7. Dezember 2005 um 16:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen von den Verboten der §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes aus Anlaß der Weltreiterspiele

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen von den Verboten der §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes aus Anlass der Weltreiterspiele als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 07.12.2005
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Status
gemischt