7. Februar 2020 um 11:00, Rathaus
TOP 3.1Öffentlich

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020

FB 01/0650/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Der Vorsitzende verweist auf die zu dem Tagesordnungspunkt übermittelten Unterlagen, die jedoch so kurzfristig versandt worden seien, dass von einem weiteren Beratungsbedarf auf Seiten der Ausschussmitglieder auszugehen sei. Er schlägt eine Vertagung vor.

Seitens der Verwaltung seien mehrere Vorschläge zur Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen versandt worden. Grund hierfür sei unter anderem die mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 20.12.2019 neu beurteilte Abweichungstoleranz sowohl hinsichtlich der Einwohner*innen- als auch der Wahlberechtigtenzahlen von nunmehr 15 % statt zuvor 25%, welche Neuberechnungen nach sich gezogen haben.

Des Weiteren habe man erst kurzfristig die Zahlen der Wahlberechtigten auf städteregionaler Ebene erhalten, die wiederum zu Neuberechnungen geführt hätten. Wenngleich die Stadt Aachen originär lediglich für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke zuständig sei, habe man diese ebenfalls in die Berechnungen einfließen lassen, um nachhaltige Einteilungsprobleme auf städteregionaler Ebene zu vermeiden.

Im Ergebnis seien damit mehrere Vorschläge an die Wahlausschussmitglieder versandt worden.

Frau Stühlen, Fachbereich Verwaltungsleitung, stellt den Verlauf der Vorlagenerstellung dar und gibt einen Überblick über die im Zuge der Kommunalwahlbezirkseinteilung erarbeiteten Vorschläge. Einer dieser Vorschläge beinhalte die Neueinteilung des Stimmbezirks 6504 im Stadtbezirk Laurensberg. Grund hierfür sei die hohe Zahl der Einwohner*innen ebenso wie der Wahlberechtigten, die die Einteilung auf städteregionaler Ebene erschwerten.

Man habe im Zuge dessen eine Variante entwickelt, die die Teilung des Stimmbezirks 6504 dergestalt vorgesehen habe, dass benachbarte Stimmbezirke des Stadtbezirks Aachen-Mitte einzelne Wohngebiete des 6504 mit aufnehmen. Dies wiederum würde jedoch die Änderung der Hauptsatzung nach sich ziehen.

Aus diesem Grunde habe man eine zweite Variante entwickelt, die ebenfalls die Teilung des Stimmbezirks 6504 vorsehe, aber mit der Bildung zweier neuer Stimmbezirke 6509 und 6510 einhergehe. Diese würden weiterhin dem Stadtbezirk Laurensberg zugeordnet bleiben. Um eine Verkleinerung des Kommunalwahlbezirks 29 zu erreichen, sei es notwendig, diese Stimmbezirke anderen Kommunalwahlbezirken zuzuordnen.

Stadtdirektorin Grehling ergänzt, dass sich Variante A in der Ursprungsvorlage deshalb im Nachhinein als schwierig dargestellt habe, weil sich anhand der nachgereichten Wahlberechtigtenzahlen auf städteregionaler Ebene herausgestellt habe, dass diese nicht mit den Kautelen des Verfassungsgerichtshofes in Einklang zu bringen seien. Aus diesem Grunde habe man die Berechnungen fortentwickelt. Damit gehe einher, dass weitere Abweichungen hinsichtlich der Regionswahlbezirkseinteilung erfolgten, die noch einmal auf den Prüfstand zu stellen seien, Eine Vertagung der Sitzung sei daher sinnvoll.

Bei den Kommunalwahlbezirksebene ergäben sich keinerlei Probleme, lediglich die Zusammenfassung zu Regionswahlbezirken gestalte sich als schwierig, so der Vorsitzende. Man sei jedoch versucht, trotz der Reduzierung der Kommunalwahlbezirke sowohl hinsichtlich der dieser als auch der Regionswahlbezirke möglichst geringe Abweichungen vom Status Quo zu erreichen.

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, legt die Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten dar. Mit den zuletzt vorgelegten Unterlagen seien Verschiebungen obsolet geworden, die jedoch noch keinen Niederschlag in der letzten Version gefunden haben. Dieser Umstand ebenso wie die Kurzfristigkeit der zuletzt eingereichten Unterlagen mache eine Beratung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Er fragt weiter, ob sich eine etwaige Überschreitung bei einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke nicht mit dem Sondercharakter der StädteRegion Aachen begründen ließe. Schließlich sei die Stadt Aachen als kreisfreie Stadt Mitglied in einem kreisähnlichen Gebilde, was in dieser Form einmalig in Nordrhein-Westfalen sei. Dies mache es schwierig, die verschiedenen Größenordnungen zusammenzufassen. Würde man der StädteRegion jeden Handlungsspielraum lassen wollen, würde dies den eigenen ungleich auf 7% einschränken.

Der Vorsitzende erklärt, dass jede Überschreitung einen Begründungszwang nach sich ziehe. Es sei daher geboten, eine unangreifbare Lösung abzubilden.

Ratsherr Lübben, Fraktion Die Grüne, fragt, warum man weitere Berechnungen zu Variante A anstelle, wenn doch Variante B rechnerisch sicher sei. Des Weiteren bitte er um Auskunft darüber, ob die von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier in seinem Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Philipp vorgelegte Variante den Maßgaben entspreche.

Stadtdirektorin Grehling verweist auf die Tischvorlage. Das Schreiben von Herrn Städteregionsrat Dr. Grüttemeier konstatiere schlichtweg eine andere Rechtsauffassung als die, die unter Variante A in der Ursprungsvorlage dargestellt worden sei. Bei den Berechnungen habe man nicht nur die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes zu der 15%igen Abweichungstoleranz zu beachten, sondern eben auch die Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen wie der sozialräumlichen Zusammenhänge. Mit der seitens der StädteRegion dargestellten Lösung hebe man diese räumlichen Zusammenhänge auf.

Im Sinne des Prinzips einer verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Auslegung sei es daher geboten, zu prüfen, ob mehrere Varianten die kommunalen Strukturen der Stadt Aachen abzubilden im Stande seien. Das Unterlassen einer solchen Prüfung ziehe schließlich ebenfalls einen Begründungszwang nach sich. Aus diesem Grunde habe man die Berechnungen fortentwickelt.

Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion, dankt der Verwaltung für die Vorlage. Auch sie sehe eine heutige Entscheidung als nicht durchführbar.

Sie stellt klar, dass es nicht darum gehe, einer Variante zwingend den Vorzug zu geben, sondern eine Einteilung zu beschließen, die die Städtestruktur ebenfalls mit abbilde. Die hier dargestellte Variante B sei nicht mit der derzeitig geltenden Einteilung vergleichbar. Während bei einer Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken Aachen-Kornelimünster mit Stolberg und Aachen-Walheim mit Roetgen zu jeweiligen Regionalwahlbezirken zusammengefasst seien, würde man nunmehr bei einer Einteilung mit 29 Kommunalwahlbezirken - auf die die Stadt Aachen zwingend aufgrund der Einwohnerzahlen habe reduzieren müssen - und bei einer Empfehlung der Variante B Aachen-Kornelimünster mit Driescher Hof zusammenbringen. Beide Bezirke würden jedoch deutlich durch die bestehenden Stadtstrukturen voneinander getrennt. Dagegen schließen sich Aachen-Richterich und Herzogenrath auch sozialräumlich aneinander an. Aufgrund der verschiedenen seitens des Verfassungsgerichtshofes in den Blick genommenen Punkte sei es umso wichtiger, dass seitens der Verwaltung mehrere Varianten vorgestellt würden, die alle Punkte abbilden.

Ratsfrau Parting, SPD-Fraktion, schließt sich dem Wunsch nach Vertagung an. Sie dankt der Verwaltung für die Vorlage, mit der versucht werde, die räumlichen Gegebenheiten zusammenzuhalten.

Sie bitte von weiteren Prüfungen über die kommende Woche hinaus abzusehen, weil der zeitliche Verzug sonst zu groß wäre. Der Sitzungstermin sollte spätestens in der kommenden Woche stattfinden.

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, konstatiert, dass seitens der StädteRegion und der Stadt Aachen offensichtlich unterschiedliche Ansätze präferiert würden. Für die Stadt Aachen sollten die bezirklichen Grenzen soweit möglich erhalten werden. Mit Variante B würde Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim durchschnitten. Es sei wichtig, hier den Interessen der Stadt Aachen den Vorzug zu geben, sofern die hiermit einhergehende Lösung rechtlich sicher abbildbar sei.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Wahlausschuss der Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Tischvorlage.
  1. Der Wahlausschuss nimmt die möglichen Einteilungen der Regionswahlbezirke zur Kenntnis.
  1. Der Wahlausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Wahlausschuss der Städteregion Aachen auf dieser Basis,
    1. dem Vorschlag zur Einteilung der Regionswahlbezirke unter Berücksichtigung der Zusammenfassung von Aachen-Richterich mit Herzogenrath/Bank zu einem Regionswahlbezirk zu folgen.
    2. dem Vorschlag zur Einteilung der Regionswahlbezirke unter Berücksichtigung der Zusammenfassung von Aachen-Walheim mit der Gemeinde Roetgen zu einem Regionswahlbezirk zu folgen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Nachgang zur Erstellung der Ursprungsvorlage hat die Verwaltung auf Anraten der Städteregion die dort vorgestellten Varianten überprüft sowie die auch seitens der Städteregion dargelegte Zuschnittsvariante der städtischen Kommunalwahlbezirke ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurden die beiden in Rede stehenden Zuschnitte (Herzogenrath-Bank und Richterich bzw. Kornelimünster und Roetgen)der Regionswahlbezirke rechnerisch ermöglicht.

Um dies zu erreichen, wurden – ergänzend zu den in der Ursprungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen – veränderte Zuschnitte im Bereich „Soers“vorgenommen. Mit E-Mail vom 06.02.2020, 15:55 Uhr, wurden den Fraktionsgeschäftsstellen und den Mitgliedern des Wahlausschusses ein möglicher Zuschnitt übersandt, der folgende Änderungen vorsah:

KWB 29 wurde verschlankt, indem aus den Stimmbezirken 6502 und 6504 folgende Straßen in andere Stimmbezirke verlagert wurden:

-Süsterau (6502, KWB 29) wurde Stimmbezirk 2101 (KWB 5) zugeordnet,

- Im Purweider Feld, Purweider Weg, Purweider Winkel und Talbothof (6504, KWB 29) wurden Stimmbezirk 2107 (KWB 6) zugeordnet,

-Eulersweg, Hochbrück, Hubert-Wienen-Straße, Krefelder-Straße, Soerser Weg, Soerser Winkel, Sonnenweg und Zum Blauen Stein (6504, KWB 29) wurden Stimmbezirk 2301(KWB 7) zugeordnet.

-Die hierdurch erfolgte Vergrößerung von KWB 5 wurde abgefangen, indem Stimmbezirk 1802 von KWB 5 in KWB 4 verschoben wurde. Die hierdurch entstehende Vergrößerung des KWB 4 wurde durch Auslagerung des Stimmbezirks 1602 in KWB 3 aufgefangen.

-Die Vergrößerung des KWB 3 wurde aufgefangen, indem die Straße Am Hasselholz in den Stimmbezirk 4807 (KWB 20) verlagert wurde. Die graphische Neugestaltung des Stimmbezirks füge ich meiner Mail ebenfalls bei.

Mit E-Mail vom gleichen Tage, 19:27 Uhr, hat die Verwaltung informiert, dass die vorgeschlagene Einteilung aufgrund der Überschreitung der Bezirksgrenzen eine Änderung der Hauptsatzung von Nöten wäre.

Die Änderung der Hauptsatzung wäre aufgrund der Beibehaltung der Bezirksgrenzen mit dem nun in der Tischvorlage vorgelegten, fortentwickelten Zuschnitt vermeidbar, sodass dieser nunmehr den Beschlussvorschlag der Verwaltung darstellt:

-Stimmbezirk 6502 bleibt nunmehr unangetastet. Die Verschiebung von "Süsterau" wurde rückgängig gemacht.

-Stimmbezirk 6504 wird aufgeteilt, so dass die beiden neuen Stimmbezirke 6509 und 6510 entstehen (siehe Anlage).

-6509 wird KWB 7, 6510 wird KWB 8 zugewiesen. Im Ergebnis wählen damit die Wählerinnen und Wähler die Bezirksvertretung Laurensberg und für den Rat die jeweiligen Ratsvertreter der entsprechenden KWBe.

Die oben beschriebene Verschiebung des Teils "Am Hasselholz" findet innerhalb des Aachener Stadtgebietes statt, so dass auch hierfür keine Änderung der Hauptsatzung notwendig ist.

Im Ergebnis können beide Lösungen zu den RWB ebenfalls gehalten werden (die Übersteigung der 15% in der Lösung mit der Überlappung Richterich-Herzogenrath bei RWB 29 -Stand 30.04.2019- egalisiert sich mit der prognostischen Betrachtung zum 31.12.2019).


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-02-06 FB 01_0650_WP17-1 Einteilung des Wahlg SAO.pdf

18.12.2024

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Metadaten

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Ö 3.1
Sitzung
öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Gremium
Wahlausschuss
Datum
Fr., 07.02.2020
Uhrzeit
11:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:14