TOP 11Öffentlich

Genehmigung einer Dringlichkeitesentscheidunghier: Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0163/WP17 · Entscheidungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitesentscheidunghier: Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klopstein bittet, für zukünftige Dringlichkeitsentscheidungen die Unterschrift jeweils eines Vertreters aller Fraktionen einzuholen,aus demokratischenErwägungen. Das sei auch schon prktiziert worden.

Herr Ferrari erklärt, in § 60 GO NRWsei geregelt, wer unterschreibt; es müssen nur zwei Personen sein.

Herr Larosch erklärt den Grund für die Dringlichkeitsentscheidung. Die Brechnungsbescheide hätten sonst nicht verschickt werden können.

Herr Klopstein stellt klar, er zweifle nicht an der Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Dringlichkeitsentscheidung. Er wolle nur anregen, in Zukunft alle Fraktionen zu beteiligen.

Der Vorsitzende Herr Ferrari schlägt vor, dies als Anregung ins Protokoll aufzunehmen.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Abrechnung der Beitragsmaßnahme nach § 8 KAG „Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Abrechnung der Beitragsmaßnahme nach § 8 KAG

„Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 26 März 2020 war als TOP 15 die Beitragsabrechnung „Grauenhofer Weg - von Arlingtonstraße bis BAB Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen“ vorgesehen.

Aufgrund der Corona Pandemie wurde die öffentliche Sitzung abgesagt.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl von Beitragserhebungen nach § 8 KAG im letzten Jahr aufgrund der politischen Diskussion um eine neue gesetzliche Regelung ausgesetzt wurden, muss die Bauverwaltung derzeit eine Vielzahl von Abrechnungen im Jahr 2020 durchführen, die der Verjährung unterliegen. Für die Sitzung des Mobilitätsauschusses im April 2020 sind 2 weitere Abrechnungsmaßnahmen als TOP’s vorgesehen.

Die Beitragserhebung erfolgt zugunsten der Beitragspflichtigen aufgrund des Ratsbeschlusses aus Dezember 2019 unter fiktiver Anwendung der Übernahme des zukünftigen Landesanteils zu Lasten des städt. Haushaltes.

Um das Arbeitspensum bewältigen zu können, war die erforderliche Dringlichkeitsentscheidung geboten. Die Beitragsbescheide werden nun zeitnah versandt.


Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-04-06 B 03_0163_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf

7.11.2024

297.1 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 30.04.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:07