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Aachen setzt sich für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohle ein Ratsantrag 504/17 vom 11.06.2019, UWG

FB 36/0443/WP17 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Allemand (UWG) erkennt, dass sein Antrag zwischenzeitlich in einigen Aspekten überholt ist, aber Intension des Antrages sei es gewesen, dass die Stadt Aachen zu diesem Thema Stellung nehmen solle.

Menschen würden durch den Kohleabbau ihre Heimat verlieren und wertvolle Biotope würden zerstört.

Die Klimaprobleme wären nicht gelöst, sondern würden ungeachtet der Pandemie direkt auf die Stadt Aachen zukommen. Die in der Vorlage formulierte Empfehlung der Verwaltung reiche ihm nicht aus.

Herr Stettner (Grüne) merkt an, dass einige Forderungen nicht mehr aktuell seien. Auf Bundes- und Landesebene sei ein Kohle-Kompromiss ausgehandelt worden. Die im Kohleausstiegsgesetz verankerten Ziele fielen weit hinter die dort formulierten Ziele zurück. Die Stadt Aachen müsse aus seiner Sicht in dieser Thematik einen deutlichen Appel abgeben und erneuerbare Energien weiter forcieren, um somit den lokalen Klimaschutz voranzutreiben. Er legt dem Ausschuss einen geänderten Beschlussvorschlag vor.

Ratsfrau Lürken (CDU) merkt an, dass die Stadt Aachen bzw. der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in dieser Thematik nicht zuständig sei. Es müsse unbedingt vermieden werden, reine Symbolpolitik zu betrieben. Klimapolitische Aufgabe der Stadt sei es vielmehr, alle Potentiale zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Aachen selbst auszuschöpfen.

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) fügt hinzu, dass die Stadt Aachen im Thema „erneuerbare Energien“ auf einem richtigen Weg sei. Es gebe bereits viele gute, richtige Maßnahmen und auch sie sehe keine Zuständigkeit für diesen Antrag im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Es sei zwar das gemeinsame Ziel, aber man müsse auch rechtlich richtig handeln.

Herr Deumens (Linke) fragt sich, was solche Appelle/Resolutionen bringen sollten. Er könne den Antrag der UWG trotzdem inhaltlich nachvollziehen. Er schließe sich aber dennoch dem Vorschlag der Verwaltung an.

Herr Stettner (Grüne) stimmt zu, dass einige, gute Maßnahmen bereits auf dem Weg seien. Jedoch würde der Kohlekompromiss aktuell nicht im Bund berücksichtigt. Es müsse noch mehr getan werden. Er wirft der Bundespolitik vor, sie würde zu wenig Wert auf einen sozial-ökologischen Wandel legen und nur den ökologischen Wandel behandeln.

Ratsfrau Lürken (CDU) wünscht sich ebenfalls einen rascheren Kohleausstieg, aber dies zu entscheiden läge nun einmal nicht beim Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen.

Ratsherr Prof. Dr. Müggenborg (CDU) befürchtet, dass Entschlüsse außerhalb von Zuständigkeiten zur Politik-Verdrossenheit führen könnten. Daher sei dies der falsche Weg.

Herr Szagunn (Piraten) weist darauf hin, dass Betriebsschließungen bei einem möglichen Kohle-Stop erforscht seien und kein gravierendes, wirtschaftliches Problem darstellen würden.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) erinnert daran, dass jede Fraktion in Ausschüssen jederzeit das Recht habe, einen geänderten Beschlussvorschlag zu stellen.

Beschluss

Geänderter Beschlussvorschlag (GRÜNE): Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.Der Ausschuss appelliert an die Kraftwerksbetreiber, mit der Abschaltung des zweiten Blocks im Jahr 2025 das Kraftwerk insgesamt vom Netz zu nehmen. Beschluss der Verwaltung: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Ratsantrag zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 504/17 vom 11.06.2019 gilt hiermit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Ratsantrag zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 504/17 vom 11.06.2019 gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachfolgend nimmt die Verwaltung zu den von der UWG beantragten Schritten Stellung

Punkt 1 des Antrags der UWG:

Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss zur frühzeitigen Beendigung der benachbarten Tagebaue und die frühzeitige Abschaltung der Kohlekraftwerke, insbesondere in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ein.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich trägt der Energiesektor in Deutschland - nach dem Verkehr - am stärksten zur Belastung der Luft mit Stickoxiden (NOx) bei. Seit 20 Jahren verursacht er gleichbleibend etwa ein Viertel der NOx-Belastung in Deutschland. Die bundesweit acht größten Braunkohlekraftwerke sind dabei verantwortlich für etwa 8 Prozent des bundesdeutschen NOx-Schadstoffausstoßes.

Das Stadtgebiet Aachens ist aufgrund der vorherrschenden Wetterlagen und Windrichtungen über das gesamte Jahr jedoch nur selten und in eingeschränktem Maße durch Emissionen der o.g. Tagebaue (insb. Feinstäube) und des Kraftwerks Inden/Weisweiler (u.a. NOx)betroffen; ablesbar wird dies aus den Analysen des Landesumweltamtes (LANUV) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Luftreinhalteplans Aachen.

DasBundeskabinett hat am 29.01.2020 das Kohleausstiegsgesetz als Entwurf verabschiedet und damit einen verbindlichen Fahrplan zurAbschaltung der Kraftwerke und damit der Stilllegung der Tagebaue festgelegt. Der Ausstiegsplan berücksichtigt auch die Notwendigkeit der Stabilisierung der Netze beim Umstieg auf erneuerbare (volatile) Energien, die unterschiedliche Ersatzmaßnahmen (u.a. Speicherung, Leitungsausbau etc.) notwendig machen (und im Zeitplan berücksichtigt werden müssen). Die Tagebaue Inden und Hambach werden früher geschlossen als ursprünglich von RWE geplant.

Ende 2021 soll der 1. Block im Kraftwerk Weisweiler stillgelegt werden; die Kraftwerke des Rheinischen Reviers ziehen ab 2023 nach. Für das KW Weisweiler ist im Kohleausstiegsgesetz folgender Abschaltpfad verankert:

Braunkohlekraftwerke:Abschaltdatum:

Block E oder F (jeweils 321 MWel) 31.12.2021

Block E oder F (jeweils 321 MWel) 01.01.2025

Block G oder H (663 /656 MWel) 01.04.2028

Block G oder H (663 / 656 MWel)01.04.2029

Fazit:Vor dem Hintergrund des aktuell beschlossenen Kohleausstiegsgesetzes wird verwaltungsseitig keine Empfehlung abgegeben, den politischen Einfluss der Stadt zur frühzeitigen Beendigung der benachbarten Tagebaue und zur frühzeitigen Abschaltung der Kohlekraftwerke geltend zu machen.

Punkt 2 des Antrags der UWG:

Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Luftreinhaltung bezüglich der Braunkohlekraftwerke ein. Vorbildlich sind hier die kraftwerksblock-spezifischen Maßnahmenpakete der „Klima-Allianz Deutschland“ zu benennen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seit dem 17. August 2018 ist die gesetzliche Umsetzungsfrist der europäischen Regelung zu europäischen Abgasstandards für Kohlekraftwerke verstrichen.Die Bundesregierung musste entsprechendes nationales Recht einführen, Grenzwerte festlegen undsich an den Vorgaben aus der Luftqualitätsrichtlinie der EU orientieren. Die Stein- und Braunkohlekraftwerke müssten die EU-Standards ab August 2021 einhalten. Dies kann im Rahmen einer Nachrüstung, z.B. mit Katalysatoren, erfolgen.

Nach aktuellen Rechtsgutachten (DUH und Klima-Allianz Deutschland) muss der deutsche Gesetzgeber, unter Einhaltung von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen im Rahmen des Verordnungsermessens, durch die Umsetzung der europäischen Standards dazu beitragen, dass die Stickstoffoxidbelastung aus dem Kraftwerkssektor in Deutschland substanziell reduziert wird. In dem Gutachten wird aber auch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die zuständigen Behörden des Landes im Rahmen von Einzelfallentscheidungen auf Antrag des Anlagenbetreibers Ausnahmen für einzelne Kraftwerke festgelegen können.

Fazit:Mit Blick auf den unter Punkt 1 genannten Kohleausstieg und den skizzierten Abschalt-Fahrplan für das Kraftwerk Weisweiler, aber auch wegen der beschränkten Relevanz der NOx Kraftwerksemissionen für die Luftqualität im Stadtgebiet Aachen sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, dem Rat der Stadt zu empfehlen, seinen politischen Einfluss für eine verschärfte Umsetzung der EU Richtlinie zurNOx Minderung geltend zu machen.

Punkt 3 des Antrags der UWG:

Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss für den Erhalt des Hambacher Forstes ein.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Erhalt des Hambacher Forstes in seiner heutigen Form ist Bestandteil des vorliegenden Entwurfes des Kohleausstiegsgesetzes vom 29.01.2020. Insoweit besteht auch hier kein weiterer Handlungsbedarf.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Geänderter Beschlussvorschlag der GRÜNEN: Abgelehnt bei 9 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen Beschlussvorschlag der Verwaltung: Einstimmig angenommen. Um 17:43 Uhr beendet die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Griepentrog (Grüne) den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nicht-Öffentlichkeit her.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

RA_504_17
1.1 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-03-26 FB 36_0443_WP17 Aachen setzt sich fue SAO.pdf

15.11.2024

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 21.04.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:29