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Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim

BA 4/0191/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die CDU-BF begrüßt die Anschaffung einer solchen Anlage, da im Stadtbezirk wenig mobile Geschwindigkeitsmessungen an den entsprechenden Gefahrenpunkten stattfinden, z. B. an der Straße Iternberg oder der Aachener Straße im Bereich Oberforstbach.

Auch die SPD-BF spricht sich positiv für die Beschaffung dieser Anlage aus und erinnert daran, dass in benachbarten belgischen Gemeinden vor jeder Kita und Schule derartige Anlagen stationär aufgestellt sind. Sie sieht die Prioritäten jedoch nicht nur auf den Tempo-30-Zonen, sondern auch auf andere Straßen mit Durchgangsverkehren. Im Hinblick auf die zurückliegenden Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in der Bezirksvertretungund den darin von Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Verkehrsproblemen im Ort Sief, möchte sie zunächst in diesem Bereich den Einsatz der Anlage priorisieren. Hiermit würden man den Bewohnerinnen und Bewohnern von Sief auch ein positives Zeichen setzen, dass sich nun etwas tut.

Herr von Thenen erinnert nochmals an den seinerzeitigen Beschluss der Bezirksvertretung eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aus bezirklichen Mitteln zu erwerben und durch den Aachener Stadtbetrieb entsprechend umsetzen zu lassen. Diese Anlage dient nicht nur zur Signalisierung der gefahrenen Geschwindigkeiten gegenüber dem Fahrzeugführern, sondern sie misst und speichert auch die gefahrenen Geschwindigkeiten und ist auslesbar. Entsprechend den Ausführungen der CDU-BF sollte die Anlage auch dort aufgestellt werden, wo Unfallschwerpunkte sind. Es macht für ihn daher Sinn, eine solche Anlage an den bereits bekannten Unfallschwerpunkten durchgängig aufzustellen und somit den tatsächlichen Verkehrsfluss als Ergebnis zu erhalten, um ggf. auf dieser Basis weitere Maßnahmen zur Reduzierung oder Überwachung der Geschwindigkeiten zu veranlassen. Es macht daher Sinn, diese Anlage zunächst dort aufzustellen wo bereits erkannte Unfallschwerpunkte sind. Dem Vorschlag der SPD-BF, die Anlage zunächst im ersten Einsatz in Sief aufzustellen, kann man durchaus zustimmen.

Frau Claßen gibt zu bedenken, dass die Verwaltung hinsichtlich der von den Bewohnerinnen und Bewohnern geschilderten Verkehrsprobleme in Sief bereits aktiv geworden ist und künftig die bereits vorhandene Geschwindigkeitsmessanlage, die sog. Blackbox, einsetzen wird. Es sollten daher zunächst keine Hoffnungen geweckt werden, indem die neue Anlage dort eingesetzt wird.

Hierzu äußert sich die SPD-BF, wenn die Verwaltung aber erst in einem halben Jahr oder noch später in Sief aktiv wird, weil die Blackbox ausgebucht ist, dann appelliert sie dafür, dass neue Gerät trotzdem vorgezogen einzusetzen, um bewusst zu zeigen, dass etwas getan wird.

Unter Hinweis auf Seite 35 der Verwaltungsvorlage schlägt Herr von Thenen hinsichtlich der Priorisierung vor, die Ziffer 1 so zu belassen und Ziffer 2 so zu ändern, dass Priorität bisher erkannte Unfallschwerpunkte, derzeitige Gefahrenstellen und sonstige Straßen haben. Sief sollte jedoch wegen der Aktualität zunächst vorgezogen werden.

Es schließt sich eine Diskussion hinsichtlich der Definierung von Unfallschwerpunkten und der Priorisierung der Messstellen an, an der sich Sprecher der SPD-BF, Herr von Thenen, Frau Nos und Frau Claßen beteiligen. Nachdem Herr von Thenen nochmals auf seinen Vorschlag zur Erweiterung des Beschlusses verweist, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beschaffung und zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim zustimmend zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig die Verwendung des Gerätes im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim nach der Prioritätenziffer 1 und unter Ziffer 2 haben Priorität die Unfallschwerpunkte und sonstige Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h - außerhalb der unter Ziffer 1 aufgeführten Bereiche - innerhalb der geschlossenen Ortslage. In diesem Zusammenhang schlägt Herr von Thenen vor, die Geschwindigkeitsanzeigetafel wegen der Aktualität zunächst in Sief einzusetzen. Dies sollte man zum einen als Testphase betrachten und zum anderen dient die Anlage als sichtbares Element für den Bürger. Als Standort für die Anlage sind zunächst geeignete Stellen an der Wilbankstraße vorzusehen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung erklären sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beschaffung und zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Verwendung des Gerätes im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim anhand der aufgezeigten Kriterien.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in der Sitzung am 04.12.2019 die Bereitstellung bezirklicher Mittel in Höhe von 3.500,00 € für die Beschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Anzeigetafel beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein geeignetes Gerät einschließlich Solarpaneele bestellt. Die Lieferung wurde für das II. Quartal 2020 angekündigt.

Der gleiche Gerätetyp ist bereits in anderen Bezirken in Gebrauch und hat sich in Hinsicht auf Funktionalität und Qualität bewährt. Die Messwerte und die Auswertungsergebnisse sind zu 100% vergleichbar und können somit von den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Verkehrsanlegen mit einer einheitlichen Auswertungssoftware verarbeitet werden.

Die Montage vor Ort bedarf eines zeitlichen Aufwandes von ca. 30 – 40 Minuten und wird vom Aachener Stadtbetrieb mit einem Hubwagen (LKW) und zwei Mann Besatzung ausgeführt. Die Demontage/Montage erfolgt durch die jeweilige Bezirkskolonne. Der notwendige Akkuwechsel lässt sich durch das ergänzende Solarpaneel verzögern. Bislang sind diese Arbeiten in den anderen Bezirken über das Budget der Bezirke beim Stadtbetrieb verbucht worden. Es bleibt aber auch festzustellen, dass die Auswahl der Messstellen im Bezirk personelle und finanzielle Ressourcen bindet, da in jedem Fall ein Ortstermin zur Feststellung der Eignung des Messortes notwendig ist.

Das Gerät darf nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren Verkehrsschildern angebracht werden. Aus diesem Grunde wurde mit der STAWAG vereinbart, dass erst nach vorheriger Abstimmung jedes Standortes eine Montage an den Lichtmasten erfolgen kann.

Es wird eine ausreichend lange und einigermaßen gerade Messstrecke benötigt, auf der keine Beeinträchtigung der "Sicht" durch Bäume, Fahrgastunterstände o. a. vorhanden ist. Auch eine Installation vor Kreuzungen und „Rechts vor Links“ Einmündungen ist nicht sinnvoll, da hier die Geschwindigkeiten ohnehin reduziert werden.

Die Straßenverkehrsbehörde hat dem Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den Bezirken mit folgenden Vorgaben zugestimmt:

- Die Beschaffung des Gerätes und die Unterhaltung erfolgen aus bezirklichen Mitteln und mit bezirklichen Kräften.

- Die Standorte der Tafel werden von vom Bezirk nach sachlichen Aspekten (schützenswerte Einrichtungen, Unfallhäufungsstellen, besondere Verkehrslagen z. B. wegen Baustellen oder Umleitungsverkehren) ausgewählt.

- Die Messergebnisse der nicht geeichten Geräte werden nicht veröffentlicht, sondern bei überdurchschnittlich hohen Überschreitungen lediglich als Grundlage für den Einsatz des geeichten Wavetech-Gerätes des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ("BlackBox") herangezogen.

Bei einem Einsatz des Gerätes im Stadtbezirk ist davon auszugehen, dass auch aus der Bürgerschaft die verständliche Nachfrage entsteht, die Anlage in den jeweiligen Wohngebieten einzusetzen.

Zum sachgerechten und den Notwendigkeiten angepassten Einsatz wird daher vorgeschlagen, eine Priorisierung festzulegen, um eine einheitliche Verwendung im gesamten Stadtgebiet zu verfolgen.

1. Priorität haben die Bereiche im näheren Umfeld

von Schulen und deren Schulwege

Kindertagesstätten

Kinderspielplätzen und

Seniorenwohnanlagen oder anderen schützenswerten Einrichtungen

Hier sollte reihum ein Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes erfolgen.

2.Priorität haben

sonstige Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h - außerhalb der o.a. Bereiche -innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Hier sollte der Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes oder von Anfragen aus der Bürgerschaft erfolgen.

Alle anderen Einsatzwünsche sind dann im Einzelfall, ggf. im Benehmen mit der Bezirksvertretung abzustimmen und zu entscheiden.

Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Anlage zur Vermeidung von Gewöhnungseffekten immer nur für einen Zeitraum von 2-3 Wochen an derselben Stelle einzusetzen.

Mit Blick auf die Einsatzdauer und der Tatsache, dass sich in vielen Fällen die Einsatzprioritäten auch überschneiden, dürfte es möglich sein, weitestgehend umfassend den zu erwartenden Nachfragen aus der Bürgerschaft nachzukommen und trotzdem den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Die Einsatzorte werden vom Bezirksamt dokumentiert.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig ohne
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-02-25 BA 4_0191_WP17 Einsatz einer mobile SAO.pdf

17.11.2024

74.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 11.03.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:24