13. Februar 2020 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 8Öffentlich

Berücksichtigen bzw. Einbinden von Spenden der schulischen Fördervereine für Präsentationstechnik

FB 45/0709/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Krott dankt der Verwaltung für die Ausführungen. Er bittet jedoch das Wort „grundsätzlich“ in den Beschluss aufzunehmen. Dadurch werde das in der Vorlage beschriebene Verfahren für Ausnahmen geöffnet.

Herr Brantin unterstützt den Vorschlag von Herrn Krott, denn die Arbeit der Fördervereine sei sehr wichtig.

Herr Sahm ist der Meinung, dass das beschriebene Vorgehen nicht das grundsätzliche Problem der fehlenden Bildungsgerechtigkeit zwischen den einzelnen Schulen löse.

Herr Rohé empfindet den Begriff „grundsätzlich“ als irreführend, da er auch das genaue Gegenteil bedeutet könne. Herr Brantin weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei um einen feststehenden Rechtsbegriff handele.

Der Beschluss wird einstimmig geändert.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, das Einbinden von Spenden schulischer Fördervereine bei dem Ausstatten mit Präsentationstechnik grundsätzlich bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, das Einbinden von Spenden schulischer Fördervereine bei dem Ausstatten mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem nicht-öffentlichen Teil der Schulausschusssitzungen vom 02.07.2019 und 19.09.2019 ist unter Mitteilungen der Verwaltung bereits mündlich über die Problematik von Spenden durch Fördervereine für die Präsentationstechnik an Schulen berichtet worden.

Für die Schulausschusssitzung am 12.11.2019 ist darüber hinaus, ebenfalls für den nicht-öffentlichen Teil, eine Vorlage, bestehend aus einem erklärenden Aktenvermerk, gefertigt worden. Die Verwaltung ist daraufhin beauftragt worden,

-den städtischen Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) um eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme, vordergründig mit Blick auf den § 98 Abs. 1 S. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG), zu bitten

-eine Entscheidungsvorlage für die Februar-Sitzung des Schulausschusses zu fertigen

Aus der als Anlage beigefügten Expertise des FB 30 geht hervor, dass das Schulgesetzt nicht festlegt, wann ein unangemessenes Benachteiligen bzw. Bevorzugen einzelner Schulen vorliegt. Dies überlässt dem Schulträger einen durchaus erheblichen Beurteilungsspielraum.

Weder Schulen noch Eltern können, eine Benachteiligung vermutend, gegen die durch den Schulträger getroffene Entscheidung erfolgreich Rechtsmittel einlegen.

Die Vor- bzw. Nachteile des Einbindens von Spenden schulischer Fördervereine sind bereits in dem genannten Vermerk vom 17.09.2019, der dieser Vorlage ebenfalls noch einmal beigefügt ist, aufgeführt worden.

Als Ergebnis dieser Abwägungen schlägt die Verwaltung vor, angesichts knapper Umsetzungskapazitäten in verschiedenen Bereichen sowie des hohen Drucks rechtzeitigen Abflusses von Bundes- und Landes-Fördermitteln Spenden schulischer Fördervereine für die Ausstattung mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-21 FB 45_0709_WP17 Beruecksichtigen bzw. sao

20.11.2024

209.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 13.02.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:17