Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2020
FB 61/1398/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Zwick, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung.
Herr Zwick erläutert die ersten drei Punkte der Prioritätenliste wie folgt:
- Die Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Kreuzung „Oppenhoffallee/ Zollernstraße“ ist aufgrund der dort von der Polizei in der Unfallkommission festgestellten Unfallhäufung vorzuziehen.
- Der Bushof, als bedeutsamer, sehr stark frequentierter Mobilitätsknotenpunkt, steht aufgrund seiner komplexen innerstädtischen Bedeutung und den dortigen Problemstellungen im Fokus. In diesem Zusammenhang wird von der Koordinierungsstelle Bushof die Verbesserung der Beleuchtungssituation am und um den Bushof gefordert und priorisiert. Die Beleuchtung in der Peterstraße wird ergänzend dazu kostenneutral von der STAWAG erneuert und modernisiert.
- Am Elisenbrunnen wurde auf Beschwerde und Drängen anliegender Geschäftsleute die Beleuchtungssituation überprüft. Es wurde festgestellt, dass es am Elisenbrunnen insgesamt zu dunkel ist. Die Verbesserung der dortigen Beleuchtung wird aufgrund der Verkehrssicherheit und der innerstädtischen Bedeutsamkeit ebenfalls priorisiert.
Ergänzend hierzu erklärt er, dass sich die Prioritätenliste je nach festgestelltem Bedarf laufend ändert. Nach unten gerutscht sind derzeit die Punkte 7 (Beleuchtung Grauenhofer Weg), 8 (Unterführung entlang der Wurm am Berliner Ring) und 9 (Treppenbeleuchtung zwischen Düserhofstraße und Kuhlweg). Die Punkte 4 (Velo City Station an der Turmstraße), 5 (Schinkelstraße entlang des Gebäudes der RWTH) und 6 (Bushaltestelle Sief "Baumgartsweg" und Einmündung Raerener Straße) sind neu hinzukommen. Ins aktuelle Budget passen alle Punkte von 1-6.
Herr Lindemann regt an bei nächster Vorstellung die Systematik des Punktesystems mit in die Tabelle einzupflegen. Mit dieser Information empfände er die Liste als besser verständlich.
Herr Hasse fragt ob die Liste denn jemals kleiner wird. Außerdem wünscht er zu wissen wie schnell ein Ausfall einer Straßenbeleuchtung repariert werden muss und ob dies dann über die laufende Arbeit geregelt wird oder sich ein Reparaturbedarf immer wieder der Liste anschließen muss?
Herr Zwick beantwortet dies mit der Erklärung wie Fehler gemeldet werden, nämlich über das System der Stawag. Er bekräftigt, dass das Abarbeiten der Liste erfolgt. Jedoch merkt er an, dass das Abarbeiten der Liste in den letzten 2-3 Jahren leider etwas stagniert hat. Der Grund liegt in der Verschmelzung der Stawag mit der RegioNetz. Herr Zwick zeigt eine weitere Liste in der erkennbar ist was in den letzten Jahren abgearbeitet wurde. Hier ist ebenfalls zu sehen, dass Aufträge von vor einem Jahr noch in der Warteliste stecken. Die Stawag hat zugesichert, dass diese Maßnahmen im Frühjahr 2020 abgearbeitet werden.
Herr Deloie merkt die Beleuchtungssituation auf dem Aachener Markt an. Können dort eventuell Spots unter den Bäumen angebracht werden um der Dunkelheit ein bisschen entgegenzuwirken? Gibt es vielleicht sogar ein Beleuchtungskonzept für den Aachener Markt? Er überlegt die Thematik mit seiner
Fraktion nochmals gesondert anzugehen.
Herr Klopstein verweist auf die Internetseite störung24.de. Er findet, dass die Lampen die unseren direkten Arbeitsweg beleuchten nicht vorgezogen werden sollten, nur weil wir es sind.
Herr Moselage sieht die Problematik gegeben, dass die letzten Punkte der Prioritätenliste ja nie angegangen werden, weil sich immer etwas wichtigeres davor schiebt. Er schlägt vor ein Losverfahren, wie bei der Vergabe von Studienplätzen einzusetzen. Des Weiteren wünscht er keineswegs eine vermehrte Beleuchtung des Aachener Markts. Diesem würde die Atmosphäre genommen wenn zu viel Licht hineingebracht würde. Er bittet diese Thematik rücksichtsvoll zu behandeln.
Herr Dr. Otten bestätigt die einfache Handhabung der Meldemöglichkeit bei Störungen der Straßenbeleuchtung. Er spricht sich ebenfalls gegen mehr Beleuchtung auf dem Aachener Markt aus, zumal er die neue „blaue“ Beleuchtung als störend empfindet.
Herr Reinders fragt, bzgl. des Kalt- oder Warmlichtes, ob die Stadt Aachen die ökologisch und finanziell günstigsten Mittel einsetzt?
Herr Zwick bejaht dies. Der BUND hat kürzlich eine Studie veröffentlicht in der verschiedene Straßenbeleuchtungsmittel eingesetzt wurden. Hier fand man heraus, dass LED‘s, die häufig bläulich scheinen, die wenigsten Insekten anlocken.
Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt wünscht, dass die gegebenen Anregungen mit in die tägliche Arbeit einbezogen werden. Sie lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2020 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2020 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder Straßen-beleuchtungsmaßnahme.
Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2019 bilden sie die Liste 2020. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Die Beleuchtungsmaßnahmen am Vennbahnweg wurden gemäß Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.05.2019 aus der Prioritätenliste herausgenommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2020 grau hinterlegt (s. Anlage).
Die Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Kreuzung „Oppenhoffallee/ Zollernstraße“ ist aufgrund der dort von der Polizei in der Unfallkommission festgestellten Unfallhäufung vorzuziehen.
Der Bushof, als bedeutsamer, sehr stark frequentierter Mobilitätsknotenpunkt, steht aufgrund seiner kom-plexen innerstädtischen Bedeutung und den dortigen Problemstellungen im Fokus. In diesem Zusammen-hang wird von der Koordinierungsstelle Bushof die Verbesserung der Beleuchtungssituation am und um den Bushof gefordert und priorisiert. Die Beleuchtung in der Peterstraße wird ergänzend dazu kostenneutral von der STAWAG erneuert und modernisiert.
Am Elisenbrunnen wurde auf Beschwerde und Drängen anliegender Geschäftsleute die Beleuchtungs-situation überprüft. Es wurde festgestellt, dass es am Elisenbrunnen insgesamt zu dunkel ist. Die Verbesserung der dortigen Beleuchtung wird aufgrund der Verkehrssicherheit und der innerstädtischen Bedeutsamkeit ebenfalls priorisiert.
Somit wird mit den geplanten Maßnahmen am Bushof (einschließlich der Peterstraße) und Elisenbrunnen die Beleuchtungssituation vom Hansemannplatz bis zur Einmündung „Hartmannstraße“ verbessert.
Mit einer Umsetzung von Projekten, die mit 1,0 oder weniger bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang auf dem Blatt „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2017 bis 2019“ tabellarisch aufgeführt.
Kosten und Finanzierung:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 €.
Inklusive der beantragten Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 stehen im Haushaltsjahr 2020, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 276.232,60 € zur Verfügung. Hiervon sind 177.619,05 € bereits durch die in 2019 beauftragten Maßnahmen gebunden.
Weitere Maßnahmen werden in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen umgesetzt.
Die Finanzierung der innerstädtischen Maßnahmen am Bushof und Elisenbrunnen kann mit 41.000,00€ aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ mitfinanziert werden, da absehbar ist, dass die noch verbleibenden Restmittel in Höhe von 92.405,10 € die bei Kleinmaßnahmen zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen decken.
Somit ist es neben Verbesserungen am Bushof und dem Elisenbrunnen möglich, mehrere kleinere Maßnahmen aus der Prioritätenliste zu beauftragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2020 | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand** | 276.232,60 | 276.232,60 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 276.232,60 | 276.232,60 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 176.232,60 €
PSP-Element 4-120102-947-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand** | 133.405,10** | 133.405,10** | 243.300 | 243.300 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 153.405,10 | 153.405,10 | 303.300 | 303.300 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
**Haushaltsansatz i.H.v. 81.100 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 52.305,10 €
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 97725
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97725
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-02-20 FB 61_1398_WP17 Strassenbeleuchtungsa SAO.pdf
9.11.2024
501.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 04.03.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:22