Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum;hier: Ratsanträge der Grünen Fraktionen in den Aachener Bezirken Mitte, Haaren, Kornelimünster/ Walheim, Laurensberg und Richterich
FB 61/1365/WP17 · Kenntnisnahme
Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum;hier: Ratsanträge der Grünen Fraktionen in den Aachener Bezirken Mitte, Haaren, Kornelimünster/ Walheim, Laurensberg und Richterich
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Frau Gaube wünscht eine Änderung des Beschlussvorschlags. Sie erklärt, dass der Antrag nicht als behandelt gelten darf, da dieser sonst in der Versenkung verschwindet. Die Angelegenheit muss unbedingt nachverfolgt werden, da Trinkwasserbrunnen die Aufenthaltsqualität in einer Stadt enorm erhöhen und regt an, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag weiter zu verfolgen, Erfahrungen anderer Kommunen mit öffentlichen Trinwasserspendern abzufragen und zu gegebener Zeit erneut in der Bezirksvertretung zu berichten.“
Herr Klopstein dankt für das widererinnern des Themas „Trinkwasserbrunnen für die Stadt Aachen“. Die Linke-Fraktion stellte einen entsprechenden Antrag bereits in 2014. Er fragt sich was seitdem passiert ist, außer einer enormen Kostenexplosion für das Betreiben eines Trinkwasserbrunnens, in 2015 noch 1.300€, heute 3.500,00 €.
Herr Dr. Otten unterstützt die Thematik und findet das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen eine tolle Idee. Er fragt sich warum, wie in der Vorlage beschrieben, keiner Betreiber eines Trinkwasserbrunnens sein möchte. Er mutmaßt dass es vermutlich so sei, dass keiner mehr die Verantwortung übernehmen möchte im Hinblick auf das Haftungsrisiko.
Frau Gaube berichtet, dass es doch bereits Trinkwasserbrunnen in Aachen gibt, weshalb es ihr nicht einleuchten will, warum neue Orte nicht funktionieren sollten.
Herr Deloie bittet die Verwaltung um Mitteilung der Standorte der bereits bestehenden Trinkwasserbrunnen. Ihm seien diese gar nicht geläufig.
Dieser Aussage stimmt Herr Achilles zu. Die Trinkwasserspender seien wenig bewusst. Er spricht sich für eine Ausweitung aus und merkt an, dass Hindernisse wie Betriebskosten und die Haftungsfrage überwindbar sind. Gut ausgeschilderte Trinkbrunnen wünscht er sich ebenfalls für Bad Aachen.
Wie die Verwaltung mitteilt, befinden sich die einzigen beiden als Trinkwasserspender / -brunnen deklarierten und ausgewiesenen Trinkwasserspender an folgenden Standorten:
- Ursulinerstraße am Elisengarten
- Liebigstraße auf dem „Martinsplatz“.
Herr Klopstein fragt Herrn Dr. Langweg nach der Betreiberhaftung der Trinkwasserspender.
Herr Dr. Langweg verweist hier auf auf die Abteilung von Frau Weitenberg, die die Thematik momentan bearbeitet. Er versichert, dass keiner gegen das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen ist, dass bei der Haftungsfrage bei den Juristen aber der Spaß aufhört. Die STAWAG will explizit nicht betreiben. Er gibt zu bedenken, dass auch die Stadt als Betreiber fungieren kann, wenn die Politik dies beschließt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt lässt sodann über den von der Grünen-Fraktion geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 12.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 20.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim vom 8.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 26.9.2018 gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag „Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum“ der Fraktion Die Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 26.9.2018 gilt damit als behandelt.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anträge zur „Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum“ der Fraktionen Die Grüne in den Bezirksvertretungen Kornelimünster / Walheim vom 8.9.2018, Aachen-Richterich vom 26.9.2018, Aachen-Mitte vom 12.9.2018, Aachen-Haaren vom 20.9.2018 und Aachen-Laurensberg vom 26.9.2018 gelten damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Herbst 2018 beantragten die GRÜNE Fraktionen der o. g. Aachener Bezirke die Errichtung von mindestens einem öffentlich und allzeit zugänglichen, kostenlos nutzbaren Trinkwasserspender pro Bezirk.
Die GRÜNEN Fraktionen begründen ihre Anträge mit den zunehmend heißeren Sommern in unseren Breiten, die sich mit steigenden Temperaturen in den Städten bemerkbar machen. Der freie Zugang zu Trinkwasser sei sowohl für Bewohner als auch Gäste der Stadt, aber insbesondere auch für obdachlose Menschen in der warmen Jahreszeit von großer Bedeutung. Die GRÜNE Fraktionen weisen auch darauf hin, dass bereits viele Kommunen in Deutschland frei zugängliche und kostenfreie Trinkwasserspender im öffentlichen Raum betreiben.
Die Anträge haben zum Ziel, die Verwaltung zu beauftragen in Abstimmung mit der STAWAG geeignete Standorte für die Trinkwasserspender zu suchen, möglichst Trinkwasserspender zum Sommer 2019 zu errichten und das neue Angebot breit in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Im Hinblick auf Klimawandel und Klimanotstand der Stadt Aachen begrüßt die Verwaltung den Antrag grundsätzlich. Die Schaffung von Trinkbrunnen ist ein Baustein des gesamtstädtischen Konzepts zurAnpassung an die Folgen des Klimawandels, dass Ende 2018 beschlossen wurde.
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung im Rahmen der Umgestaltung von Straßen und Plätzen neue Trinkwasserentnahmestellen geschaffen. Neben der Herstellung dieser Entnahmestellen ist aber insbesondere die Unterhaltung bzw. der ordnungsgemäße Betrieb eine aufwändige und verantwortungsvolle Aufgabe. Aus diesem Grunde wurden die Gespräche von Anfang an mit potentiellen Betreibern dieser Trinkwasserstellen geführt.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, ein abgestimmtes Leitkonzept für die Errichtung von Trinkwasserspendern zu entwickeln, anhand dessen wesentliche Fragestellungen geklärt werden können. Im Hinblick auf kosteneffizientes Bauen ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Trinkwasserspender auf Grundlage des Leitkonzeptes möglichst gebündelt mit anderen Baumaßnahmen umzusetzen.
Innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus im Dialog mit der STAWAG und Regionetz wurde an einem Konzeptentwurf gearbeitet. Einzelne noch weiter zu diskutierende bzw. zu beachtende Aspekte sind dabei u.a.:
- Die Anzahl der Trinkwasserspender
- Die Eignung des Trinkwasserspenders in Bezug auf Gestaltung und Technik (Material, Dauerläufer, mechanische oder elektronische Entnahme)
- Die Standortsuche und -wahl auf Grundlage einer Kriterienliste (u. a. Orte mit hoher Nutzerfrequenz)
- Das stadtgestalterische Potential hinsichtlich Raum- und Aufenthaltsqualität
- Die technische und infrastrukturelle Anbindung und Voraussetzungen wie ein kurzer Weg zur Anschlussstelle, möglichst kein Kanalanschluss sondern Versickerungsmöglichkeit u.a.
- mögliche Restriktionen wie z.B. Archäologie
Kostenschätzung für die Errichtung eines netzgebundenen Trinkwasserspenders
Die Kosten für einen Trinkwasserspender sind abhängig von Modell und technischer Ausstattung, können jedoch auf mindestens 6.000 € geschätzt werden.
Zusätzlich liegen die geschätzten Kosten für den Anschluss eines Trinkwasserspenders an einen vorhandenen Trinkwasseranschluss bei etwa 3.500 €.
Um die Kosten für einen Kanalanschluss kalkulieren zu können; müssen die möglichen Standorte einzeln berechnet werden. Es ist i. d. R. von höheren Kosten als beim Trinkwasseranschluss auszugehen.
Pro Trinkwasserspender liegen die geschätzten Betriebskosten (Kontrolle, Wartung, mikrobiologische Untersuchung) bei etwa 6.500 € jährlich.
Betreiberverantwortung
Sowohl die Stadtverwaltung als auch die STAWAG bzw. Regionetz stehen der Einrichtung von Trinkbrunnen grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch konnte trotz intensiver Abstimmungsgespräche keine Klärung bezüglich der Betreiberverantwortung erzielt werden. Nach bisherigem Meinungsbild lehnt der Vorstand der STAWAG eine Betreiberverantwortung ab. Da diese grundlegende Fragestellungnicht aus dem Weg geräumt werden konnte, ist die Fertigstellung des Leitkonzepts noch offen. Klar ist in jedem Fall, dass bei einer Weiterverfolgung des Konzepts zusätzliche (Personal- bzw. Finanz-)Ressourcen geschaffen werden müssen, um nicht nur die Installation selber, sondern insbesondere auch den dauerhaften Betrieb sicher zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 97335
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97335
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-01-09 FB 61_1365_WP17 Errichtung von netzg SAO.pdf
7.11.2024
899.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 05.02.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:09