Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
FB 01/0650/WP17-2 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Wahlausschusses und verweist auf die Einladung nebst Anlagen, welche als einzigen Tagesordnungspunkt die Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlbezirke vorsehe.
Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
Er verweist auf die in der Vorlage enthaltenen Berechnungen, die die Bildung der Kommunalwahlbezirke für das Stadtgebiet unter Einhaltung der engen, durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW festgesetzten 15%-Ober- bzw. Untergrenzen zum Inhalt hätten. Im Zuge der mehrfachen Berechnungen habe man feststellen müssen, dass sich nicht sämtliche Zielkonflikte hätten auflösen lassen.
Insbesondere Stadtbezirksgrenzen und sozialräumliche Zusammenhänge stellten besondere Herausforderungen dar.
Das vorgelegte Zahlenwerk orientiere sich natürlich strikt an den rechnerischen Vorgaben bezüglich der Einteilung der Kommunalwahlbezirke, aber auch an den möglichen Gestaltungen der Regionswahlbezirke.Es verhindere mit größter Sicherheit etwaige Überschreitungen dieser Regionswahlbezirke. Andere Lösungen mit anderen Prioritätensetzungen wären sicherlich denkbar. Eine stärkere Priorisierung des sozialräumlichen Gefüges und der Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen bedeute aber gleichzeitig eine zu rechtfertigende Überschreitung der 15% Obergrenze, die im Nachgang für die StädteRegion ein Problem darstellen könnte.
Wichtig sei, heute zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen. Sei dies nicht der Fall, sei das Abhalten einer weiteren Sitzung, die bis zum 29.02.2020 stattfinden müsse, angezeigt.
Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, weist auf einige notwendige Korrekturen redaktioneller und darstellungsbezogener Art hin, die von Stadtdirektorin Grehling zugesagt werden.
Ratsherr Lübben, Fraktion Die Grüne, dankt der Verwaltung für die umfangreiche und detaillierte Vorlage, die sehr viel Aufschluss über den rechnerischen Weg gegeben habe. Er werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion, schließt sich dem Dank an die Verwaltung an.
Heute gehe es ausschließlich um den Beschluss zur Bildung der Kommunalwahlbezirke. Wenngleich man ebenfalls die Regionswahlbezirke im Blick habe, sei es oberste Priorität, für das städtische Wahlgebiet eine rechtssichere Lösung zu beschließen. Hier gelte es, Abwägungen zu treffen.
Die große Koalition könne dem Verwaltungsvorschlag in großen Teilen folgen, plädiere jedoch dafür, die beiden neu gebildeten Stimmbezirke 6509 und 6510 im Kommunalwahlbezirk 29 zu belassen. Durch die Zuweisung des Stimmbezirks 6510 zu Kommunalwahlbezirk 8 seien mit Laurensberg, Aachen-Mitte und Haaren insgesamt drei Stadtbezirksgrenzen betroffen. Dies sei nicht haltbar.
Zudem sehe man bei Stimmbezirk 6509 aufgrund seiner Größe das Wahlgeheimnis gefährdet.
Der Vorsitzende erklärt, dass diese Änderung im Hinblick auf die Kommunalwahlbezirkseinteilung unproblematisch sei. Sämtliche Kommunalwahlbezirke bewegten sich sowohl hinsichtlich der Zahlen der Einwohner*innen als auch der der Wahlberechtigten innerhalb der seitens des Verfassungsgerichtshofes vorgegebenen 15%-Ober- wie Untergrenzen. Mit der Zuordnung der Stimmbezirke 6509 und 6510 in den Kommunalwahlbezirk 29 würde zudem dem Urteil insofern Rechnung getragen, als dass an betreffender Stelle die Stadtbezirksgrenze Aachen-Mitte und Laurensberg eingehalten würde.
Mit der Einteilung der Kommunalwahlbezirke sei auch die originäre Zuständigkeit der Stadt erfüllt.
Allerdings ergäben sich auf der Ebene der StädteRegion Überschreitungen.
Bei der „Überlappung“ von Aachen-Richterich mit Herzogenrath/Bank und einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 28 und 29 zu einem Regionswahlbezirk würde der Durchschnittswert der betreffenden Wahlberechtigtenum 23,52 % überschritten. Bei der „Überlappung“ von Aachen-Walheim mit Roetgen und einer Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 29 und 30 zu einem Regionswahlbezirk betrüge die Überschreitung 21,18 %.
Diese Überschreitungen, jenseits der grundsätzlich zulässigen 15% Über- bzw. Unterschreitung,wären seitens der StädteRegion mit Blick auf die Besonderheit der üblichen Strukturen eines Kommunalwahlbezirks einer kreisfreien Stadt im Sinne des Urteils des Verfassungsgerichtshofes verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.
Seitens der großen Koalition sei man davon überzeugt, dass das Zerreißen von insgesamt drei Bezirksgrenzen schwerer wiege, weshalb die Überschreitung gut begründbar sei, so Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, CDU-Fraktion. Man sei nicht in Kenntnis, wie die StädteRegion die Regionswahlbezirke bilden werde. Man halte das Risiko deshalb für überschaubar.
Ratsfrau Parting, SPD-Fraktion, erklärt ergänzend, dass man die Zusammenfassung von insgesamt drei Stadtbezirken zu einem Kommunalwahlbezirk für hoch problematisch halte. Der Gesetzgeber habe die Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen explizit gesetzlich fixiert. In der Abwägung wiege dieses Argument eindeutig schwerer. Für die Stadt Aachen sei man auf der rechtssicheren Seite, für die StädteRegion sei die Überschreitung gut begründbar.
Der Vorsitzende stellt sodann die insbesondere um die redaktionellen Änderungen unter Berücksichtigung des Antrags der CDU und SPD Fraktionen bereinigte Vorlage zur Abstimmung.
Auf Nachfrage sichert die Stadtdirektorin Ratsherrn Lübben zu, sein beabsichtigtes Stimmverhalten neben dem Abstimmungsgang nochmals ausdrücklich festzuhalten: Ratsherr Lübben erklärt, er wolle nach wie vor der Verwaltungsvorlage wie vorgelegt zustimmen.
Somit wird abgestimmt über den Antrag:
Der Wahlausschuss des Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Vorlage mit folgender Änderung: Die Stimmbezirke 6509 und 6510 werden dem Kommunalwahlbezirk 29 zugeordnet, um die bezirklichen Grenzen einzuhalten. Mit dieser Zuordnung liegt Kommunalwahlbezirk 29 weiterhin innerhalb der 15%-Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl.
Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit zur Einteilung der Regionswahlbezirke beim Wahlausschuss der StädteRegion Aachen liegt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Wahlausschuss der Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Vorlage.
- Der Wahlausschuss nimmt die möglichen Einteilungen der Regionswahlbezirke zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Erstellung der Ursprungsvorlage und der Tischvorlage zur Sitzung vom 07.02.2020 wurde im Zuge der Fortentwicklung ein weiterer Vorschlag erarbeitet, mit dem von der derzeitigen Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken möglichst wenig abgewichen wird.
Um dies zu erreichen, wurden – ergänzend zu den in der Ursprungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen – erneut veränderte Zuschnitte im Bereich „Soers“ vorgenommen. Diese sieht nunmehr folgende Änderungen vor:
Kommunalwahlbezirk 29 wurde verschlankt, indem Stimmbezirk 6504 so aufgeteilt wird, so dass die beiden neuen Stimmbezirke 6509 und 6510 entstehen.
Stimmbezirk 6509 werden die folgenden Straßen zugeordnet:
-Purweider Winkel
-Soerser Winkel
Stimmbezirk 6510 werden die folgenden Straßen zugeordnet:
-Im Purweider Feld
-Purweider Weg
-Eulersweg
-Hochbrück
-Hubert-Wienen-Straße
-Krefelder Straße
-Soerser Weg 41-310
-Strüverwinkel
In Stimmbezirk 6504 verbleiben somit:
-Berensberger Straße
-Diepekuhl
-Ferberberg
-Rütscher Straße
-Schlossparkstraße
-Raphaelshöfe
-Talbothof
-Sonnenweg
-Strüverweg
-Zum Blauen Stein
-Soerser Weg 349+350
Stimmbezirk 6509 wird Kommunalwahlbezirk 7, 6510 wird Kommunalwahlbezirk 8 zugewiesen. Stimmbezirk 6504 verbleibt in Kommunalwahlbezirk 29.
Im Ergebnis wählen damit die Wählerinnen und Wähler die Bezirksvertretung Laurensberg und für den Rat die jeweiligen Ratsvertreter der entsprechenden Kommunalwahlbezirke.
Die in der Tischvorlage beschriebene Verschiebung des Teils "Am Hasselholz" wurde rückgeführt. Entsprechend findet keine Verlagerung von Stimmbezirk 1701 in 4807 statt.
Um eine möglichst geringe Abweichung der Regionalwahlbezirke(basierend auf der gleichen Kommunalwahlbezirkseinteilung) im Vergleich zur derzeitigen Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken zu erreichen, waren die folgenden Verlagerungen von Stimmbezirken notwendig:
- Stimmbezirk 3103 aus Kommunalwahlbezirk 9 in Kommunalwahlbezirk 1 verlagert. So konnten in Variante 3.a) (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) die beiden Kommunalwahlbezirke 7 und 9 zusammengefasst werden; in Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) konnten die beiden Kommunalwahlbezirke 9 und 19 in einem Regionalwahlbezirk verbleiben.
- Stimmbezirk 1802 wurde aus Kommunalwahlbezirk 5 in Kommunalwahlbezirk 4 verlagert, um in Variante A (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) eine Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 5 und 6 bzw. der Kommunalwahlbezirke 5 und 28 in Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) zu erreichen.
- In Stimmbezirk 1802 wurde die Stimmbezirksgrenze entlang des Rangierbahnhofs an der Süsterfeldstraße marginal verändert. Der Neuzuschnitt geschieht ohne etwaige Folgen auf die Zahl der Einwohner*innen bzw. der Wahlberechtigten, da dieser in unbewohntem Gebiet erfolgt.
Regionalwahlbezirkseinteilung
Variante 3.a) (ÜberlappungAachen-Richterich mit Herzogenrath):
In Variante 3.a) (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) können durch die Verlagerung der Stimmbezirke 3103 und 1802 insgesamt 6 Regionalwahlbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt beibehalten werden.
Die übrigen Neuzuschnitte würden sich aus dem Wegfall der dreiKommunalwahlbezirke11, 31 und 32sowie der daraus resultierenden Neuzuschnitte der Kommunalwahlbezirke und der Überlappung des Stadtbezirks Aachen-Richterich mit Herzogenrath ergeben.
Mit der Aufteilung des Kommunalwahlbezirks 11 auf die beiden Kommunalwahlbezirke 10 und 12 erscheint deren Zusammenfassung zu einem Regionalwahlbezirk deshalb als sinnvoll, weil derzeit die Kommunalwahlbezirke 11 und 12 einen Regionalwahlbezirk bilden.
Im Weiteren würden hieraus die weiteren Neuzuschnitte der Regionalwahlbezirke im Gebiet der Innenstadt mit der Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 7 und 9, 14 und 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 zu je einem Regionalwahlbezirkresultieren.
Die Kommunalwahlbezirke 8 und 25, die infolge des Wegfalls des Kommunalwahlbezirks 31 die hierin befindlichen Stimmbezirke in sich aufnehmen, würden nunmehr zu einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden.
Die Kommunalwahlbezirke 28 und 29 würden einen Regionalwahlbezirk in Folge der Überlappung des Kommunalwahlbezirks 30, Aachen-Richterich, mit Herzogenrath-Bankbilden.
Der Kommunalwahlbezirk 28 würde hierbei die bisher in Kommunalwahlbezirk 32 abgebildeten Stimmbezirke in sich aufnehmen.
Durch die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 28 und 29 würde die vom Verwaltungsgerichtshof vorgebebene und als zulässig erachtete Obergrenze von 15 % bei den Wahlberechtigten zum 31.12.2019 überschritten werden.
Ein Regionalwahlbezirk darf gemäß den seitens der StädteRegion übermittelten Zahlen der Wahlberechtigten zum 31.12.2019 durchschnittlich 12.221 Wahlberechtigte ausweisen
(439.955:36 Regionalwahlbezirke).
Im Rahmen der zulässigen Unter- bzw.Überschreitung von 15 % von diesem Durchschnittswert ergibt sich ein Rahmen von 10.388 bis 14.054 Wahlberechtigten. Dieser Rahmen würde zum 31.12.2019 um 210 Wahlberechtigte überschritten werden. Vom Durchschnittswert ausgehend (12.221) betrüge die Überschreitung damit 16,7 %.
Es bleibt abschließend festzuhalten, dass im Zuge der Überlappung des Stadtbezirks Aachen-Richterich mit Herzogenrath alle verbleibenden Stadtbezirke zu jeweils einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden könnten und nicht durchschnitten würden. Entsprechend würden auch die beiden Kommunalwahlbezirke Aachen-Kornelimünster (KWB 26) und Aachen-Walheim (KWB 27) nunmehr einen Regionalwahlbezirk bilden.
Hiermit wäre der in § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz enthaltenen Forderung nach Wahrung der räumlichen Zusammenhänge und Einhaltung der Bezirksgrenzen ebenfalls Genüge getan.
Regionalwahlbezirkseinteilung, Variante 3.b)
(Überlappung Aachen-Aachen-Walheim mit Roetgen):
In Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) könnten durch die Verlagerung der Stimmbezirke 3103 und 1802 insgesamt 10 Regionalwahlbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt beibehalten werden.
Zur Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 5 und 28 zu einem Regionalwahlbezirk sowie der Kommunalwahlbezirke 8 und 25 gelten die bereits beschriebenen Gründe.
Durch die Bildung dieser Regionalwahlbezirke würden in Folge die Kommunalwahlbezirke 6 und 7 zu einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden.
Die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 12 und 13 zu einem Regionalwahlbezirk würde aufgrund des Wegfalls des Kommunalwahlbezirks 11 im Zuge der Reduzierung der Regionalwahlbezirke erfolgen.
Die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 15 und 26 zu einem Regionalwahlbezirk würde im Zuge des Wegfalls der Zusammenfassung von Kommunalwahlbezirk 26 mit Stolberg erfolgen.
Im Ergebnis können beide Lösungen zu den Regionalwahlbezirkenweiterhinaufrechterhalten werden, wobei die Übersteigung der 15% in der Variante 3.a) zum 31.12.2019 (Überlappung Aachen-Richterich/Herzogenrath)durch den Wahlausschuss der StädteRegion ebenso verfassungsrechtlich zu begründen wäre wie die Zerschneidung der Stadtbezirksgrenzen in Variante 3.b) (Überlappung Aachen- Aachen-Walheim mit Roetgen).
Die abschließende Entscheidungskompetenz über die Einteilung der Regionswahlbezirke liegt allein in der Hand des Wahlausschusses der StädteRegion.
Entsprechend sind die obigen Ausführungen zu den Regionswahlbezirken als Option bzw. Vorschlag zu werten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 97786
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=97786
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-02-14 FB 01_0650_WP17-2 Einteilung des Wahlg SAO.pdf
25.10.2024
1.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 1
- Sitzung
- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
- Gremium
- Wahlausschuss
- Datum
- Mi., 19.02.2020
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 22:18