4. Februar 2020 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Qualifizierter Mietspiegel 2020

FB 56/0345/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Frankenberger erläuterte die Vorlage anhand eines kurzen Power-Point-Vortrages. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend bedankte sich der Ausschussvorsitzende Herr Plum für den Vortrag und die erfolgreiche Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.

In der folgenden Diskussion wurden noch einzelne Nachfragen von Herrn Moselage und Herrn Palm durch Herrn Frankenberger beantwortet. Das Gremium war einig, dass der qualifizierte Mietspiegel für alle Beteiligten Akteure auf dem Wohnungsmarkt eine Verbesserung darstelle und Rechtssicherheit geben werde.

Abschließend teilt Herr Frankenberger mit, dass man vor Erstellung des qualifizierten Mietspiegels insgesamt Kosten in Höhe von ca. 120.000,00 € eingeplant habe. Erfreulicherweise kostete die Erstellung abschließend inklusive Programmierung eines Online-Rechners nur ca. 36.500,00 €.

Herr Dr. Otten betonte, dass unter Berücksichtigung der Anzahl von Rechtsstreitigkeiten das Geld sehr gut angelegt sei. Der qualifizierte Mietspiegel stelle nun ein wichtiges Instrument auf dem Wohnungsmarkt dar.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die es in erster Linie den Mietvertragsparteien ermöglicht, die Miethöhe einer Wohnung zu ermitteln und ggf. Mietanpassungen vorzunehmen.

In den vergangenen Jahren wurde in der Stadt Aachen ein einfacher Mietspiegel durch die Interessenverbände „Haus und Grund“, „Initiative Aachen e.V“ sowie „Mieterschutzverein“ unter Begleitung und Moderation der Stadt Aachen erstellt. Als Basis für den Mietspiegel diente den Parteien eine einfache Datensammlung von Mietern und Vermietern, die für Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten vier Jahredie jeweiligen Nettokaltmieten beinhaltete. Diese Datengrundlage genügte grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen für einfache Mietspiegel. Dennoch bestand ein gewisses rechtliches Anfechtungsrisiko, da in anderen Kommunen die jeweils individuell gewählteMethodik bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat.

Die Verwaltung wurde daher mit Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsauschusses vom 14.02.2017 beauftragt einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Aachen zu erstellen, um eine größere Rechtsklarheit und Verbindlichkeit zu schaffen.Damit ein Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel gilt, müssen bei der Erstellung anerkannte wissenschaftliche Grundsätze beachtet werden. Darüber hinaus ist er von der Gemeinde oder durch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter anzuerkennen um Wirkung zu entfachen.

Die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erfolgte in Federführung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration. Um eine möglichst breite Anerkennung der Ergebnissezu erhalten, wurde die bisherige Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern der Vermieter, derMieterverbände und der Initiative Aachenim Rahmen eines „Arbeitskreises Mietspiegel“weiter fortgeführt, der sowohl die Eckpunkte des neuen Verfahrens als auch die abgeleiteten Ergebnisse eng abgestimmt hat.Mit der wissenschaftlich fundierten Neukonzeption wurde die Fa. InWIS Forschung & Beratung aus Bochum beauftragt, welche sich in einem Vergabeverfahren durchgesetzt hat.

Eckpunkte neues Verfahren:

Ein wesentliches Element der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel ist eine valide Basis aus repräsentativen Daten.Zur besseren Differenzierung der Wohnlage wurde im „Arbeitskreis Mietspiegel“ der bisherige Wohnlagenkatalog überarbeitet. Im Ergebnis wurde die bisherige Unterteilung in drei Wohnlagen auf fünf Wohnlagen erweitert. Zudem wurde ein Fragenkatalog erarbeitet, der die mietrelevanten Merkmale des Aachener Wohnungsmarktes nach Art, Ausstattung, Beschaffenheit definiert und abgefragt.

In Abstimmung mit der abgeschotteten städtischen Statistikstelle wurden als Grundgesamtheit für die Untersuchungalle bekannten Wohnungsadressen im Stadtgebiet Aachen zusammengestellt. Aus diesem Datensatz wurde dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage im Stadtgebiet eine Zufallsstichprobe von5.000 nicht vom Eigentümer selber genutzte Wohnungsadressen gezogen.Im Anschluss daran wurdeden Eigentümern der Wohnungen der o. g. Fragebogen zugesandt. Dieser erfasst Wohnobjekte, bei denen in den letzten vier Jahren (bezogen auf den Stichtag 01.06.2019) Neuvermietungen und Mieterhöhungen erfolgt sind. Die Rücklaufquote der versandten Fragebögen lag bei 33,5 Prozent. Die hieraus resultierende Anzahl an Wohnungsdatensätzenist empirisch als repräsentativ zu bewerten, eine Stichprobenerweiterung war somit nicht nötig.

Zentrale Ergebnisse:

Die Fa. InWIS Forschung & Beratung hat im Herbst 2019 die Ergebnisse der Auswertung der Fragebögen dem „Arbeitskreis Mietspiegel“ vorgestellt. Auf Basis der vorgestellten Szenarien und Empfehlungen wurden nach intensiven Beratungen im „Arbeitskreis Mietspiegel“die notwendigen Entscheidungen einvernehmlich getroffen. So wurden beispielsweise die Baualtersklassen neu strukturiert. Diese berücksichtigen in ihrer neuen Struktur die gesetzliche Entwicklung z.B. der Wärmeschutzverordnung und EnEV Standards.

Eine deutliche Änderung ergibt sich in Bezug auf die Art der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, jetzt in Form eines regressiven Modelles. Eine wesentliche Neuerungist die Identifikation eindeutiger Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmalen mit ihrer jeweiligen berechenbaren Auswirkung auf die Miethöhe.Im bisherigen einfachen Mietspiegel waren alle Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmale in den Spannen der jeweiligen Baualtersklassen, mit Ausnahme eines prozentual gestaffelten Zuschlages bis Wohnungen bis 45 qm und eines prozentual gestaffelten Abschlages für Wohnungen über 100qm,enthalten. Im qualifizierten Mietspiegel bezieht sich die angegebene Spanne in der Baualtersklasse dahingegen auf eine sogenannte „Basismiete“, in denen die berechenbaren Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmale noch nicht enthalten sind.Die verbleibenden Spannen dürfen nur noch durch Merkmale gefüllt werden, die nicht berechenbar ausgewiesen sind. Beispiele hierfür sind im Mietspiegeltext aufgeführt (z.B. zweites WC, Rolläden/Fensterläden, Durchgangszimmer, Nachtstromspeicherheizung). Die einzelnen berechenbarenAusstattungs- und Beschaffenheitsmerkmale sind dahingegen künftigindividuell für die jeweilige Wohnung mit den ausgewiesenen Auf- und Abschlägen auf die Basismiete zu berücksichtigen.Durch die berechenbaren Auswirkungen einzelner Merkmale reduzieren sich die ausgewiesenen Spannen in den Baualtersklassen deutlich.

Ein direkter Vergleich der Mietentwicklung zwischen dem bisherigen und dem neuen Mietspiegel ist aufgrund der neuen Baualtersklassen und der neuen Berechnungssystematik nicht möglich.Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse des Mietspiegels der Ermittlung einer ortsüblichen Individualmiete dienen. Welche Rückschlüsseüber die Entwicklung der allgemeinen Wohnungsmarktsituation in Aachen sich aus der Erhebung ergeben, wird im Rahmender Wohnungsmarktberichterstattung 2020 ausgewertet und dokumentiert.

Da die Handhabung des neuen Mietspiegels mit der Bestimmung einer individuellen Basismiete incl. Nutzung der weiterhin vorhandenen Spannen und der notwendigen Berücksichtigung der individuellen Zu- und Abschlagsbeträge deutlich von der bisherigen Anwendung des einfachen Mietspiegels abweicht, ist das Angebot einer Onlinehilfe (Berechnungshilfe) vorgesehen, deren Einführung bis spätestens Februar 2020 erfolgen soll. Diese ermöglicht es zudem den Mietern/ Mietinteressenten in niederschwelliger Form sich über die ortsübliche Vergleichsmiete zu informieren.

Der qualifizierte Mietspiegel ist alle zwei Jahre entsprechend der Marktentwicklung anzupassen und spätestens nach vier Jahren neu zu erstellen. Die Anpassung kann durch Fortschreibung anhand von Stichproben oder entsprechend dem Preisindex für die Lebenshaltung erfolgen.

Fortschreibung anhand von Stichproben oder entsprechend dem Preisindex für die Lebenshaltung

Der Mietspiegel 2020 inklusive des Erläuterungstextes sowie deraktuellen Wohnlagenliste sind auf der Internetseite der Stadt Aachen öffentlich zugänglich.Eine entsprechende Veröffentlichung in der Presse ist erfolgt.

Die Eckpunkte der Neuerungen und die Erkenntnisse werden dem Ausschuss in einem mündlichen Bericht durch die Verwaltung erläutert.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-14 FB 56_0345_WP17 Qualifizierter Miets SAO.pdf

8.11.2024

583.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 04.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:08

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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