Genehmigung einer Dringlichkeitesentscheidunghier: Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
B 03/0163/WP17 · Entscheidungsvorlage
Genehmigung einer Dringlichkeitesentscheidunghier: Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
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Herr Klopstein bittet, für zukünftige Dringlichkeitsentscheidungen die Unterschrift jeweils eines Vertreters aller Fraktionen einzuholen,aus demokratischenErwägungen. Das sei auch schon prktiziert worden.
Herr Ferrari erklärt, in § 60 GO NRWsei geregelt, wer unterschreibt; es müssen nur zwei Personen sein.
Herr Larosch erklärt den Grund für die Dringlichkeitsentscheidung. Die Brechnungsbescheide hätten sonst nicht verschickt werden können.
Herr Klopstein stellt klar, er zweifle nicht an der Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Dringlichkeitsentscheidung. Er wolle nur anregen, in Zukunft alle Fraktionen zu beteiligen.
Der Vorsitzende Herr Ferrari schlägt vor, dies als Anregung ins Protokoll aufzunehmen.
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Abrechnung der Beitragsmaßnahme nach § 8 KAG
„Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 26 März 2020 war als TOP 15 die Beitragsabrechnung „Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“ vorgesehen.
Aufgrund der Corona Pandemie wurde die öffentliche Sitzung abgesagt.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl von Beitragserhebungen nach § 8 KAG im letzten Jahr aufgrund der politischen Diskussion um eine neue gesetzliche Regelung ausgesetzt wurden, muss die Bauverwaltung derzeit eine Vielzahl von Abrechnungen im Jahr 2020 durchführen, die der Verjährung unterliegen. Für die Sitzung des Mobilitätsauschusses im April 2020 sind 2 weitere Abrechnungsmaßnahmen als TOP’s vorgesehen.
Die Beitragserhebung erfolgt zugunsten der Beitragspflichtigen aufgrund des Ratsbeschlusses aus Dezember 2019 unter fiktiver Anwendung der Übernahme des zukünftigen Landesanteils zu Lasten des städt. Haushaltes.
Um das Arbeitspensum bewältigen zu können, war die erforderliche Dringlichkeitsentscheidung geboten. Die Beitragsbescheide werden nun zeitnah versandt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 98538
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=98538
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-04-06 B 03_0163_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf
7.11.2024
297.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 30.04.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 12:07