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Försterstraße - Straßenerneuerung nach Regionetzmaßnahme

FB 61/1290/WP17-1 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Mans aus dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Dr. Otten berichtet, dass aus dem Kreis örtlicher Ratsherren der Vorschlag aufkam, die Försterstraße zur Einbahnstraße zu erklären. Damit könnte man leicht Begegnungsverkehr vermeiden. Er stellt die Frage an Frau Mans ob dies bis zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses geprüft werden kann.

Frau Mans gibt zu bedenken, dass die Prüfung auf Einbahnstraße im Gesamtgebiet betrachtet werden muss. Die Auswirkung auf Nebenstraßen muss berücksichtigt werden. Die jetzige Planung bringt im Straßenquerschnitt gar keine großen Änderungen mit sich. Es könnten lediglich im oberen und unteren Einmündungsbereich wenige Parkstände hinzukommen, da kein Begenungsverkehr mehr stattfinden würde.

Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt weist daraufhin, dass die Frage ob die Försterstraße zu einer Einbahnstraße werden kann, bereits in der Sitzung am 27.11.2019 aufgekommen ist. Sie bittet die Verwaltung dies nochmals intensiv zu überdenken. Des weiteren wünscht Sie von Frau Mans eine Darstellung des zeitlichen Ablaufs.

Frau Mans verdeutlicht, dass die Arbeiten der RegioNetz in der Nizzaallee bereits im März 2020 beginnen sollen und ein Beschluss über die barrierefreie Querungsstelle an der Nizzaallee in Höhe des „Rondells“ heute erfolgen sollte. Über die grundsätzliche Gestaltung der Försterstraße kann weiterhin beraten werden. Sie gibt aber nochmals zu bedenken, dass sich mit der jetzigen Planung an der Straßengestaltung kaum etwas ändern würde.

Herr Dr. Otten wünscht im April einen Bericht zur Prüfung der Möglichkeit die Försterstraße in eine Einbahnstraße zu überführen.

Sodann lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 3 (Plan-Nr. 2019/09-01 L3) für den Umbau der Försterstraße zu fassen. Außerdem fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Ausführungsbeschluss für die barrierefreie Querung an der Nizzaallee (Plan-Nr. 2020_801_L1).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehltdem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 3 (Plan-Nr. 2019/09-01 L3) für den Umbau der Försterstraße zu fassen.

Außerdem fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Ausführungsbeschluss für die barrierefreie Querung an der Nizzaallee (Plan-Nr. 2020_801_L1).

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 3 (Plan-Nr. 2019/09-01 L3) für den Umbau der Försterstraße.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1290/WP17, Tagesordnungspunkt in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 27.11.2019

1. Anlass

Die Regionetz GmbH plant in der Försterstraße die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen. In diesem Zuge soll der Straßenquerschnitt entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt werden.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in der Sitzung am 27.11.2019 mit der Planung zur Försterstraße befasst. Die Verwaltung wurde anschließend mit der Planung von möglichst breiten Gehwegen beauftragt.Gleichzeitig sollen möglichst viele Parkplätze erhalten bleiben.

2. Planung

a) Umbau Försterstraße

Eine Beschreibung der heutigen Situation, ein Bestandsplan sowie die Pläne zu Variante 1 und 2 sind der Vorlage vom 27.11.2019 (FB 61/1290/WP17) zu entnehmen. Die Vorlage ist unter folgendem Link verfügbar: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=96063

Aus den Prüfaufträgen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 27.11.2019 wurde eine dritte Variante entwickelt.

Variante 3:

Wie in Variante 1 weist der östliche Gehweg zwischen Lousbergstraße und der Grünanlage eine Breite von 2,50 m auf und erfüllt damit das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem kann der Ausbaustandard der Premiumfußwege eingehalten werden. Um möglichst viele Parkplätze im öffentlichen Raum zu erhalten, verschmälert sich in Variante 3 der östliche Gehweg ab der Grünanlage auf ca. 1,56 m bis zur Nizzaallee. Diese Breite ist für den Einbau taktiler Leitelemente gerade noch ausreichend. Diese Anpassung zu Gunsten weiterer Parkplätze ist möglich, da für die Fußgänger alternativ ein ca. 3,50 m breiter Weg ohne Treppen durch die Grünanlage zur Verfügung steht. Zum Schutz der bestehenden Grünstruktur kann der Gehweg nicht in die Grünanlage verbreitert werden. Bereits heute ragen die Baumkronen über den vorhandenen Gehweg. Eine Gehwegverbreiterung in den Grünbereich würde daher zur Schädigung des Wurzelwerkes führen und ist deswegen nicht möglich. Der südliche Gehweg misst 1,90 m oder mehr. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung ist eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06) vorgesehen. Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Feuerwehr benötigt dazu mind. alle 20,00 m eine 12,00 m lange und 5,50 m breite Fläche. Daraus ergibt sich der Verlust von potentiellen Parkflächen.

Die Straße wird weiterhin in beiden Richtungen befahrbar sein, wobei die Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. Außerdem wird die Fahrbahnbreite in den Knotenbereichen an der Nizzaallee und Lousbergstr. 4,75 m betragen, um dort den Begegnungsverkehr zu ermöglichen und ein Festfahren zu verhindern.

In dieser Variante sind vier neue Bäume und eine Bank in der Grünanlage vorgesehen. Da ein erhöhter Bedarf für Fahrradbügel festgestellt wurde (vgl. Anlage 1), sind 15 Fahrradbügel im Straßenraum auf Gehwegniveau geplant. Hierfür wird auf 2 mögliche Parkplätze verzichtet. Dadurch stehen bei dieser Variante nach dem Umbau noch ca. 56 Parkplätze zur Verfügung. Die Parkflächen werden auf der asphaltierten Fahrbahn markiert (vgl. Anlage 2).

Für die Försterstraße ist unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen einzurichten.

Anzahl

Bestand

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Parkplätze

71

ca. 52

ca. 59

ca. 56

Bäume

0

4

4

4

Fahrradbügel

1

5

5

15

Bänke

0

1

1

1

Tab. 1: Bilanz: Parkplätze - Bäume - Fahrradbügel - Bänke

Während einer Parkraumerhebung am 17. bzw. 19.09.2019 wurden maximal 60 der heute 71 verfügbaren Parkplätze im öffentlichen Raum genutzt.

Anzahl belegter Parkplätze

17.09.2019

7:00 Uhr

19.09.2019

17:30 Uhr

60

47

Tab. 2: Parkraumbelegung


b) Querung der Nizzaallee

Bevor die Leitungen in der Försterstraße erneuert werden, sind durch die Regionetz Maßnahmen in der Nizzaallee vorgesehen. Um die Fortführung des Premiumfußweges hinauf zum Lousberg sicherzustellen, soll an zwei Stellen die barrierefreie Querung der Nizzaallee ermöglicht werden. Aufgrund fehlender Absenkungen ist das Queren der Nizzaallee für Gehbehinderte und Nutzer von Rollatoren derzeit erschwert. Außerdem verschlechtern parkende Fahrzeuge die Sicht der querenden Fußgänger auf den fließenden Verkehr. Deshalb wird der Gehweg auf der südlichen Seite der Nizzaallee über die Breite der Parkstände hinaus vorgebaut, um die Sichtbeziehungen zwischen den querenden Fußgängern und dem fließenden Verkehr zu gewährleisten. Dazu entfällt ein Parkplatz an der Nizzaallee. Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet (vgl. Anlage 3). Diesen Umbau wird die Regionetz im Rahmen der Wiederherstellung nach ihrer Baumaßnahme in der Nizzaallee durchführen.

4. Kosten

a) Umbau Försterstraße

Unabhängig von der Variantenentscheidung muss ein Vollausbau durchgeführt werden. Die Varianten unterscheiden sich in der Aufteilung der Gehwegfläche und der markierten Parkplätze sowie der Anzahl der Fahrradbügel. Die Varianten verursachen deswegen nur geringfügig unterschiedliche Kosten. Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Fläche des Gesamtausbaus beträgt rund 3.050 m². Die Kosten hierfür werden grob mit ca. 750.000 € veranschlagt.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Für den Ausbau der Försterstraße werden Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Teil-einrichtungen Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung erhoben werden. Die Einstufung erfolgt als Haupterschließungsstraße. Die Kostenbeteiligung der Regionetz wird sich beitragsmindernd auswirken.

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.


b) Querung der Nizzaallee

Die Kosten für den beidseitigen Umbau der Querungsstelle in der Nizzaallee werden mit ca. 12.000 € veranschlagt. Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerungen nach Baumaßnahen der STAWAG“ zur Verfügung.

5. weiteres Vorgehen

Es ist eine Bürgerinformation zum Umbau der Försterstraße geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt und den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen gegeben wird. Die formulierten Hinweise sollen in die Planung der Maßnahme einfließen und beim Ausführungsbeschluss für den Umbau der Försterstraße berücksichtigt werden.

6. Fazit und Empfehlung

a) Umbau Försterstraße

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen, die vorgeschlagene Variante 3 gemäß Anlage 2 (Plan-Nr. 2019/09-01 L3) weiter zu verfolgen und den Planungsbeschluss gemäß dieser Variante zu fassen. Zwar stehen bei Variante 3 im Vergleich zu Variante 2 drei Parkplätze weniger zur Verfügung, jedoch wird mit einer Gehwegbreite von 2,50 m der festgelegte Standard der Premiumfußwege erfüllt. Damit erfüllt eine Gehwegseite das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem wird ein größerer Abstand zwischen den Hausfassaden und den geplanten Bäumen eingehalten und es sind deutlich mehr Fahrradbügel vorgesehen.

b) Querung der Nizzaallee

Es handelt sich um eine Kleinmaßnahme, die zeitlich vor dem Umbau der Försterstraße umgesetzt werden soll. Darüber hinaus sind keine weiteren baulichen Anpassungen seitens der Verwaltung im Rahmen der Baumaßnahme der Regionetz in der Nizzaallee vorgesehen. Deshalb soll der Baubeschluss für die vorgeschlagene barrierefreie Querung gemäß Anlage3 (Plan-Nr. 2020_801_L1) gefasst werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 Straßenerneuerungen nach Baumaßnahmen der STAWAG

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

-96.000

-96.000

0

0

Auszahlungen

200.000

200.000

424.400

424.400

0

0

Ergebnis

200.000

200.000

328.400

328.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-923-9 Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.800

6.800

20.400

20.400

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

40.200

40.200

0

0

Ergebnis

26.800

26.800

60.600

60.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Abstimmungsergebnis

Einstimmig In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 29.04.2020 erfolgt ein Bericht der Verwaltung zum Ergebnis der Prüfungen betreffend Einbahnstraßenregelung in der Försterstraße.

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-02-19 FB 61_1290_WP17-1 Foersterstrasse - Stra SAO.pdf

7.11.2024

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 04.03.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:22