrs bleiben diese Stichstraßen weiterhin in der Vorfahrt untergeordnet. Die Einmündung Rollefstraße soll zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger auf gleiche Weise wie die vorgenannten Einmündungen baulich durch Pflaster abgetrennt und in der Vorfahrt untergeordnet werden. Die Maßnahme soll mit hoher Priorität aus den Mitteln für Kleinmaßnahmen im Straßenraum erfolgen. Die Beschilderung kann zeitlich unabhängig von der baulichen Maßnahme erfolgen und soll daher unverzüglich geändert werden. Der Antrag gilt mit Abschluss der Gesamtmaßnahme als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Hochstraße zwischen den Kreuzungen Trierer Straße und Ringstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone mit rechts-vor-links an der Einmündung Rollefstraße einzubeziehen. Wegen der baulichen Pflasterung der Einmündungen Marktplatz und Eschenallee sowie im Interesse eines ungehinderten Buslinienverkehrs bleiben diese Stichstraßen weiterhin in der Vorfahrt untergeordnet. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Hochstraße zwischen den Kreuzungen Trierer Straße und Ringstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone mit rechts-vor-links an der Einmündung Rollefstraße einzubeziehen. Wegen der baulichen Pflasterung der Einmündungen Marktplatz und Eschenallee sowie im Interesse eines ungehinderten Buslinienverkehrs bleiben diese Stichstraßen weiterhin in der Vorfahrt untergeordnet. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gem. § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.

§ 45 (9) StVO lässt Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, zu denen auch Geschwindigkeitsreduzierungen gehören, nur dann zu, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Entsprechend dem sog. „Schulwegerlass“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr NRW vom 19. Juli 1989 (III A 3-75-05/14) wurde in der Vergangenheit gegen die Gefährdung von Schülern durch den Kfz-Verkehr an innerorts gelegenen Schulen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Länge von max. 300 Metern von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Es wurde jeweils ein Bereich von 150 m beiderseits des Schulzugangs bzw. der nächstgelegenen Querungsstelle erfasst. Gleichzeitig erfolgte eine zeitliche Begrenzung auf werktags zwischen 7 und 19 Uhr. Kindertagesstätten waren von dieser Begünstigung ausgenommen, weil Kleinkinder z.B. von Eltern bis in die Kindertagesstätte gebracht werden müssen und dadurch der notwendige Schutz zu jeder Zeit sichergestellt ist.

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde der § 45 (9) StVO um die Ziffer 6 ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h (VZ 274) auch auf klassifizierten Straßen und auf weiteren Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern ermöglicht. Vergleichbare Einrichtungen liegen jedoch nicht an der Hochstraße, sodass diesbezüglich eine zeitliche Ausdehnung des Geschwindigkeitsbeschränkung auch nicht möglich ist.

Denkbar wäre jedoch, die Hochstraße zwischen den Kreuzungen Trierer Straße und Ringstraße in die angrenzende Tempo-30-Zone der Rollefstraße einzubeziehen und damit die temporären Streckengebote gegen eine unbefristete Tempo-30-Zone auszutauschen. Damit einhergehen sollte eine in Tempo-30-Zonen übliche Vorfahrtsregelung nach Rechts-vor-links. Diese ist an der Einmündung Rollefstraße machbar. An den Einmündungen Marktplatz und Eschenallee (Bezirksamt) empfiehlt die Verwaltung aber die Beibehaltung der jetzigen Vorfahrtsregelung, weil die bauliche Gestaltung mit abgesetzten Betonpflasterstreifen im Verlauf der Nebenstraßen dem Eindruck rechts-vor-links entgegensteht und außerdem die ASEAG einer Rechts-vor-links-Regelung für ihre dort in Richtung Ringstraße verlaufenden Buslinie 5 und 45 widersprochen hat. Die im Straßenverlauf vorhandene Leitlinie ist in diesem Zusammenhang zu demarkieren.

Die Verwaltung schlägt hiermit die Änderung der Beschilderung Hochstraße entsprechend beiliegendem Beschilderungsplan vor.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-21 FB 61_1368_WP17 Hochstrasse_ Ausdehnu SAO.pdf

20.11.2024

4.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 05.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:10