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Erweiterung der Wertstofferfassung im Stadtgebiet Aachen

E 18/0219/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne weitere Diskussion nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb ein Wertstoffmobil, angelehnt an die mobile Schadstoffsammlung, sowie die Sammlung der Hartkunststoffe über die Recyclinghöfe einzuführen. Das Wertstoffmobil wird zunächst als Pilotprojekt für ein Jahr eingeführt und nach einer Evaluation entschieden, ob eine Fortführung über das Jahr hinaus erfolgen wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb ein Wertstoffmobil, angelehnt an die mobile Schadstoffsammlung, sowie die Sammlung der Hartkunststoffe über die Recyclinghöfe einzuführen. Das Wertstoffmobil wird zunächst als Pilotprojekt für ein Jahr eingeführt und nach einer Evaluation entschieden, ob eine Fortführung über das Jahr hinaus erfolgen wird.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Referentenentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der verbesserten Schließung von Kreisläufen. Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem dieGetrenntsammelpflicht, spezifiziert nach Abfallarten, gestärkt. Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) gerichtet.Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, Metalle, Kunststoffe oder Alttextilien zukünftig getrennt zu sammeln. Der Aachener Stadtbetrieb unterstützt die ökologischen Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und befürwortet eine Intensivierung der Wertstofferfassung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die beiden nachstehenden Maßnahmen in das Aufgabenportfolio der Aachener Abfallwirtschaft aufzunehmen.

  1. Maßnahmenzur Umsetzung der geforderten Getrenntsammelpflichten

Wertstoffmobil

Eine Maßnahme zur Intensivierung derGetrenntsammelpflichten von Abfällen aus privaten Haushalten ist die Einführung eines sog. „Wertstoffmobils“ im Stadtgebiet.

Zielhierbei ist es,kleinteiligere Wertstoff-/Sperrgutgegenstände nicht mehr über den Restabfallbehälter zu entsorgen und dadurch zu einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung beizutragen. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, wird durch die Einführung eines Wertstoffmobils das bestehende Serviceangebot des Aachener Stadtbetriebes zur Entsorgung von Wertstoffen erweitert. Außerdem wird zu einer Reduzierung von wildem Müll und damit zur Erhöhung der Stadtsauberkeit beigetragen, da den Bürgerinnen und Bürgern eine haushaltsnähere Alternative zu den beiden Recyclinghöfen zur Abgabe von Wertstoffen geboten wird. Darüber hinaus können ebenso CO²-Emissionen durch eingesparte Fahrten zu den Recyclinghöfen eingespart werden.

Ein derartig beschriebenes Wertstoffmobil ist bereits erfolgreich in verschiedenen Städten wie München, Würzburg oder Magdeburg im Einsatz.

Das Wertstoffmobil (Klein-LKW, ausgestattet mit Gitterboxen) soll die gleichen Standorte und Zeiten des Schadstoffmobils bedienen. Somit können die Bürgerinnen und Bürger an den beiden jährlichen Sammelterminen des Schadstoffmobils zeitgleich auch bestimmte Wertstoffe am Wertstoffmobil entsorgen. Die Termine sind in der nachfolgenden Abbildung aufgeführt:

Folgende Wertstofffraktionenkönnen am Wertstoffmobil gesammelt werden:

  • Elektrokleingeräte
  • Energiesparlampen
  • Kunststoff- und Metallabfälle (keine Verpackungen)
  • Alttextilien
  • CD/DVD und Korken
  • Akkus und Batterien (keine Fahrzeug- oder Industriebatterien)
  • Holz

Die Menge und Abmessungen der Anlieferungen sind hierbei aus Kapazitäts- und Transportgründen entsprechend zu begrenzen.

Der Einsatz wird zunächst auf ein Jahr beschränkt und nach einer Evaluation entschieden, ob eine Fortführung des Wertstoffmobils erfolgen wird.

Sammlung Hartkunststoffe über den Recyclinghof Eilendorf

Um den gefordertenGetrenntsammelpflichten gerecht zu werden, ist weiterhin geplant, zukünftig eine separate Erfassung von Hartkunststoffen auf den Recyclinghöfen anzubieten. Ziel ist es hierbei, den Kunststoff getrennt vom sonstigen Sperrgut einzusammeln und einem entsprechenden Verwertungsverfahren zuzuführen. Hierzu liegt dem Aachener Stadtbetrieb auch ein entsprechender Antrag aus dem politischen Raum vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen

Wertstoffmobil

Aus heutiger Sicht geht mit der Einführung des Wertstoffmobils kein zusätzlicher Personalbedarf einher. Weiterhin kann bezogen auf das notwendige Fahrzeug auf den bestehenden Fahrzeugpool zurückgegriffen werden. Durch das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen entstehen laufende Personal- und Fahrzeugkosten in Höhe von etwa 30.000 Euro jährlich, die gleichzeitig in der Elektrosammlung sowie auf dem Recyclinghof eingespart werden. Somit findet eine Verlagerung der bereits bestehenden Kosten hin zum Wertstoffmobil statt.

Sammlung Kunststoffe über den Recyclinghof Eilendorf

Da die Verwertung von Hartkunststoffen einer Vergabe unterliegt, liegen die genauen Kosten und ggf. Erlöse noch nicht vor. Weiterhin geht mit der Einführung auch kein zusätzlicher Personalbedarf einher, da der zusätzliche Aufwand auf dem Recyclinghof mit dem bestehenden Personal bewältigt werden kann. Aller Voraussicht nach werden sich die Sammlung, der Transport und die Verwertung kostenneutral darstellen, da die Kunststoffe bisher über die Sperrgutabfuhr entsorgt werden und dort in Zukunft entfallen.

Entstehende Kosten sind insgesamt über die Abfallgebühren zu finanzieren.


Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-02-11 E 18_0219_WP17 Erweiterung der Wert SAO.pdf

20.11.2024

770.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 10.03.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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