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Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

E 46/47/0124/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr von Hayn (Piraten) erklärt für seine Fraktion, den Wirtschaftsplan nicht mittragen zu können. Zum einen seien die Finanzen des Theaters weiterhin schlecht und die Zielvereinbarung, die nach langem Ringen beschlossen wurde, können nur eingehalten werden, weil mehr Fördergelder des Landes bereitgestellt wurden. Die Anstrengungen des Theater selbst seien unzureichend.

Ratsherr Bruynswyck (CDU) verweist auf einen mehrheitlich gefassten Beschluss des Betriebsausschusses, der dem Wirtschaftsplan zustimmte. Vor dem Hintergrund der anstehenden finanziellen Konsequenzen der derzeitigen Krisensituation appelliert er an den Rat, weiterhin zum Theater und zu seiner Direktion zu stehen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule bei vier Gegenstimmen mehrheitlich den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Betriebsausschuss Theater und VHS
    Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  2. Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  3. Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2020/2021 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2020/2021 basiert grundsätzlich auf der für die Spielzeit 2019/2020 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2018/2019 ergeben haben.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2018/2019 (Buchungsstand 13.01.2020) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2019 voraussichtlich rund1.320 TEuro betragen. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2019/2020 geplanten Defizits von rund 160 TEuro sowie des nach der vorliegenden Planung für die Spielzeit 2020/2021 ausgewiesenen Überschusses von rund 15 TEuro wird die Allgemeine Rücklagezum 31.07.2021 rund 1.175 TEuro betragen. .

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2020/2021

  • Umsatzerlöse
    Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert auf einer optimistischen Auslastungsplanung bezogen auf die für die Spielzeit 2020/2021 konkret vorgesehenen Produktionen. Die hierbei zu Grunde gelegten Durchschnittspreise berücksichtigen differenzierte, auf Erfahrungswerten basierende Ermäßigungsquoten.

Neben den regelmäßig erzielten Umsatzerlösen aus bekannten Sonderveranstaltungen (z.B. Pferd & Sinfonie, Weihnachtskonzert u.ä.) wurden auch weitergehende Umsatzerlöse für neue Formate eingeplant. Gleichfalls werden positive Umsatzeffekte aus der Besetzung einer neu eingerichteten Stelle im Bereich Marketing (vgl. weiter unten Abschnitt "Stellenplan") erwartet.

  • Sonstige Erträge
    Bei den sonstigen Erträgen ist gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung weiterhin eine jährliche Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester berücksichtigt.

Darüber hinaus sind projektbezogene Fördermittel-Erträge für das Projekt »Akzent Barock« eingeplant, denen allerdings entsprechender Aufwand bei Kontengruppe 42 gegenüber steht. Ebenso verhält es sich mit den Erträgen und Kosten für die Chorbiennale, die voraussichtlich in der Spielzeit 2020/2021 turnusmäßig wieder stattfinden wird.

  • Personalaufwand
    Der Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) wurde auf Basis der bisherigen Ist-Kosten für die lfd. Spielzeit 2019/2020 (Stand: Jan 2020) sowie unter Berücksichtigung der lt. geltendem Tarifvertrag für die Zeit bis August 2020 vereinbarten Steigerungsraten und einer zusätzlichen Stelle im Bereich Marketing (vgl. weiter unten Abschnitt "Stellenplan") kalkuliert. Für die Zeit ab September 2020 wurde dem Berechnungsmodell lt. Zielvereinbarung folgend eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2,5 % berücksichtigt.

Wie schon in der Vorjahresplanung wurde – den Vorgaben von Dez. II entsprechend – ein Betrag von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste) verlagert. Hierdurch sollen die bei Kontengruppe 41 bzw. 42 in der Vergangenheit regelmäßig aufgetretenen Planüberschreitungen künftig vermieden werden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben.

Die Planwert-Verlagerung von 30 TEuro aus der Vorjahresplanung von Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) nach Kontengruppe 54 (Ge-/Verbrauchsmaterial Bühne) wurde beibehalten, um dem über Jahre gewachsenen Preisanstieg beim Material für Bühnen- und Kostümbilder entgegenzuwirken und so den vom Publikum auf der Bühne erwarteten Standard auch künftig annähernd halten zu können.

Die Planwerte für die Beamten wurden den Vorgaben des FB 20 / FB 11 entsprechend angepasst.

  • Sachaufwand
    Wesentlichste Änderung beim Sachaufwand ist der im Vergleich zur Vorjahresplanung gemäß Mitteilung des FB 20 um rd. 150 TEuro gestiegene Verwaltungskostenbeitrag (Kontengruppe 56). Kompensiert wird diese Kostensteigerung durch eine entsprechende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ).

Die Verwendung der steigenden Erträge aus der institutionellen Förderung des Landes (vgl. oben) konnte in der laufenden Planung so berücksichtigt werden, dass die Ausweisung zusätzlicher Mittel bei Kontengruppe 58, wie sie noch die vorläufige Planung 2020/2021 vorsah, entfällt.

Bei Kontengruppe 57 ist der mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale 2021 berücksichtigt.

  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die steigenden Beamtenkosten sowie der steigende Verwaltungskostenbeitrag werden durch entsprechende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ausgeglichen. Der im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen.
  • Planergebnis nach städt. Zuschuss / Zielvereinbarung
    Der vorliegende Planentwurf für die Spielzeit 2020/2021 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss einen leichten Überschuss von rund15 TEuro aus. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad im Sinne der bestehenden Zielvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadttheater und Musikdirektion vom 30.01.2018 beträgt 16,35 % und liegt damit leicht über dem Soll-Wert (16 %) lt. Anlage 1 zur Zielvereinbarung.

Vermögensplan / Finanzplan 2020/2021

  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
  • Grundlage für den geplanten Investitionszuschuss zur Beschaffung der erforderlichen Instrumente im Rahmen des Projektes »Akzent Barock« ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln. Darüber hinaus ist unter der Position "Beschaffung Instrumente" die Beschaffung einer neuen Harfe geplant – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich der hierfür eingeplante "Sonst. Invest.-Zuschuss" auch tatsächlich akquirieren lässt.
  • Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist gemäß Planungsvorgabe von FB 20 / Dez. II auch das Planergebnis der Finanzplanung des Vorjahres 2019/2020 einzubeziehen, wonach sich eine Freie Liquidität von 24.782 Euro ergab.
  • Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen.

Stellenplan 2020/2021

Der Stellenplan 2020/2021 weist nach geraumer Zeit erstmalig eine zusätzliche Planstelle aus. Dabei handelt es sich um die vom Betriebsausschuss Theater und VHS am 10.12.2019 und vom Rat der Stadt Aachen am 11.12.2019 beschlossene Planstelle für eine Marketingfachkraft. Entsprechende Personalkosten wurden bei Kontengruppe 40 eingeplant (vgl. oben).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Erläuterungen und Planentwurf.

Weitere Dokumente (1)

WiPlan_20-21_V20200130
191.5 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-01-16 E 46_47_0124_WP17 Wirtschaftsplan fuer SAO.pdf

15.11.2024

279.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen - ACHTUNG: GEÄNDERTER SITZUNGSORT !
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 12:08