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Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrechtfür den Bereich der Soershier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bezirksvertreterin Lieck nahm wegen Befangenheit nicht an der Beschlussfassung teil.

Für die CDU-Fraktion bat Bezirksvertreter Krenkel um Auskunft, inwieweit durch die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung die Bezirksvertretung auf Mitspracherechte bei der Verlagerung der Kleingartenanlagen aufgebe.

Herr Fröhlke erläuterte kurz den Inhalt des Beschlusses und führte aus, dass die Bezirksvertretung im weiteren Verfahren zu beteiligen sei. Mit dem heutigen Beschluss werde lediglich sichergestellt, dass die Stadt bei Veräußerungsabsichten ein erstes Zugriffsrecht habe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte die folgende, von Frau Efes als Bezirksvorsteherin und Herrn Mattes als Mitglied der Bezirksvertretung am 11.11.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Lau­rensberg folgende Entscheidung: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 23.11.2005
Uhrzeit
17:30
Anlass
Außerordentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt